Coronavirus

Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.“ (Wolfgang Schäuble, Bundestagspräsident)

„Nicht das Leben als solches will unsere politische Gemeinschaft um jeden Preis schützen, sondern das Leben in Würde. Daraus ergibt sich das Recht, in einer Gesellschaft zu leben, die anders aussieht als die von Nordkorea“ (Uwe Volkmann, Rechtsphilosoph, FAZ 1.4.2020).

Meine Absicht ist es, zu zeigen, dass es viele kritische Stimmen zum politischen Management der Coronakrise gibt, unter anderem von Juristen, Ärzten, renommierten Wissenschaftlern und unerschrockenen Journalisten. Die Erzählung, die uns die Politiker und das Gros der Medien bieten, ist nur eine der möglichen Versionen.

Der Kern der Demokratie ist der Diskurs. Nur er hält die Gesellschaft zusammen. Wird er verweigert, und werden Andersdenkende ignoriert oder verunglimpft, dann zerfällt sie. Dies ist in der Coronakrise zu beobachten.

Der Kern aller Wissenschaftlichkeit ist der Zweifel. Wahrheit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Zweifel sind erlaubt, wenn es um einschneidende und folgenreiche Maßnahmen geht, die auf Grund unzureichend belegter Annahmen verordnet werden – oder, wie es der Medizinrechtler Peter Gaidzik ausdrückt: „Würde man sagen, ,Wir wissen nicht, ob es etwas bringt‘, würde das der vorhandenen Datenlage entsprechen“ (wa.de 6.7.2020).

Beunruhigend sind vor allem die Langzeitfolgen der Pandemie-Politik:

  • Durch die oberste Priorität von Infektionsschutz und Hygieneregeln und durch deren drehleierartige Propagierung im öffentlichen Raum droht eine zunehmende Neurotisierung und Traumatisierung der Gesellschaft.
  • Unseren Kindern fügen wir Schaden zu, indem wir bei ihnen Angst und Schuldgefühle erzeugen, ihnen Abstandsregeln, Waschrituale, Masken und Quarantäne bis hin zur Isolation innerhalb der Familie aufzwingen, und ihnen das Recht auf uneingeschränkte Kommunikation und Bildung nehmen.
  • Unseren Jugendlichen fügen wir Schaden zu, in dem wir ihnen die Kontaktmöglichkeiten nehmen und sie damit dem Risiko psychischer Krankheiten wie Depression, Angststörung und Mediensucht aussetzen.
  • Die mit Bedacht erzeugte und aufrechterhaltene Panik begünstigt ein Klima von Aggressivität, Denunziation, Entsolidarisierung und Respektlosigkeit gegenüber Andersdenkenden. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist gefährdet.
  • Die von der Pandemiepolitik geschaffenen Bedingungen vernichten unzählige Existenzen. Gerade der Kulturbereich erleidet nachhaltigen Schaden.
  • Weltweit verursachen Lockdowns und Rezession eine Wirtschafts-, Gesundheits- und Hungerkrise von schrecklichem Ausmaß. Sie ist wesentlich gravierender als die Coronakrankheit.
  • Es zeichnet sich eine anhaltende Einschränkung der Grundrechte und eine autoritäre Verbots-, Zensur- und Überwachungspolitik ab, die unsere Freiheitsrechte bedroht. Demonstrationen für diese Rechte werden behindert und diffamiert. Das Vorhaben, das Coronavirus zu „besiegen“, trägt die Saat des Totalitarismus in sich – und ist dennoch zum Scheitern verurteilt.
  • Die Aufblähung der Gesundheitsbehörden, die zunehmende elektronische Erfassung von Patientendaten und das Postulat eines Rechts auf Gesundheit lassen befürchten, dass dem einzelnen die Selbstbestimmung über seine Gesundheit mehr und mehr entzogen wird und Gesundheit zur Staatsangelegenheit erklärt wird, mit einem wachsenden Register an Verordnungen (z.B. Quarantäne), Zwängen (z.B. Testpflicht, Impfpflicht) und Strafen sowie einer Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit und Schweigepflicht.

Wenn wir unsere Lebensqualität und Demokratie bewahren wollen, müssen wir mit dem Coronavirus auf irgendeine Weise unseren Frieden schließen.

Es ist an der Zeit, einen Weg einzuschlagen, wie ihn Schweden gegangen ist: Ohne Schließungen, Maskenpflicht und Quarantäne, hingegen mit Appellen an die Verantwortung; ohne Verordnungspolitik, Überwachung und Bußgelder; ohne Einschränkung von Grundrechten; ohne Angstmache, Diffamierung und Denunziation; ohne Vertrauensverlust und gesellschaftliche Spaltung, sondern mit Offenheit und Selbstkritik in der Politik, demokratischem Miteinander und gegenseitigem Vertrauen.

In Schweden gab es in den Sommermonaten kaum noch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen und nur noch einzelne Todesfälle. Bis August 2020 sind weniger Menschen gestorben als im selben Zeitraum in den Jahren zuvor (FOHM, Aftonbladet 20.8.2020, Guardian 16.9.2020). In den Schulen gibt es weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln (Das Erste 23.8.2020). Die Zunahme von positiv Getesteten mit der Erkältungssaison hat zu einer offenen gesellschaftlichen Diskussion über das weitere Vorgehen geführt. Die Regierung veröffentlichte Appelle an die Verantwortung und Verhaltensempfehlungen ohne Androhung von Bußgeldern oder Strafen. Das Tragen von Masken in öffentlichen Räumen ist weiterhin nicht empfohlen, da die Wirksamkeit von Masken weiterhin unklar sei (Telepolis 21.10.2020). Sehenswert ist die arte-Dokumentiation „Sicherheit contra Freiheit“ vom 11.10.2020.

Eine Mutter schrieb mir am 8.9.2020 aus Stockholm: „Seit knapp vier Wochen besuchen meine Kinder die Schule, ohne Maske, ohne Abstand, mit viel Freiluftunterricht, Sportunterricht, Singen und gelegentlich auch improvisierten Unterrichts-Orten. Die Klassen hier sind trotz Corona gut bestückt mit 25-35 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Zu sehen, wie die beiden voller Freude wieder NORMAL zur Schule gehen, ist schön (…). Schule kann bestens stattfinden ohne ellenlange Hygienekonzepte, die sich lesen wie ein 5-Jahres-Plan aus der Sowjetunion. Und ohne, dass die Kinder wie todbringende Virenschleudern behandelt werden. Es scheint mir in Bayern (und anderswo) völlig unterschätzt worden zu sein, wie viel Geborgenheit und Lebensfreude, wie viel Erbauliches und nicht zuletzt Lehrreiches von einem regelmäßigen Schulalltag ausgehen.“

In Deutschland dagegen reden Politiker von „leichtsinnigem Verhalten und nachlassender Disziplin“, als ob die Menschen schuld an der Verbreitung des Virus sind und dafür bestraft werden müssen, oder sie bezeichnen 40 Prozent der Bevölkerung als Risikogruppe (Merkur 11.10.2020, Tagesschau 9.11.2020). Der Chefvirologe und Chefideologe der Coronapolitik der Bundesregierung, Christian Drosten, phantasiert gar von einem Ausnahmezustand für immer, sollte der Impfstoff nicht funktionieren (ZEIT 6.10.2020). Andreas Rosenfelder schreibt dazu in der WELT: „Das ist eine ehrliche Ansage: Ein weitgehend freies, möglichst ungestörtes Leben mit dem Virus, wie Schweden es anstrebt, ist ’nicht tragbar‘, so Drosten – ein dauerhaftes Leben in einer kontaktbeschränkten, verängstigten, unfreien Gesellschaft hingegen schon, mit allen fatalen Folgen für Kinder und Familien, Selbständige und Künstler, Jugendliche und Einsame…“ (CoronaDocs 7.10.2020).

Wenn dann auch noch Politiker wie Karl Lauterbach (SPD) polizeiliche Kontrollen von Privatwohnungen fordern, der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) zur Denunziation von Nachbarn aufruft oder Innenminister Seehofer Tausende von Bundespolizisten zur Kontrolle der Coronamaßnahmen einsetzen will, muss man befürchten, dass der Geist des freiheitlichen Rechtsstaats im Verwehen begriffen ist (WELT 28.9.2020, SPIEGEL 29.10.2020, SPIEGEL 29.10.2020).

Viele Ärzte sehen die offizielle Pandemiepolitik kritisch:

  • In Belgien schrieben mehrere Tausend ÄrztInnen und GesundheitsarbeiterInnen in einem offenen Brief an ihre Regierung: „Das Heilmittel darf nicht schlimmer sein als das Problem“ (docs4 5.9.2020).
  • In Deutschland forderten 70 Ärzte in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerinein Leben ohne Einschränkungen, Angst und Infektionshysterie“. Politiker und ärztliche Standesvertreter sollten „die tägliche öffentliche Warn- und Angstmaschinerie in Presse und Talkshows“ unterlassen – dies erzeuge eine tiefe und unbegründete Angst in der Bevölkerung. Ineffektive und möglicherweise sogar schädliche Infektionsschutzmaßnahmen sollten sofort beendet werden. Das Hygienebewusstsein der Menschen sei durch die Erfahrung dieser Viruswelle soweit gewachsen, dass übliche Hygienemaßnahmen ohne Zwang ausreichten.
  • Mehrere große Ärzteverbände kritisierten den Verbots-Kurs der Bundes- und Landesregierungen. Man solle eher auf Gebote setzen und sich nicht auf Grenzwerte zur Kontaktverfolgung fokussieren – dafür gebe es keine wissenschaftliche Grundlage. Man müsse stattdessen die Risikogruppen besser schützen (BusinessInsider 28.10.2020).

Der Demokratieforscher Wolfgang Merkel spricht in einem Interview mit der ZEIT von einem „illiberalen Verbotspopulismus“ und von einem Regieren durch Angst. Bleibende Schäden für die Demokratie seien zu befürchten (ZEIT 14.10.2020). Eric Gujer, Chefredakteur der Neuen Züricher Zeitung, konstatiert ein schwindendes Rechtsempfinden dadurch, dass sich Bund und Länder in einer „schleichenden Form von Amtsanmaßung“ bedenkenlos über Selbstverständlichkeiten der Verfassungsordnung hinwegsetzen (NZZ 16.10.2020). In mindestens fünfzig Fällen hat die deutsche Justiz staatliche Corona-Maßnahmen wegen Rechts- oder Verfassungswidrigkeit aufgehoben (Gössner 13.10.2020).

Für künftige „epidemische Lagen von nationaler Tragweite“ wünscht man sich eine Selbstverpflichtung der Regierenden, wie sie David McCoy, Professor für globale öffentliche Gesundheit an der Queen Mary University in London, in seinem „Corona-Manifest“ skizziert hat (Medico 29.4.2020).

Hier findet man Sätze wie:
– Wir werden die Freiheit nicht opfern und wir werden die Demokratie schützen… Wir werden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit respektieren und wachsam gegenüber der Gefahr sein, dass die gegenwärtige Krise zu einer dauerhaften Verschiebung in Richtung Autoritarismus und aufdringlicher Überwachung führen könnte…
– Wir werden uns nicht nur von Experten*innen für Infektionskrankheiten leiten lassen, sondern auch von Ökonom*innen, Sozialwissenschaftlern*innen, Ethiker*innen, Jurist*innen und Philosoph*innen, so dass wir eine ganzheitliche Antwort auf diese komplexe Herausforderung geben können….
– Wir werden nicht von oben herab mit den Menschen reden…
– Wir werden dafür sorgen, dass die Kosten von Covid-19 nicht zu einer noch größeren Ungleichheit von Reichtum und Macht führen, sondern eine Gelegenheit bieten, für eine Umverteilung des Reichtums zu sorgen…

Die Kapitel in diesem Blog:

Update 8.12.2020 (kürzliche Aktualisierungen jeweils in blauer Farbe – schnell zu finden, wenn Sie die Seite durchsuchen nach dem Rautezeichen #. Möglichkeiten, aktiv zu werden in roter Farbe dargestellt):

 

Der Winter-Lockdown – ein Schuss ins Dunkle

„Ich weiß nicht, also handle ich“ (Gunnar Kaiser 12.11.2020)

Der zweite Lockdown in Deutschland, verfügt für den 2. bis 30 November und anschließend mehrfach in der Verlängerung und nach #Söderschem Neusprech in der „Vertiefung“ (PNP 22.11.2020) bzw. „Verbesserung“ (OP 5.12.2020), zielt vor allem auf Kultur und Gastronomie und legt diese beiden Bereiche still – trotz fehlender Belege, dass sie die Epidemie vorantreiben (BR 29.10.2020). Im Gegenteil: Gerade hier wurden penible Hygienekonzepte erarbeitet und viele Investitionen getätigt, um die Auflagen zu erfüllen. Der Lockdown ist eine neuerliche Katastrophe für die sowieso schon angeschlagene Gastronomie- und Kulturbranche, und für alle Menschen, die davon wirtschaftlich abhängig sind.

Der Beschluss der Regierung beruht auf der Annahme bzw. Befürchtung einer exponentiellen Zunahme schwerer Erkrankungen und der daraus folgenden Überlastung der Intensivstationen. Einer der Protagonisten der Panikmache und der Verschärfung der Maßnahmen ist der Virologe Christian Drosten, der dafür u.a. von einem prominenten Intensivmediziner gemaßregelt wurde: Herr Drosten solle sich „aus der Diskussion um Kapazitätsengpässe auf Intensivstationen heraushalten“, seine Äußerungen seien „unverantwortlich“ (Merkur 3.11.2020).

Laut Angela Merkel handelt es sich beim Lockdown um eine politische Maßnahme zur Reduzierung von Kontakten. Gerechtigkeit im engeren Sinne hätte es nur in Form eines allgemeinen Lockdowns gegeben, das mildere Mittel aber sei für den einen ein „Ja“ und für den anderen ein „Nein“ (Pressekonferenz ab Min. 50:00, SPIEGEL 2.11.2020). #Der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius kritisiert diese einseitige Lastenverteilung: „Während Dax-Unternehmen weiter Gewinne machen, dürfen es Einrichtungen, die dem sozialen Leben dienen, gerade nicht.“ Der Lockdown sei ein Ausdruck der Hilflosigkeit, ein „diffuser Eingriff“, bei dem Verursachungsbeiträge und Wahrscheinlichkeiten keine Rolle mehr spielten. Es fehle die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit; statt dessen werde die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten moralisiert als ein unsolidarischer, illegitimer Akt (Lepsius 7.7.2020).

Der Kölner Medizinsoziologe Holger Pfaff befürchtet das Scheitern dieser Politik: „Die Bevölkerung wird als Maschine gesehen, die auf Anordnungen sofort reagiert. Diese explizite soziale Kontrolle funktioniert erkennbar nicht. Besser wäre es, wenn die Menschen aus innerer Überzeugung handelten. Eingriffe des Systems in die Lebenswelt sind zum Scheitern verurteilt… Mit Bürokratie und expliziter sozialer Kontrolle, mit Anordnungen bis in die Familie hinein lassen sich Gemeinschaften nicht ordnen. Gemeinschaften organisieren sich selbst und nach eigenen Gesetzen. Alle Probleme, vor die das Virus Gemeinschaften stellt, lassen sich nur innerhalb und mit den Gemeinschaften lösen und nicht mittels Anordnung von oben“ (NZZ 6.11.2020).

In keiner Studie konnte bisher eine Wirkung von Lockdowns belegt werden. Die vorhandene wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass in keinem Land durch restriktive politische Maßnahmen die Infektions- bzw. Sterblichkeitskurven abgeflacht wurden (Pandata 9.7.2020, Github 27.7.2020, Bjørnskov 6.8.2020). #In einer am 19. November erschienenen Studie, die 106 Länder umfasst, schreiben die Autoren: „Covid-19 hat bei Regierungen auf der ganzen Welt ein breites Spektrum an Reaktionen ausgelöst. Dennoch sind die Ansteckungs- und Sterblichkeitskurven in den Ländern sehr ähnlich. Dies wird bestätigt durch unsere Ergebnisse, dass jeglicher Zusammenhang mit den Maßnahmen der Regierung während der Pandemie fehlt. Die jeweiligen demografischen, gesundheitlichen, entwicklungs- und umweltbedingten Faktoren scheinen für die Vorhersage der tödlichen Folgen von COVID-19 viel entscheidender zu sein als die Maßnahmen der Regierung, insbesondere wenn diese Maßnahmen mehr von politischen als von gesundheitspolitischen Zielen geleitet werden“. Harte Maßnahmen und Panik-Ansagen würden durch Bewegungsmangel und psychischen Stress eher zu einer Schwächung des Immunsystems führen (LaRochelambert 19.11.2020)

Das Beispiel Argentinien zeigt, dass monatelange Ausgangsbeschränkungen zumindest unter demokratischen Bedingungen nicht zielführend sind: Der längste Lockdown der Welt hat die Wirtschaft plattgemacht und die Menschen ins Elend getrieben – bei steigenden Infektions- und Sterbezahlen (tagesschau 15.10.2020, BL 15.10.2020). #In einem US-Militärstützpunkt wurde während einem extrem strengen zweiwöchigen Lockdown 1,9 Prozent der Studiengruppe testpositiv, in der Kontrollgruppe waren es 1,7 Prozent (Letizia 11.11.2020).

Nirgendwo kam es bisher zu der heraufbeschworenen „exponentiellen Zunahme“ von COVID-19-Fällen. Die Ausbreitung der Pandemiewelle im Frühjahr 2020 hörte in allen Ländern innerhalb weniger Wochen auf, ging anschließend zurück und pendelte sich auf einem niedrigeren Niveau ein. Biologische Systeme kennen kein exponentielles Wachstum, sondern stoßen immer an natürliche Grenzen („Sättigung“), die das Wachstum eindämmen und die Ausbreitungskurve abflachen (Walach 8.9.2020, Levitt 1.6.2020).

Im ersten Halbjahr 2020 gab es zu keinem Zeitpunkt einen Kapazitätsengpass an den Krankenhäusern in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr wurden sogar weniger Krankenhausaufnahmen von Patienten mit schweren Atemwegsinfektionen und auch weniger damit zusammenhängende Beatmungsfälle registriert. Nur bei jedem vierten Patienten, der wegen Verdacht auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen wurde, konnte die Diagnose im Labor bestätigt werden (IQM 2020).

Bis Dezember 2020 lässt sich an den Zahlen des Robert-Koch-Instituts keine drohende Überlastung des Gesundheitssystems ablesen. Von Januar bis Mitte November 2020 machten SARS-CoV2-Positive nie mehr als sieben Prozent der Erkältungsfälle in Allgemeinpraxen aus (Walach 13.11.2020, RKI 2020). In keiner Woche des Jahres 2020 wurde die Zahl der Notaufnahmen des Jahres 2019 überschritten. Im Oktober 2020 war die Zahl der stationären Aufnahmen von Patienten mit schweren Atemwegsinfekten auf einem „jahreszeitlich üblichen, relativ niedrigen Niveau“, bei 20 Prozent der betroffenen Patienten wurde eine COVID-19-Diagose gestellt. Bis Ende Oktober kam es dann, wiederum jahreszeitlich bedingt, zu einer mäßigen Zunahme der stationären Aufnahmen, unter denen die Testpositiven zunächst 30 Prozent ausmachten. #Bis Anfang Dezember wurden bei weiterem „leichten Anstieg“ der Aufnahmen 58% testpositive Patienten registriert – bei insgesamt fast 30% weniger Aufnahmen als in der selben Kalenderwoche des Vorjahres (abzurufen jeweils im Donnerstag-Lagebericht des RKI 2020). Das Sonderentgelt von 100 Euro, das Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2020 pro Tag und COVID-19-Patient bekommen, könnte dazu beigetragen haben, dass der prozentuale Anteil der stationären „COVID-19-Fälle“ stark angestiegen ist.

Die Zahl der Test-Positiven korreliert in keiner Weise mit der Zahl der stationären Aufnahmen bzw. mit der Belastung des Gesundheitssystems. Sie darf daher nicht zur Grundlage politischer Entscheidungen gemacht werden (Walach 13.11.2020). Der R- bzw. Ansteckungswert (abzurufen jeweils im Mittwoch-Lagebericht des RKI 2020) ist seit ca. 20. Oktober 2020 rückläufig und liegt seit Beginn des November-Lockdowns konstant um oder unter 1,0 – eine ähnliche Situation wie im März 2020 (s. Der Lockdown vom Frühjahr 2020: Weder notwendig noch angemessen).

#Aus dem deutschen Intensivregister DIVI geht hervor, dass Anfang Dezember 2020 nur 15% der über 27’000 vorhandenen Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt waren, die Notfallreserve von 11’700 Betten noch gar nicht eingerechnet (DIVI). 20% der Intensivbetten waren zu diesem Zeitpunkt leer. Eine 80%ige Auslastung der Intensivstationen wird aus wirtschaftlichen Gründen prinzipiell immer angestrebt.

Offensichtlich sind die Entscheidungsträger nicht immer gut über die Lage informiert: Die bayerische Staatsregierung gab mehrfach doppelt so viele beatmete Patientinnen und Patienten an wie die DIVI-Statistik hergab (BR 2.11.2020). #Ministerpräsident Söder warnte Ende November gar vor einem drohenden „Volllaufen“ der Krankenhäuser (tagesschau 22.11.2020).

Der Notfallmediziner Paul Brandenburg sprach in einem Interview von „maximaler Vorsichtsideologie“ und kritisiert die Sparmaßnahmen, zu denen die Krankenhäuser seit Jahren durch die Ökonomisierung des Gesundheitswesens gezwungen sind (Preradovic 4.11.2020).

In einer „Gemeinsamen Position von Ärzteschaft und Wissenschaft“ wird der neuerliche (Teil-)Lockdown als „weder zielführend noch verhältnismäßig“ bezeichnet (KBV 30.10.2020, SZ 28.10.2020). Er sei eher kontraproduktiv: „Wir erleben bereits die Unterlassung anderer dringlicher medizinischer Behandlungen, ernstzunehmende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen durch soziale Deprivation und Brüche in Bildungs- und Berufsausbildungsgängen, den Niedergang ganzer Wirtschaftszweige, vieler kultureller Einrichtungen und eine zunehmende soziale Schieflage als Folge“. Es sei zu befürchten, dass man wenige Wochen nach Ende dieses Lockdowns wieder in der gleichen Situation sein werde. Es brauche eine Fokussierung der Ressourcen auf den spezifischen Schutz der Bevölkerungsgruppen, die ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. An die Stelle von Risikokommunikation müsse eine Gebotskultur gesetzt werden.

#Ähnlich äußert sich ein Team von neun Wissenschaftlern um den ehemaligen Stellvertrenden Vorsitzenden des Sachverständigenrates Gesundheit, Matthias Schrappe. In ihrem Thesenpapier halten die Autoren einen Strategiewechsel für unvermeidlich. Die Kontaktverbote und die Nachverfolgung führten zu keiner Trendumkehr, sondern zur Überlastung der Gesundheitsämter. Der Schutzauftrag für verletzliche Bevölkerungsgruppen werde dagegen missachtet. Zielvorgaben wie „wieder unter 50/100.000 kommen“ seien unrealistisch und verletzen das Gebot der Erreichbarkeit. Die Annahme, dass man während des Winters Zahlen wie im August bekommen kann, entbehre jeder Grundlage.

Zudem seien die derzeit verwendeten Grenzwerte unbrauchbar. Der Eindruck, man wisse über den Stand der Epidemie und die tatsächlich in einem Zeitraum auftretenden Neuerkrankungen Bescheid, täusche und untergrabe die Glaubwürdigkeit des politischen Handelns. Die Berechnung so genannter „Inzidenzen“ sei als Handlungsgrundlage nicht tragfähig und versperre den dringend notwendigen Weg zur Nutzung sinnvollerer Vorgehensweisen. Das Festhalten am Narrativ einer Bedrohung à la Bergamo sei mit modernen Methoden der Risikokommunikation und -bewältigung nicht vereinbar (Schrappe 22.11.2020). „Je länger die Krise dauert, desto weniger verfangen solche Bedrohungsszenarien. So schwindet Vertrauen. Irgendwann hört kaum einer mehr hin“ – so der Mitautor Holger Pfaff (WELT 22.11.2020).

Die WELT kommentiert das Thesenpapier folgendermaßen: „Der wissenschaftlich fundierte Klartext fährt der deutschen Corona-Politik brutal in die Parade. Vor allem der November-Lockdown sei sinnlos, opferintensiv und von zweifelhaftem Erfolg“ (WELT 22.10.2020, Bezahlschranke).

Der Charité-Epidemiologe Stefan Willich warnt vor gravierenden Schäden im Gesundheitssystem: „Mit dem Lockdown wird die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zunehmen. Wir sehen jetzt schon die Folgen im psychiatrischen Bereich, wie Angststörungen oder Depressionen. Vor allem aber müssten alle anderen Krankheiten weiter behandelt und Patienten versorgt werden können, um einen therapeutischen Rückstau und eine Verschlechterung des Zustands der Patienten zu verhindern“ (BZ 29.10.2020).

Auch der Chefredakteur des Münchner Merkur befürchtet große Kollateralschäden und schreibt: „… solange kein ausgereifter Impfstoff zur Verfügung steht, kommt nach der zweiten Welle die dritte, die vierte, die fünfte, vielleicht noch jahrelang. Spanien und Italien scheitern gerade mit diesem Ansatz. Und dann? Die von der Politik verordnete Medizin hat so schwere Nebenwirkungen, dass ihre dauerhafte Gabe so katastrophal ist wie das Virus selbst. Auch verschobene Operationen, endlose Einsamkeit, geraubte Bildungschancen und verlorenes Lebensglück fordern Opfer.“ (Merkur 28.10.2020). Zahlreiche Bürgermeister hatten einen Verzicht auf den Lockdown gefordert, um das Leben in den Städten zu schützen (Tageblatt 29.10.2020).

Aus der Sicht des Verfassungsrechtlers Oliver Lepsius ist ein Lockdown „in der Form, wie wir ihn erlebt haben, heute rechtswidrig“ (Lepsius 7.10.2020). Ferdinand Kirchhof, der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hält selbst regionale Lockdowns für juristisch klärungsbedürftig. Die Politik müsste nachweisen, dass es konkrete Risiken in bestimmten Branchen gibt; die Maßnahmen müssten zielgenau sein, und angemessen gegenüber anderen rechtlichen Einbußen (WELT 20.10.2020). Nach Oliver Lepsius kann es auch nicht angehen, dass Bürger ständig zur Erlangung ihrer Freiheiten vor Gericht gehen müssen, sondern sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Politiker in ihren Entscheidungen die Grundrechte beachten.

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung äußert in einer Videobotschaft: „Die Pandemiebekämpfung verliert und verlässt das gebotene Maß. Der Shutdown, der jetzt verkündet wird, ist in der Art und Weise, wie er kommuniziert und exekutiert wird, auch ein Shutdown des Prinzips der Verhältnismäßigkeit (SZ 1.11.2020).

Ein Kommentator in der Neuen Züricher Zeitung verweist auf das ethische Problem, dass Lockdown und Quarantäneregelungen auch die vielen Menschen treffen, die immun gegen das Coronavirus sind. Die wohl grösste Triage-Entscheidung ist indes ein Lockdown. Er verzögert die Behandlung vieler Kranker und senkt den Wohlstand und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens. Beides kostet viele Leben“ (NZZ 4.11.2020).

Das Coronavirus SARS-CoV2 hat unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft radikal verändert. Für viele gleicht das einem nicht enden wollenden Albtraum. Zu befürchten ist eine zunehmende Radikalisierung der Menschen, die durch die Pandemiemaßnahmen in Existenznot und Verzweiflung getrieben werden, oder denen durch zunehmende Einschränkungen des Demonstrationsrechts die Stimme genommen wird. Die AfD hat das Thema bereits für sich entdeckt und will durch eine kritische Haltung „die Tür zu breiteren gesellschaftlichen Schichten öffnen“ (Tagesschau 3.11.2020). Eine Tür, die auch durch das Versagen anderer Oppositionsparteien geöffnet wurde.

 

Die Test-Pandemie

Die große Pandemiewelle ist vorbei und und ist in die Phase der „schleichenden“ Ausbreitung mit einer jahreszeitlich bedingten Zunahme übergegangen (Schrappe 22.11.2020). Im Sommer 2020 gab es nur noch wenige COVID-19-Krankenhausaufnahmen und nur noch wenige Todesfälle (ebm 8.9.2020, Heudorf 25.9.2020). Die Zahl der Testpositiven stieg trotzdem im Sommer 2020 durch die massive Ausweitung der Tests – von ca. 350’000 pro Woche Mitte Juni auf 670’000 Anfang August und schließlich 1,5 Millionen im November 2020. Von vielen Getesteten werden zudem mehrmals Abstriche entnommen, was die Zahl der Testergebnisse noch weiter erhöhte (RKI 23.9.2020). Der Prozentsatz der positiven Tests lag Ende Juni 2020 um 1,0, Mitte September 2020 bei 0,7 – 0,8, Ende September bei 1,2.

Seit Beginn der kalten Jahreszeit sehen wir eine generelle Zunahme von Erkältungskrankheiten, die zum einem kleinen Teil durch das neue Coronavirus verursacht sind (worldometers Germany, RKI 2020). Im Oktober kam es dadurch zu einem Anstieg der PCR-Test-Positiven auf 3,6 Prozent Ende Oktober und über 9 Prozent Ende November (RKI 2020).

Positive Tests geben jedoch wenig Auskunft über das aktuelle Krankheitsgeschehen. Bei allen „Erkältungsviren“ gibt es symptomlose Träger, nur werden da keine Massentests durchgeführt. Bei Influenza etwa erkrankt weniger als ein Viertel der Virusträger (Medscape 18.3.2014). Rhinoviren lassen sich auf den Schleimhäuten der meisten gesunden Menschen nachweisen (HK 29.9.2020). Viren oder Virusbruchstücke werden ständig „herumgereicht“, wodurch die Immunität in der Bevölkerung erhalten bleibt.

Es fehlen Informationen darüber, wie viele Menschen tatsächlich an COVID-19 erkranken, wie schwer diese Erkrankungen sind und wie viele Menschen tatsächlich durch eine Corona-Erkrankung sterben. Verlässliche Zahlen gibt es nicht, denn in den Krankenhäusern wird bei jedem Patienten ein Coronatest gemacht, und jeder positiv Getestete geht als „Fall“ in die Statistik ein (BR 5.10.2020). Nach einer Analyse der Initiative Qualitätsmedizin wurden im ersten Halbjahr 2020 insgesamt deutlich weniger Patienten im Krankenhaus behandelt als 2019. Auch die Gesamtzahl der Fälle mit schwerer Atemwegsinfektion, der Intensivfälle und Beatmungsfälle war zu jedem Zeitpunkt geringer als 2019. Erstaunlicherweise wurden 2020 drei Mal mehr COVID-Verdachtsfälle als nachgewiesene COVID-Fälle aufgenommen. Die Sterbefälle 2020 wichen nur unwesentlich vom Mittel der Sterbefälle der Jahre 2016-19. „Zu keinem Zeitpunkt war in den beteiligten Krankenhäusern ein Kapazitätsengpass messbar“ (IQ 26.10.2020).

Die Rate der fehlerhaft positiven PCR-Befunde liegt zwischen 0,5 und 1,4 Prozent, und somit befanden wir uns im Sommer 2020 im Bereich der Nulllinie (Haditsch 27.5.2020, Rabe 21.7.2020, Walach 29.9.2020). Das RKI bezeichnet falsch positive Befunde zwar als „selten“ (RKI 7.8.2020), jedoch lassen bekannt gewordene Labor-„Pannen“ vermuten, dass das Problem falscher Befunde durch die Massentests ein größeres Ausmaß angenommen hat (BR 28.10.2020). Bei niedrigen Infektionszahlen wären schon sehr geringe Fehlerquoten ein relevantes Problem (hs 23.6.2020, multipolar 21.6.2020). Zudem unterliegen die über 200 kommerziellen PCR-Testsysteme bis 2022 keiner externen Kontrolle, sondern es genügt eine nur von den Herstellern selbst vorgenommene Zertifizierung (PEI 23.3.2020, ebM-Netzwerk 8.9.2020).

Ein gravierender Fehler bei den Tests wird durch unbedeutende Virusbruchstücke verursacht, die bei der PCR gefunden werden: #„Für die Übertragung sind vollständige lebendige Viren erforderlich, nicht die durch PCR identifizierten Fragmente.“ (Jefferson 3.12.2020). Während intakte und infektiöse Viren nur maximal neun Tage nach Beginn einer COVID-19-Erkrankung ausgeschieden werden, sind Teile ihres Erbmaterials durchschnittlich 20 Tage, unter Umständen jedoch auch noch nach zwei bis drei Monaten nachweisbar (RKI 24.7.2020, Mayer 31.7.2020, Cevik 29.7.2020). Sogar Menschen, die gar nicht erkranken, können Virusmaterial im Rachen haben. Je empfindlicher der Test eingestellt ist („Testschwelle“), umso eher werden solche Bruchstücke entdeckt. Das bedeutet dann: der Test gibt Alarm, aber der Getestete ist weder krank noch ansteckend (Laekh 25.9.2020). Macht man daraus – wie regelmäßig etwa die Tagesschau – einen „Infizierten“, so ist erzeugt man damit ein falsch positives Ergebnis. Nach einer Studie im Lancet scheidet höchstens jeder zweite positiv Getestete intakte Viren aus (Cevik 19.11.2020).

Aus dem Nachweis von Coronavirus-RNA durch die gängigen Tests kann weder auf eine Erkrankung noch auf Infektiosität geschlossen werden. Damit begründete Quarantänemaßnahmen – besonders schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte – sind somit rechtswidrig (FAZ 30.9.2020). Wird mehr getestet, dann steigt die sogenannte „Inzidenz“. Sie ist dadurch beliebig und manipulierbar.

#Bei einem Massen-PCR-Test in der Slowakei Anfang November ergab sich eine „Durchseuchung“ der gesunden Bevölkerung von ca. einem Prozent (38’000 Testpositive unter 3,6 Millionen, DLF 18.11.2020). Würde man derartige Prozentzahlen – zwischen 1% bei anlassloser Testung und 10% bei anlassbezogener Testung – auf die deutsche Gesamtbevölkerung übertragen, wären das Millionen Testpositive pro Woche – eine beträchtliche Dunkelziffer, die die Nachverfolgungspolitik ad absurdum führt und eine zunehmende Herdenimmunität wahrscheinlich macht.

Immer mehr Experten zweifeln am Nutzen der PCR-Tests (n-tv 31.8.2020). #Ein internationales Wissenschaftler-Konsortium forderte Ende November 2020 die Redaktion von Eurosurveillance auf, den Artikel von Christian Drosten und Victor Corman, mit dem im Januar 2020 der damals neu entwickelte PCR-Test vorgestellt wurde (Corman 23.1.2020) zurückzuziehen: „Bei unserer erneuten Überprüfung des im Corman-Drosten-Papier beschriebenen Testprotokolls zur Identifizierung von SARS-CoV-2 haben wir Fehler und inhärente Irrtümer identifiziert, die den SARS-CoV-2-PCR-Test unbrauchbar machen… In Anbetracht der hier aufgezeigten wissenschaftlichen und methodischen Mängel sind wir überzeugt, dass dem Herausgebergremium von Eurosurveillance keine andere Wahl bleibt, als die Publikation zurückzuziehen.“ (Borger 27.11.2020).

Nach einer Recherche der New York Times könnten bis zu 90% der positiv Getesteten gar keine infektösen Viren auf der Schleimhaut haben (NT 29.8.2020). Es ist nicht zu fassen, nicht zu ermessen, wie viele Menschen deswegen grundlos in Quarantäne müssen (Christian Drosten bei n-tv: „wohl die allermeisten“), wie viele wichtige Operationen deswegen grundlos verschoben werden, wie viele Betriebe oder Schulen deswegen grundlos geschlossen werden, wie viele Schüler deswegen zum Maskentragen im Unterricht gezwungen werden, wie viele Lockdowns deswegen noch angedroht oder angeordnet werden.

Die Massentests müssen gestoppt werden und durch repräsentative Studien ersetzt werde. Die PCR-Tests müssen auf Risikogruppen beschränkt werden (ebm 8.9.2020).

Ungezielte Massentests, wie sie in Bayern angeboten werden, sind fahrlässig, trügerisch und auch von der Logistik her kaum zu bewältigen. Die Labore sind durch die extrem hohe Zahl an Tests – 1,4 Millionen pro Woche Anfang November – völlig überlastet (GesAdhoc 3.11.2020. br 6.11.2020). Viele Labore meldeten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien und Verbrauchsmaterialien (RKI 4.11.2020). Gesundheitsexperten warnen vor „unkontrollierbaren Probleme mit falsch-positiven Befunden (…), die von den Institutionen, die mit der Nachverfolgung beauftragt sind, nicht bewältigt werden können“ (Schrappe 31.8.2020). Der Vorsitzende des Laborverbands AML, Dr. Michael Müller, merkte noch vor Beginn der bayerischen Testorgie kritisch an: „Die Tests, wie in Bayern geplant, für alle Bürgerinnen und Bürger einfach so ohne Anlass freizugeben, ist weder medizinisch angemessen noch epidemiologisch effektiv, sondern letztlich eine nicht notwendige Verschwendung von Finanzmitteln“ (MT 8.7.2020). Bis Anfang November wurden über 1 Milliarde Euro für die PCR-Tests ausgegeben.

Wie viele Flüchtlingsfamilien könnte man mit dem Geld für die vielen überflüssigen Tests aus der Hölle der griechischen Flüchtlingslager holen und ihnen ein Leben in Würde ermöglichen!

Möglicherweise diente die bisherige, wissenschaftlich weder begründete noch begleitete Teststrategie in erster Linie dazu, die verordneten Maßnahmen zu rechtfertigen (ebm-netzwerk 9.9.2020). Die Test-Eskalation hält das Panikniveau hoch und führt zu regulatorischen Rundumschlägen von Seiten der politischen Exekutive.

So war die Stadt München im September 2020 ein angeblicher „Corona-Hotspot“ – es gab aber zwischen 11. August und 28. September keinen einzigen Coronatodesfall. Bei Ausrufung des Lockdowns im Berchtesgadner Land lagen dort lediglich zwei Patienten auf einer Intensivstation (Merkur 21.10.2020). Der Chefarzt einer großen Klinik im Hochrisiko und Lockdown-Landkreis Rottal-Inn stellt fest: „Unsere Klinik ist für einen November normal belegt. Seit ca. 3 Wochen liegen 3 Patienten mit COVID-19 intubiert auf der Intensivstation. Keine Anzeichen für ein Dekompensieren der medizinischen Versorgung. Konsequenz: Business as usual, aufmerksames umsichtiges Arbeiten, keine Panik“ – und wurde wegen dieser Äußerung von Politik und Medien unter Druck gesetzt (PNP 30.10.2020). In Rosenheim, der Stadt mit einer der höchstens „7-Tage-Inzidenzen“ Bayerns und vorzeitigem Beginn des Lockdowns, lagen Ende Oktober 2020 „null Patienten auf Intensiv mit Corona, und wir haben null Corona-Patienten an einem Beatmungsgerät“ (Rosenheim24 28.10.2020). Bei allen fünf Patienten, die seit Ende Oktober im „coronaverseuchten“ Schongauer Krankenhaus gestorben sind, konnte COVID-19 als Todesursache ausgeschlossen werden (SZ 6.11.2020).

Am 2. November 2020 wurde vom RKI eine neue Teststrategie verkündet. Ärzte sollen demnach nur noch testen, wenn mehrere Symptome wie hohes Fieber, Husten und Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns zusammenkommen, wenn die Patienten zur Risikogruppe gehören oder Kontakt mit einem Testpositiven hatten. Um sofort eine Einschätzung vornehmen zu können, sollten zunehmend Antigentests eingesetzt werden (FAZ 3.11.2020).

Juristisch dringend klärungsbedürftig sind alle Grundrechtseingriffe, die mit willkürlich definierten „Inzidenz“-Schwellen begründet werden, errechnet aus fragwürdigen Tests im Rahmen einer fragwürdigen Teststrategie. Den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner und Woche kommentiert Matthias Schrappe als „vollständig inhaltsleer. Wir würden keine Bachelor-Arbeit mit einem solchen Ansatz akzeptieren“ (Schrappe 8.9.2020). Der Verfassungsjurist Oliver Lepsius hält den Wert von 50 aus juristischer Sicht für „hinfällig“ (WDR 7.10.2020). Im Winterhalbjahr werde diese Schwelle mit Sicherheit in ganz Europa überschritten, außer wir riegeln unsere Städte ab, wie RKI-Chef Lothar Wieler phantasiert (phoenix 15.10.2020). Und alle lassen sich in Plastik einschweißen.

Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene wird der Spielraum immer weiter eingeengt: Verbote von Treffen und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, Maskenpflicht und Abstandsregeln an den Schulen, die fortgesetzte Beschränkung der Jugendarbeit (BSZ 14.8.2020), Online-Vorlesungen ohne soziales Leben an den Unis, die Einschränkung der Reisefreizügigkeit. Hinzu kommt die zunehmende Arbeitslosigkeit und Armut junger Erwachsener (n-tv 23.9.2020). Und falls das soziale Leben irgendwann wieder möglich wird, werden Treffpunkte wie Clubs oder Diskotheken fehlen, denn sie sind zum Großteil pleite (FAZ 11.8.2018). „Wir klauen jungen Menschen ihre Jugend“, sagte Markus Lanz im ZDF (ZDF 2.10.2020). #Amerikanische Forscher fanden eine exorbitante Zunahme an Depressionen und Selbstmordgedanken bei jungen Menschen auf Grund der Pandemiemaßnahmen (Connectiv 4.12.2020).

Die Behauptung, dass „Events“ und „Feiern“ die Hauptschuldigen an der Ausbreitung von SARS-CoV2 sind, ist durch nichts belegt. Nach Aussage von Gerd Antes, ehemaligem STIKO-Mitglied, wird das Virus einfach durch die vielen spontanen Kontakte der Menschen untereinander weitergegeben. „Dieses Hochjubeln von Clustern als ‚Haupttäter‘ ist aus meiner Sicht hochgradig inkompetent“ (SWR 20.10.2020).

Wenn man bedenkt, dass laut RKI nur 3,5% der Ansteckungen bei Freizeitaktivitäten entstehen, 0,7% in KiTas, Schulen oder Hochschulen, 0,5% in Restaurants, aber 56% in Privathaushalten (gmx.net 27.8.2020), müsste man eigentlich alle Privathaushalte schließen bzw. das Betreten oder Verlassen derselben mit Quarantäne und Bußgeldern bestrafen.

 

Zeit für einen Strategiewechsel

Die so genannte „zweite Welle“ ist in erster Linie ein „Labor-Tsunami“ (tips 18.9.2020). Die Zunahme positiver Tests seit September 2020 sagt nichts aus über die Bedrohungslage. Bei den allermeisten positiv Getesteten kann von „Infektion“ oder Erkrankung“, wie es in Presseartikeln und in Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts heißt, keine Rede sein.

Gesunde Kindergarten- und Schulkinder werden auf Grund positiver Testbefunde bei gesunden Kontaktpersonen nach Hause geschickt oder in Quarantäne gesteckt. Es werden sogar ganze Schulen ohne einen einzigen Erkrankungsfall geschlossen, inclusive Quarantäne für alle Kinder und Lehrer. Flüchtlingsheime werden wegen einzelnen Positivbefunden abgeriegelt und die Menschen in Unsicherheit gelassen.

In Mutter-Kind-Häusern wurden Mütter mit ihren Kinder bis zu 33 Tage in einem Zimmer eingesperrt und traumatisiert – „schlimmer als die Flucht“ (SZ 7.9.2020). In einem Ankerzentrum wurden 580 Geflüchtete sogar acht Wochen lang isoliert (SZ 3.7.2020, BR 18.5.2020). Von den 96 positiv Getesteten auf einem bayerischen Spargelhof hatte kein einziger irgendwelche Krankheitssymptome (Merkur 19.6.2020). Von den 174 positiv getesteten Erntehelfern in Mamming wurde nur einer stationär behandelt (RTL 27.7.2020). In der westfälischen Fleischfabrik Tönnies wurden im Juni 2020 über 2100 Arbeiter positiv auf SARS CoV2 getestet; nur 21 von ihnen erkrankten „ernsthaft“, zwei (0,1%) mit Lungenentzündung und sechs (0,3 %) an einem Atemnotsyndrom; tödliche Verläufe gab es nicht (FAZ 12.8.2020).

Der anhaltende Alarmismus und die nahezu wöchentlich weitergetriebenen Einschränkungen der Grundrechte stehen in keinem Verhältnis zur Zahl der tatsächlichen Corona-Erkrankungen.

Die Spekulation mancher Politiker oder Virologen auf die „zweite Welle“ ist keine hinreichende Begründung für die Fortsetzung des Ausnahmezustands: Der Schutz des Lebens ist kein „grundrechtlich handhabbares Ziel, wie es der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius formuliert. Aus verfassungsrechtlicher Sicht dürfen die bürgerlichen Freiheiten nicht eingeschränkt werden, um ein Virus zu bekämpfen oder auszurotten, sondern höchstens zu dem Zweck, eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden, also für die „kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs“ (Lepsius 6.4.2020). Und eine Überforderung ist nicht in Sicht (Interaktiv-BM 2020).

Oliver Lepsius schreibt weiter, dass Grundrechtseingriffe ständig beweispflichtig sind, und dass uns die Regierungspolitiker diesen Beweis schuldig bleiben (Lepsius 6.4.2020).

Das SARS-CoV2-Virus lässt sich ganz offensichtlich nicht mit irgendwelchen Maßnahmen zum Verschwinden bringen – seien es Massentests, Apps, Impfungen, Quarantäne, Gesichtsmasken, Händehygiene oder Abstandsregeln, oder auch das ständige Säubern oder Desinfizieren von Oberflächen (ZEIT 9.10.2020). Die Strategie, das Virus zu „besiegen“ ist eine technokratische Allmachtsphantasie und wird immer kostspieliger, bei immer zweifelhafterer Wirksamkeit. Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit hat keine wissenschaftliche Grundlage, sondern sie ist eine politische Entscheidung und möglicherweise sogar kontraproduktiv (s. Abschnitt „Die Mund-Nasen-Bedeckung“); die PCR-Tests sind unzuverlässig und kosten Milliarden; die Gesundheitsämter werden für die „Nachverfolgung“ zu teuren Monsterapparaten aufgebläht; die Hygiene- und Quarantäneanordnungen verursachen immensen wirtschaftlichen und psychologischen Schaden.

Es ist höchste Zeit für einen Strategiewechsel. Der Schweizer Infektiologe Pietro Vernazza schlägt vor: Wer krank ist, bleibt zu Hause; wer Kontakt zu Kranken hat, wäscht sich viel die Hände und hält weitgehend Abstand; die Massentests und die Quarantänemaßnahmen bei Gesunden werden gestoppt; entwickelt werden dagegen humane und effektive Schutzmaßnahmen für Institutionen wie Krankenhäuser und Pflegeheime (Vernazza 10.10.2020). #Auch das Team um Matthias Schrappe ruft immer wieder in Thesenpapieren zu einem Strategiewechsel auf, fordert die Verbesserung der Datenbasis, den gezielten Schutz gefährdeter Gruppen und die Wahrung der Bürgerrechte (Schrappe 2020).

Nach Hendrik Streeck müssen wir uns damit abfinden, dass das Virus ein normaler Bestandteil unseres Lebens wird: „Viele von uns werden Bekanntschaft mit diesem Virus machen, ob wir wollen oder nicht“ (web.de 8.10.2020). Auch von der WHO kommt die Botschaft: Man werde in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein, das Virus auszurotten: „Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben (Tagesschau 24.7.2020). Sehr wahrscheinlich wird sich SARS CoV-2 in die große Gruppe der Erkältungsviren einreihen, die jedes Winterhalbjahr durch das Land ziehen (BZ 10.7.2020, Streeck 5.8.2020, n-tv 19.8.2020). In großen Ballungsräumen, etwa in Teilen Schwedens, Brasiliens, Indiens und der USA zeichnet sich eine Herdenimmunität ab, ebenso in Madrid und in den österreichischen Ski-Hochburgen (web.de 8.10.2020, KZ 8.11.2020).

In der Great Barrington Erklärung, verfasst von prominenten Epidemiologen aus Stanford, Harvard und Oxford, äußern inzwischen Tausende von Ärzten weltweit ernste Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der vorherrschenden COVID-19-Maßnahmen auf die physische und psychische Gesundheit und fordern die Rückkehr zum normalen Leben: „Die Beibehaltung dieser Maßnahmen bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, wird irreparablen Schaden verursachen… Der einfühlsamste Ansatz, bei dem Risiko und Nutzen des Erreichens einer Herdenimmunität gegeneinander abgewogen werden, besteht darin, denjenigen, die ein minimales Sterberisiko haben, ein normales Leben zu ermöglichen, damit sie durch natürliche Infektion eine Immunität gegen das Virus aufbauen können, während diejenigen, die am stärksten gefährdet sind, besser geschützt werden. Wir nennen dies gezielten Schutz (Focused Protection).Die Erklärung kann auch von Nicht-Medizinern unterzeichnet werden.

Wir müssen jetzt die Scherben zusammenkehren und alles tun, um unsere demokratischen Freiheitsrechte, unser soziales Leben, unsere Lust am Leben wieder zu gewinnen und eine schwere wirtschaftlichen Rezession zu vermeiden.

COVID-19: Risiken überschätzt

Das Coronavirus wird hauptsächlich über Atemtröpfchen übertragen, vor allem bei engem („face-to-face“-)Kontakt von unter einem Meter Abstand über mehr als 15 Minuten. 80 bis 90 Prozent entwickeln nach Kontakt mit dem Virus keinerlei Beschwerden (Science 16.3.2020; BMJ 2.4.2020), nach Aussage des renommierten italienischen Virologen Giorgio Palu könnten es sogar 95 Prozent sein (SN 26.10.2020). Sie sind geschützt durch frühere Kontakte mit Coronaviren, durch ein robustes Abwehrsystem auf den Schleimhäuten oder eine angeborene unspezifische Immunität (Walach 8.9.2020, Doshi 17.9.2020). Immunologen sprechen von „dunkler Materie“, also einer Immunität, die man durch die üblichen Antikörpertests nicht nachweisen kann (n-tv 24.4.2020, Tagesanzeiger 1.6.2020, Guardian 7.6.2020).

Bei einem großen Teil der Bevölkerung lassen sich T-Gedächtniszellen gegen Coronaviren finden, die auch in der Lage sind, die Abwehr gegen SARS CoV-2 zu orchestrieren (Mayer 1.8.2020, Szabo 3.8.2020). In Blutproben aus der Zeit vor der Pandemie fanden Forscher Antikörper, die auch das SARS-CoV2-Virus neutralisieren können, bei fast jedem zweiten 6-12jährigen, dagegen nur bei einem von 20 Erwachsenen (FR 11.11.2020). So stecken sich selbst bei engem Kontakt, etwa im Haushalt mit einer infektiösen Person, nur fünf bis zehn Prozent an. Bei ungeschütztem medizinischen Personal sind es sogar weniger als drei Prozent (Dtsch Ärzteblatt 14.7.2020).

Aus demselben Grund liegt die nötige Durchseuchung für eine Herdenimmunität nicht bei 50 bis 70%, wie es im März noch hieß, sondern eher zwischen 7% und 25% (Lewis 10.5.2020, Gomes 21.5.2020, Aguas 16.11.2020). Virologen wie Hendrik Streeck fordern mehr Mut für den weiteren „Aufbau einer Teilimmunität“, denn wir müssten uns darauf einstellen, mit dem Virus zu leben (gmx.net 7.6.2020). Sehr bemerkenswert in einer Zeit, in der es nur die eine, immer wieder verkündete offizielle Linie zu geben scheint, nämlich: Abstand halten, Masken tragen und auf Grundrechte zu verzichten bis ein Impfstoff kommt und das Virus besiegt ist (Tagesschau 17.6.2020, dw 18.7.2020).

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat das noch vollmundiger formuliert: „Wir werden diese Pandemie erst dann beenden, wenn sie überall beendet ist. Und das bedeutet, dass jeder Mensch auf der Welt Zugang zu Tests, Behandlungen und Impfstoffen hat“ (Dtsch Ärztebl 29.6.2020). Und Chef Lothar Wieler sekundierte mit der geradezu alttestamentarisch anmutenden Warnung: „Das alles geschieht nur, weil wir Menschen uns nicht an die Regeln halten… Diese dürfen nie in Frage gestellt werden“ (SZ 28.7.2020). Mit einer solchen Aufforderung zu blindem Gehorsam verlässt er den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, denn er macht die Bürger zu Objekten, zu Untertanen, und nimmt ihnen damit die Würde (Forberger 21.8.2020).

Das Krankheitsbild von COVID-19 (= Corona Virus Disease 2019), die das Virus SARS CoV2 verursacht, ist vergleichbar mit einer Influenza, nur sind die Verläufe bei Kindern und unter 65jährigen Erwachsenen harmloser, bei alten Menschen mit gravierenden Grunderkrankungen dagegen schwerer (Ioannidis 19.5.2020, Medscape 15.7.2020). Der Rechtsmediziner Klaus Püschel zog nach der Obduktion von etwa Hundert mit Corona-Befund Gestorbenen die Bilanz: „Covid-19 ist eine ernste, aber keine besonders gefährliche Erkrankung“ (Focus 24.4.2020). Sie stellt nach Ansicht prominenter Gesundheitsexperten „keinen Anlass dafür dar, in quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln, alles Gemeinsame, alles Soziale in Frage zu stellen oder sogar außer Kraft zu setzen“ (Schrappe 3.5.2020).

Wer nicht erkrankt, ist auch nicht ansteckend. Gesunde Menschen gefährden sich also nicht gegenseitig. #In Wuhan wurden nach Abflauen der Epidemie unter 10 Millionen getesteten Einwohnern 300 Testpositive gefunden; keine einzige enge Kontaktperson hatte sich angesteckt (Cao 20.11.2020). Auch in den Tagen vor Ausbruch einer tatsächlichen COVID-19-Erkrankung ist die Infektiosität sehr gering – die Ansteckungsrate wird mit 3 von 1000 Kontaktpersonen angegeben (Medscape 14.8.2020). Nach Krankheitsbeginn dauert die Ausscheidung von aktiven Viren maximal neun Tage (Cevik 19.11.2020).

Die Übertragung des Virus über Gegenstände (zum Beispiel Türklinken oder Einkaufswagen) ist wissenschaftlich nicht belegt, daher erübrigen sich Desinfektionsfeldzüge.

Im Freien ist das Ansteckungsrisiko wesentlich reduziert (Nishiura 16.4.2020). Selbst nach Massenveranstaltungen wie den Protestdemos in Stuttgart und Berlin oder den Anti-Rassismus-Demonstrationen in Hamburg und München kam es zu keiner Zunahme der Erkrankungszahlen (DLR 18.7.2020, Wiesendanger 22.8.2020). Die Hygieneauflagen für Protestdemos sind daher sinnfrei und im Grunde Schikane.

Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben unterprivilegierte Menschen unter Lagerbedingungen: Flüchtlinge, Strafgefangene, Obdachlose oder Billiglohnarbeiter in Sammelunterkünften etwa von Schlachthöfen oder Gärtnereibetrieben (Ioannidis 19.5.2020; SZ 21.5.2020). In überfüllten, schlecht gelüfteten Räumen entsteht eine besonders hohe Viruskonzentration.

Bei 5 bis 20 Prozent der Infizierten kommt es zu einem „grippalen Infekt“ mit Krankheitsgefühl, Fieber und Husten. Häufig ist dies begleitet von einem Geruchs- und Geschmacksverlust, oft auch von Kopfschmerzen. Die meisten Menschen, auch die Mehrzahl der alten Menschen, überwinden die Infektion schnell und komplikationslos, wie Reihenuntersuchungen im Skiort Ischgl belegen (Tagesschau 25.6.2020). Manche Patienten klagen noch mehrere Wochen über Restsymptome wie Kurzatmigkeit oder Müdigkeit. Schwerere Langzeitfolgen sind eine Rarität, es wird aber häufig darüber berichtet – wohl um auch die jüngere Bevölkerung zu ängstigen und zur Beachtung der Hygienemaßnahmen zu motivieren. Müdigkeit, schnelle Erschöpfung oder das Chronic fatigue syndrome kommen auch nach anderen Viruserkrankungen vor. Angebliche chronische COVID-19-Lungenschäden haben nach Beobachtung von Ärzten der Universität Innsbruck eine gute Rückbildungstendenz (FR 16.9.2020).

Nur ein sehr kleiner Teil – weniger als 2 Prozent der Infizierten – erkrankt schwer. Die typische Komplikation ist die Lungenentzündung mit Husten und Kurzatmigkeit. Die Erkrankung kann auch zu Blutgefäßentzündungen oder Lungenembolien führen und dadurch den Sauerstofftransport in die Lunge stören und das Herz belasten (Dtsch Ärztebl 20.4.2020). Eine stärkere Atemnot erfordert intensivmedizinische Behandlung mit Sauerstoffgaben, Infusionen, Blutverdünnung und als äußerste Maßnahme künstliche Beatmung, die jedoch die Situation auch verschlechtern kann. In den ersten Wochen der Epidemie wurde viel zu früh beatmet, was die Sterblichkeit signifikant erhöht hat.

#Zwischen Frühjahr und Herbst 2020 ging der Prozentsatz der Krankenhausaufnahmen von Infizierten deutlich zurück, trotz steigenden Alters der Infizierten. Ebenso deutlich sanken Beatmungsrate und Sterblichkeit bei den COVID-19-Intensivpatienten (Schrappe 22.11.2020).

Kinder haben ein sehr gutes unspezifisches Immunsystem und erkranken nur selten schwer an COVID-19. Sie machen nur 1 – 2% der Erkrankten aus, und es gibt praktisch keine tödlichen Verläufe. Ihr Immunsystem ist so reaktionsfreudig, dass sie Antikörper entwickeln können, ohne dass jemals im PCR-Test Viren nachgewiesen werden (Tosif 11.11.2020). In der Symptomatik unterscheidet sich bei ihnen COVID-19 nicht von anderen Atemwegsinfektionen (Dtsch Ärztebl 20.7.2020). Neugeborene von COVID-19-erkrankten Schwangeren entwickeln sich völlig normal (NTK 22.9.2020).

 

Die Sterblichkeit an COVID-19 – vergleichbar mit einer Grippewelle

Nach einer großen, von der WHO veröffentlichten Übersichtsarbeit des weltweit führenden Epidemiologen, John Ioannidis, liegt das Risiko, an einer SARS-CoV2-Infektion zu sterben in Deutschland bei 0,09 Prozent, bei Menschen unter 70 Jahren sogar bei nur 0,03 – 0,04 Prozent und damit im Bereich einer leichten Grippe. Bei effektiven Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen dürfte die Gesamtsterblichkeit sogar noch niedriger ausfallen (n-tv 15.10.2020, Ioannidis 14.10.2020).

Auch die Schätzung der WHO, dass es bis Oktober 2020 eine Million Todesfälle bei ca. 780 Millionen Infizierten gegeben hat (AP 5.10.2020), bestätigt die auf globaler Ebene relativ niedrige Sterblichkeit von SARS-CoV2-Infektionen. Sie liegt im Bereich des Sterberisikos durch eine saisonale Influenza.

Tödliche Verläufe betreffen zum großen Teil pflegebedürftige sehr alte Menschen, meist solche die stark übergewichtig sind und unter schweren chronischen Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Herzinsuffizienz oder chronischer Raucherbronchitis leiden – zum großen Teil vermeidbare Zivilisationskrankheiten auf Grund von Fehlernährung, Bewegungsmangel und Luftverschmutzung (Ärzteblatt 16.10.2020).

In Deutschland liegt das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 81 Jahren. „Das Alter selbst ist keine Krankheit. Ältere Menschen leiden aber eher an Krankheiten, und das Ausmaß dieser Vorerkrankungen ist relevant“ (Klaus Püschel in SPIEGEL 25.4.2020). Im Deutschen Ärzteblatt schrieb Püschel nach 167 Obduktionen: „Die sorgfältige Untersuchung der Toten belegt, dass schwerwiegende und tödliche Verläufe der Krankheit in einem nicht überlasteten System von öffentlichem Gesundheitswesen und Krankenhäusern selten sind. Betroffen sind davon in Hamburg, bei aller individuellen Tragik dieser Fälle, bisher Personen, die bereits zuvor körperlich beziehungsweise immunologisch erheblich kompromittiert waren“ (Dtsch Ärztebl 2020).

Bei unter 30jährigen liegt die Sterblichkeit praktisch bei null. Auch Schwangere und ihre Kinder haben kein erhöhtes Risiko. In Deutschland ist bisher nur ein Kind unter 10 Jahren mit COVID-19-Diagnose gestorben – eine schwerkranke Dreijährige unter immunsuppressiver Behandlung (WDR 22.7.2020). In den USA starben bis Mitte Mai 2020 trotz ausgedehnter Grippeimpfprogramme sieben Mal soviel Kinder an Influenza wie an COVID-19 (Bhopal Publ Health 2020).

Alle Sterblichkeitsberechnungen haben ein erhebliches Risiko für Verzerrungen und neigen zu irreführenden Überschätzungen (Schrappe 5.4.2020, Kuhbandner 30.11.2020). In Deutschland und vielen anderen Ländern werden alle Verstorbenen in die Corona-Todesfallstatistik aufgenommen, die irgendwann in der Vergangenheit ein positives Testergebnis hatten – selbst wenn sie inzwischen genesen waren und später aus einem anderen Grund ums Leben kamen (Guardian 17.7.2020). So wurde am 6. Juli in Krefeld die Zahl der COVID-19-Todesfälle heraufgesetzt, „um die Statistik an die des Robert-Koch-Institutes anzupassen“ (Krefeld.de 17.7.2020). In Hamburg fiel die Zahl der registrierten COVID-9-Todesfälle auf fast die Hälfte, nachdem nur noch gezählt wurde, wer sicher durch eine SARS-CoV2-Lungenentzündung ums Leben gekommen war (t-online 2.4.2020). Das RKI hatte zu Beginn der Coronaepidemie unter „Missachtung der Wissenschaft“ (Schrappe 7.10.2020) empfohlen, auf Obduktionen zu verzichten, was zu einer erheblichen Überschätzung der Sterblichkeit führte. In Belgien wurden über lange Zeit mangels Testkapazität sogar alle Verdachtsfälle als Coronatote registriert, dadurch wurde Belgien führend in der Statistik.

Die Todesfälle durch COVID-19 müssen in Relation zur Gesamtsterblichkeit der Bevölkerung gesehen werden. Diese ist im Winterhalbjahr regelmäßig deutlich höher als im Sommerhalbjahr (EuroMOMO April 2020). In Deutschland werden jedes Jahr 300’000 Menschen mit einer Lungenentzündung stationär behandelt, etwa 40’000 davon sterben. Ein Großteil der Menschen, die in ein Pflegeheim aufgenommen werden, stirbt dadurch innerhalb von zwölf Monaten (Prisma 31.3.2020). Allein die Gruppe aller Coronaviren führt jährlich weltweit zu Millionen von Atemwegsinfektionen und endet bei bis zu acht Prozent der pflegebedürftigen älteren Menschen tödlich (Statnews 17.3.2020).

Nachdem die Influenza im Februar 2020 sehr milde verlief und eine niedrige Sterblichkeit hatte, erkrankten im März viele pflegebedürftige Hochrisikopatienten lebensbedrohlich an COVID-19. Unter normalen Umständen wären sie friedlich im Pflegeheim gestorben, doch nun wurden sie zur Intensivbehandlung und Beatmung ins Krankenhaus gebracht – „eine Gruppe, die üblicherweise und bislang immer mehr Palliativmedizin bekommen hat als Intensivmedizin, und jetzt wird so eine neue Erkrankung diagnostiziert und da macht man aus diesen ganzen Patienten Intensivpatienten… das sind sehr falsche Prioritäten und es werden ja auch alle ethischen Prinzipien verletzt, die wir so kennen“ (Palliativmediziner Matthias Thöns im DF 13.4.2020).

#Der Merkur brachte am 3.12. einen Bericht über die scharfe Kritik von Hendrik Streeck an Söders Panikmeldung über die hohe Zahl der Corona-Toten, ein paar Stunden später war der Artikel jedoch wieder aus dem Netz verschwunden – stattdessen berichtete nun rt.com darüber: „Wenn Herr Söder sagt, die Todeszahlen sind aktuell so hoch, als würde jeden Tag ein Flugzeug abstürzen, dann redet er an der Realität vorbei…. wenn man sich die Zahlen anschaut, dann ist es nicht die enorme Katastrophe, als die sie gerade dargestellt wird.(Coronoia 3.12.2020,rt.com 3.12.2020).

Vereinzelte Berichte über schwere COVID-19-Verläufe bei jüngeren Menschen lassen aufhorchen und werden wohl auch gezielt lanciert. Sie sind aber nicht verwunderlich: Auch an Influenza sterben jedes Jahr Menschen unter 65 Jahren, nur ist das Risiko extrem gering (Rabe März 2020). Bei unter 65jährigen liegt die Sterblichkeit an COVID-19 unter 0,01% und entspricht damit in etwa der Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls bei einer täglichen Fahrt zur Arbeit über 7,5 Kilometer (Ioannidis 19.5.2020; Ioannidis 8.4.2020).

Die Zahl der Sterbefälle 2020 lag nach einer Sonderauswertung des statistischen Bundesamts bis Anfang April unter dem Bereich der Jahre 2016 bis 2019, lediglich im Gesamtmonat April kam es zu einer relativen Übersterblichkeit (destatis 2.10.2020). Nach einer Berechnung der Redaktion von WELT AM SONNTAG lag die Gesamtsterblichkeit in Deutschland im ganzen ersten Halbjahr 2020 mit 0,58% unter der der Jahre 2017 (0,59%) und 2018 (0,60%) (WaS 9.9.2020). Es gab in diesem Zeitraum nicht einmal eine Übersterblichkeit in der Gruppe der Hochrisikopatienten, etwa der Bewohner von Altenpflegeheimen (Heudorf Okt 2020).

Seit Mitte April ist die Sterberate in allen Altersgruppen, auch bei den alten Menschen, sehr stark gesunken. Mögliche Gründe dafür könnten sein, dass sich die Gefährlichkeit des Virus abgeschwächt hat, dass viele Hochrisiko-Patienten inzwischen verstorben sind, und dass es kaum noch Neuerkrankungen gibt und die meisten der als „infiziert“ gemeldeten Fälle gesund sind (Kuhbandner 21.9.2020).

Mit Spannung zu erwarten sind die Sterblichkeitsziffern im Jahr 2020 durch Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere schwere Krankheiten: Viele Notfallpatienten meiden Arztbesuche oder Krankenhausambulanzen, weil sie Angst haben, sich dort zu infizieren – ein nicht zu unterschätzender Kollateraleffekt der Coronapanik (SZ 10.4.2020, Merkur 10.7.2020). So gab es in den Notaufnahmen einen Rückgang von Patienten mit Herzbeschwerden um rund 30 Prozent, während Komplikationen durch Herzinfarkte deutlich zugenommen haben (Dtsch Ärztebl. 31.8.2020). Die erhöhten Sterberaten im April 2020 könnten in erheblichem Umfang dadurch zustande gekommen sein, dass chronisch Kranke Angst davor hatten, in die Notaufnahmen zu kommen (H24 10.11.2020). Nach Berechnungen von Ärzten einer Kinik im Kreis Waldshut steht fast die Hälfte der Übersterblichkeit „im Zusammenhang mit der reduzierten Nutzung medizinischer Notfallstrukturen“ (oe24 11.11.2020). In Österreich wurde eine starke Zunahme schwerer Sturzverletzungen bei alleingelassenen alten Menschen registriert (medmedia 20.8.2020). #In Japan töteten sich im Oktober 2020 83% mehr Frauen und 22% mehr Männer als im Oktober des Vorjahres; insgesamt kamen dadurch in einem Monat mehr Menschen ums Leben als im gesamten Jahr 2020 an oder mit SARS-CoV2. Als Gründe werden Angst, Jobverlust und soziale Isolation angegeben (CNN 30.11.2020).

Mitte Mai 2020 wies ein Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium darauf hin, dass durch die Pandemie-Maßnahmen wesentlich mehr Menschen gestorben sein könnten als durch COVID-19. Mögliche Ursachen sind abgesenktes Pflegeniveau in den Pflegeheimen, Zunahme von Suiziden, zu spät erkannte Infarkte oder Krebserkrankungen und verschobene Therapien. Allein die mehr als eine Million verschobene Operationen – darunter über 50’000 Krebsoperationen (SPIEGEL 13.7.2020) – könnte zu Tausenden bis Zehntausenden Todesfällen geführt haben oder führen (Bericht im Merkur 13.5.2020; SPIEGEL 10.5.2020; BILD 15.5.2020; das brisante Papier können Sie hier herunterladen). Die Kritik am mangelhaften Krisenmanagement in der Corona-Politik wurde von Innenminister Seehofer als nicht autorisiert abgelehnt, der Whistleblower vom Dienst suspendiert (ZEIT 11.5.2020). Er bekam jedoch Schützenhilfe von zahlreichen Experten (BgA 12.5.2020, BILD 13.5.2020).

 

Die COVID-19-Sterblichkeit anderswo: Oft hausgemacht

Diskutiert man über die relativ wenigen Todesfälle durch COVID-19 in Deutschland, dann kommen immer dieselben Argumente: „Ja, aber schau doch mal nach Bergamo, und schau nach New York“. Die hohen Sterblichkeitsraten in manchen Ballungsräumen entstanden jedoch unter ganz spezifischen Bedingungen. Bei der Aufklärung dieser Bedingungen hat sich besonders Clemens Arvay in seinem empfehlenswerten Buch „Wir können es besser“ hervorgetan.

Die Folgen der Pandemie waren dort besonders deutlich spürbar, wo eine neoliberale Politik und aufgezwungene Sparmaßnahmen – vor allem in Folge der Eurofinanzkrise 2008 – die soziale Absicherung heruntergefahren und Kürzungen und Privatisierungen im Gesundheitssystem erzwungen haben (Berger 4.8.2020, Solidarwerkstatt 30.3.2020). Länder mit hoher Corona-Sterblichkeit wie Italien, Spanien, Großbritannien, Schweden oder die USA, zeichnen sich aus durch profitorientierte, schlecht ausgestattete und personell unterbesetzte Pflegeheime und Krankenhäuser, die auch schon bei den alljährlichen Grippeepidemien schon überlastet waren. Auch in Deutschland ist der Pflegekräftemangel seit Jahren Thema, ohne dass sich grundsätzlich etwas geändert hat, auch nicht unter Jens Spahn. Grotesk, dass nun dieser Mangel als Grund für die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und die Anordnung des November-Lockdowns herhalten musste. Die Bertelsmann-Stiftung, bekannte Speerpitze des Neoliberalismus, hatte erst 2019 gefordert, die Zahl der deutschen Krankenhäuser auf weniger als die Hälfte zu verringern. Die Coronapandemie kam da gerade noch rechzeitig, um das zu verhindern (ZEIT 28.11.2017, Westphalen 10.6.2020).

Zu Beginn der Pandemie wurden die Erkrankten auf vielen Intensivstationen zu früh und aggressiv beatmet, mit multiresistenten Keimen infiziert oder mit riskanten und hochdosierten Medikamenten wie Hydroxychloroquin oder Remdesivir behandelt (Engelbrecht 29.9.2020). Die höchste Überlebenschance haben offenbar Patienten, die man weitgehend in Ruhe lässt (ÄB 22.4.2020).

Für April 2020 zeigte die europäische Sterblichkeitsstatistik in einigen Ländern eine Übersterblichkeit – vor allem in Italien, Spanien, Frankreich und England (EuroMOMO), außerdem in Schweden, wo sie jedoch auch ohne Lockdown in der selben Geschwindigkeit wie in anderen Ländern wieder zurückging (TheEuropean 6.8.2020, FOHM). Die zusätzlichen Todesfälle in Europa entsprachen weniger als einem Prozent der jährlich über 5 Millionen Todesfälle. Zu berücksichtigen ist: Die Sterblichkeitskurven in den genannten EU-Ländern waren im April 2020 zwar hoch, aber sehr schmal. In den Jahren zuvor, vor allem im Frühjahr 2018, waren die Kurven niedriger, aber breiter; die Sterbefälle verteilten sich also über einen größeren Zeitraum (EuroMOMO). Entscheidend ist aber letztlich die Fläche unter der Kurve (Walach 6.5.2020). Diese war 2020 ähnlich wie in den Jahren zuvor – die Menschen sind einfach einige Wochen früher gestorben als sonst (EuroMOMO).

Die alarmierenden Sterblichkeitsraten von mehreren Prozent in der norditalienischen Provinz Lombardei waren aus den Coronatests bei sterbenskranken Patienten berechnet (Corriere de la Sera 27.3.2020). Zudem wurden dort auch Patienten, die wegen medizinischer Unterversorgung an anderen Krankheiten wie Herzinfarkt oder Apoplex starben, als „Corona-Tote“ gezählt. Nur die Hälfte der im März 2020 zusätzlich gestorbenen 25’000 Menschen hatte tatsächlich eine Corona-bedingte Lungenerkrankung (ISTAT 4.5.2020). In den ersten Märzwochen ging es in Italien drunter und drüber, denn viele osteuropäischen Pflegekräfte hatten aus Furcht vor Ausgangssperren die Flucht in ihre Heimat ergriffen, und Tausende ausgetrockneter pflegebedürftiger Menschen wurden in die personell völlig unterbesetzten Krankenhäuser gefahren, wo viele dann erst angesteckt wurden. Weniger schwer erkrankte Patienten wurden in Pflege- und Altenheime verlegt und wurden dort Ausgangspunkt von Ausbrüchen (heise 3.4.2020, Mayer 19.5.2020).

In England starben vermutlich mehr als zwei Drittel der verstorbenen rund 30.000 Menschen an medizinischer und pflegerischer Unterversorgung oder dadurch, dass infektiöse Patienten aus den Krankenhäusern zurück in die Pflegeeinrichtungen geschickt wurden; #viele starben auch an Herzinfarkt oder in Folge von Demenz oder Krebserkrankungen, weil sie aus Angst vor Ansteckung nicht ins Krankenhaus gebracht wurden (Pflege-Prisma 19.5.2020, Guardian 7.6.2020, BBC 19.10.2020).

Auch in New York und vielen anderen Bundesstaaten der USA wurden Infizierte zurück in die Pflegeheime gebracht und verbreiteten dort das Virus (Medscape 15.7.2020). #Erstaunlicherweise ist die Gesamtsterblichkeit in den USA bis September 2020 im Vergleich mit den Vorjahren nicht angestiegen. Es sind zwar viele Menschen mit COVID-19-Diagnose gestorben, aber statt dessen deutlich weniger an Herzinfarkt und anderen Erkrankungen. Ein Artikel im News Letter der John Hopkins Universität vom 22.11.2020, in dem vermutet wird, dass Verstorbenen falsche Diagnosen zugewiesen wurden („may instead be recategorized as being due to COVID-19“), wurde von der Redaktion zurückgezogen, weil er die Pandemie verharmlose (Gu 22.11.2020, JHU-News Letter 27.11.2020).

Gegenden mit hoher COVID-19-Sterblichkeit sind auch Gegenden mit besonders hoher Luftverschmutzung, insbesondere Feinstaub und Stickoxiden: Wuhan in China, die Regionen um Mailand, Madrid, Paris, London und New York sowie andere Großstädte in den USA (Übersicht bei Rabe 14.7.2020). Luftschadstoffe führen zu chronischen Entzündungen der Atemwege und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und disponieren dadurch zu schweren Verläufen von Virusinfekten (hpd 12.3.2020). Nach der Studie eines internationalen Forscherteams, unter anderem Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Chemie in Mainz, sind 15 Prozent der weltweiten Covid-19-Todesfälle auf die Belastung durch Feinstaub zurückzuführen, in Deutschland sogar 26 Prozent (MPG 27.10.2020).

Seit Mai 2020 sind die Sterblichkeitsziffern in den meisten europäischen Ländern auf niedrigem Niveau, auch in Italien, Spanien, Großbritannien und Frankreich. In einigen europäischen Ländern liegen sie sogar noch niedriger als in Deutschland, z.B. in Schweden (0,48%), Spanien (0,56%), Großbritannien (0,55%) und sogar auch in den USA (0,48%) (WaS 9.9.2020).

In den ärmeren Ländern Asiens und Afrikas ist die Sterblichkeit durch COVID-19 sehr niedrig, möglicherweise wegen der anderen Altersstruktur. John Ioannidis vermutet, dass Mitte September 2020 bereits 500 Millionen Menschen Kontakt mit Coronavirus hatten, 15mal mehr als die Zahl positiver Testergebnisse (Ioannidis 14.10.2020).

 

Der Lockdown vom Frühjahr 2020: Weder notwendig noch angemessen

Das Besondere an SARS-CoV-2 ist die Befürchtung, dass eine große Zahl von Menschen innerhalb eines kurzen Zeitraums schwer erkranken könnte und dadurch das Gesundheitssystem übermäßig strapaziert werden könnte. Durch einschneidende Maßnahmen solle verhindern werden, dass Menschen sterben, weil sie nicht mehr versorgt werden können. Vor allem Risikogruppen sollen möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Durch Ausdünnen der Kontakte soll die Infektionswelle abgeflacht und in die Länge gezogen werden („flatten the curve“) – in der Hoffnung, dass es irgendwann Behandlungsoptionen oder eine wirksame Impfung gibt.

Der Lockdown vom März 2020 war eine rein politische Entscheidung. Eine wissenschaftliche Grundlage gab es nicht (s. EBM-Netzwerk März 20.3.2020). Die Politik des „flatten the curve“ war vielleicht sogar kontraproduktiv, weil sie die Zeitdauer bis zum Erreichen einer Herdenimmunität und damit die Krankheitsaktivität in die Länge ziehen kann (Wittkowski 28.3.2020). In einem vielbeachteten Thesenpapier schrieben sechs prominente Gesundheitsexperten am 5. April 2020: „Die allgemeinen Präventionsmaßnahmen (z.B. social distancing) sind theoretisch schlecht abgesichert, ihre Wirksamkeit ist beschränkt und zudem paradox (je wirksamer, desto größer ist die Gefahr einer „zweiten Welle“) und sie sind hinsichtlich ihrer Kollateralschäden nicht effizient“ (Schrappe 5.4.2020).

Der Lockdown vom Frühjahr 2020 war eine politische Panikreaktion, aber er war nie alternativlos. Bereits am 17. März wusste man aus den Berichten der italienischen Gesundheitsbehörden, dass COVID-19 fast ausschließlich sehr alte Menschen mit schweren Grunderkrankungen in Gefahr brachte (ISS 16.3.2020). Ebenfalls am 17. März veröffentlichte der renommierte Epidemiologe John Joannidis seinen Aufsatz „A fiasco in the making? As the coronavirus pandemic takes hold, we are making decisions without reliable data“ („Ein sich anbahnendes Fiasko? Während die Coronavirus-Pandemie um sich greift, treffen wir Entscheidungen ohne verlässliche Daten“) – eine Warnung vor sich abzeichnenden folgenschweren Fehlentscheidungen (StatNews 17.3.2020). Die Behauptung von Gesundheitsminister Spahn, man konnte es damals nicht besser wissen, ist Heuchelei (Schupelius 3.9.2020).

Weniger einschneidend und weniger riskant wären begrenzte und gezielte Schutzmaßnahmen gewesen etwa für Menschen mit einem schwachen oder schlecht funktionierenden Immunsystem. Man hätte sie ergänzen können durch häufige Virustestungen bei Gesundheits- und PflegearbeiterInnen („institutioneller Kontakt“), spezielle Kontrollmaßnahmen bei regionalen Krankheitshäufungen und virusdichte Gesichtsmasken für alle, die sich schützen wollen oder geschützt werden sollen (Schrappe 5.4.2020).

Trotzdem wird seit Oktober 2020 in vielen Ländern Europas wieder über Lockdowns diskutiert, und teilweise wurden sie auch schon in die Tat umgesetzt, etwa in Spanien, Deutschland, Frankreich und Italien, teilweise begleitet von wütenden Protesten (FAZ 27.10.2020). Der italienische Virologe Giorgio Palu sagt dazu: „Als Bürger bin ich gegen einen neuen Lockdown, weil dies für unsere Wirtschaft ein Selbstmord wäre. Als Wissenschafter bin ich dagegen, weil dies die Bildung unserer Jugend beeinträchtigen würde, die unsere Zukunft sind. Ich bin auch als Arzt gegen einen Lockdown, weil man mit einem Ausgangsverbot Personen, die an anderen Krankheiten wie Krebs leiden, den Zugang zu den Behandlungen versperrt. Dabei ist mit dem Covid-19 eine niedrige Sterberate verbunden. Wir müssen dieser Hysterie ein Ende setzen“ (SN 26.10.2020).

Das menschliche Immunsystem ist ein lernendes System durch die ständige Auseinandersetzung mit Bakterien und Viren. Die orale Phase, das Spielen der Kinder untereinander, das Umarmen und Küssen, das Reiben von Augen oder Nase — das alles stimuliert das Immunsystem. Maskenpflicht und Abstands- und Hygieneregeln sind auf Dauer kontraproduktiv, ebenso der chronische Stress durch die ständige Angst vor Ansteckung, durch Distanz und Isolation.

Die Kontaktbeschränkungen, vor allem die Absonderung der älteren Bevölkerung von Kindern, dürfte mit der Zeit dazu führen, dass die Menschen ihre natürlich erworbene Immunität gegen viele Erreger nicht mehr auffrischen und mit der Zeit verlieren. Vorrangig ist die Stärkung der natürlichen Immunität durch gesunde, vollwertige Ernährung, Bewegung an der frischen Luft – ohne Maske –, Abbau von Stress und die Pflege emotionaler und sozialer Kontakte.

Wie die meisten Erkältungsviren hat auch SARS CoV2 eine Aktivitätszeit von wenigen Monaten und läuft im Sommerhalbjahr wieder aus (Walach 28.7.2020). Die Kurven der Infektionen und Todesfälle ähneln sich in allen Ländern, egal, welche Maßnahmen sie getroffen haben – mit oder ohne Lockdown, mit oder ohne Grenzschließungen, mit oder ohne Quarantänemaßnahmen, mit oder ohne Maskenpflicht (Atkeson Aug 2020). „Das Virus hat sich rasend schnell über die ganze Welt verbreitet. Als wir es sahen, hatte es wohl schon einen Großteil der aktiven Bevölkerung erreicht, die davon offenkundig relativ wenig betroffen war. Bis dann irgendwann die Fälle klinisch auffällig wurden und Tests vorhanden waren, um das Virus zu suchen. Dadurch wurde es natürlich auch vermehrt gefunden. Als die Regierungen reagierten, war es eigentlich schon zu spät“ (Walach 28.7.2020).

Bereits im März 2020 waren die Erkrankungsraten in China und Südkorea wieder stark gesunken (ToI 19.4.2020, Weltwoche 22.4.2020). In Italien, Deutschland und anderen europäischen Ländern gingen die Neuerkrankungen – bereinigt um die stark gestiegenen Testzahlen – ab Anfang der ersten Märzhälfte 2020 und die Todesfälle ab Anfang April zurück (Kuhbandner 23.4.2020, Mayer 11.8.2020). Die Lockdown-Maßnahmen, die in Deutschland ab dem 23.3. verordnet wurden, kamen zu spät und waren ohne Effekt (WELT 15.4.2020, Walach 6.5.2020; Kuhbandner 1.6.2020). Auch die Einführung der Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln (ab 27. April) und die „Lockerungen“ ab der ersten Maihälfte hatten keinen erkennbaren positiven oder negativen Einfluss auf die Erkrankungsraten (Mayer 11.8.2020, Wieland Preprint Nov 2020).

Modellrechnungen, die von einem positiven Effekt des Lockdowns ausgehen, wie sie etwa in Science (Dehning 15.5.2020) oder Nature (Flexman 86.2020) veröffentlicht wurden, sind fehlerhaft, denn sie berücksichtigen weder die exponentielle Zunahme der Testungen noch die Meldeverzögerungen oder die Todesursachen (Rabe 17.5.2020, Kuhbandner 1.6.2020, Gerd Antes bei RND 8.6.2020, Rabe 9.6.2020, Homburg 17.6.2020). Kuhbandner et al. schreiben, bebildert durch die Statistiken des Robert-Koch-Instituts: „RKI-Publikationen deuten darauf hin, dass sich die Pandemie in Deutschland von alleine zurückzog, bevor irgendeine staatliche Maßnahme ergriffen wurden“ (Kuhbandner 1.6.2020, Kuhbandner 8.10.2020). Denselben Befund erhob die ETH Zürich für die Schweiz (LZ 16.5.2020). Die Universität Oxford hat eine Grafik veröffentlicht, in der die COVID-19-Todesfälle pro Million in verschiedenen Ländern mit einem Index von staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung verglichen werden. Man sieht deutlich: es gibt keinen Zusammenhang. Die Maßnahmen waren und sind wirkungslos (Github 27.7.2020). Der Wirtschaftswissenschaftler Thorsten Wiethölter hat die Daten der Universität Oxford noch eingehender analysiert und fand einen Zusammenhang zwischen COVID-19-Todesraten und der Altersstruktur der Gesellschaft, dem Anteil an Übergewichtigen und chronisch Kranken, den CO2-Emissionen des Landes sowie überraschenderweise auch der Grippeimpfquote (Wiethölter 7.7.2020).

Wir haben also den Spontanverlauf einer Epidemie erlebt. Man fragt sich mit Markus Lanz (Lanz 23.4.2020): War der Lockdown dann überhaupt notwendig? Und war er effektiv? Wie ist es zu erklären, dass es in Ländern wie Spanien, Italien und Frankreich deutlich mehr Todesfälle als in Deutschland zu beklagen gab, obwohl die Maßnahmen dort wesentlich strenger waren? Die Zahl der Menschen, die von einem Kranken angesteckt wird – die sogenannte Repoduktionszahl oder Ansteckungszahl – lag ab der dritten Märzwoche unter 1,0 (EB 15.4.2020). Warum ging sie in den sechs Wochen Lockdown nicht weiter nach unten? Erst am 17. April räumte Gesundheitsminister Spahn ein, dass die Ansteckungszahl seit vier Wochen gleichbleibend unter 1,0 lag. In ihrem „Thesenpapier 2.0 zur Pandemie“ (Schrappe 3.5.2020) fragen die sechs Autoren: „Wie ist die späte Veröffentlichung zu begründen? vor allem: wie ist der offensichtliche Befund zu interpretieren, dass unter der verschärften Einschränkung der Berufsfreiheit und Freizügigkeit kein weiterer Abfall zu beobachten war. Die Beobachtung ist ja durchaus mit der Annahme vereinbar, dass von diesen Maßnahmen keine weitere Wirkung ausgegangen ist

Harald Walach schreibt in seinem Beitrag „Die Welle ist vorbei“ am 6. Mai (Walach 6.5.2020):

„Was aus meiner Sicht auf keinen Fall aus den Daten abgeleitet werden kann ist,

  • dass die „Maßnahmen“ gewirkt haben
  • dass das Tragen von Mundschutz, selbstgebastelt, gehäkelt, gestrickt oder gekauft, immer noch hilfreich ist
  • dass wir es mit einem Killervirus zu tun haben
  • dass wir noch lange vorsichtig sein und am besten unser Leben ein Jahr lang suspendieren müssen
  • dass die Angst, die viele Menschen noch immer haben, gerechtfertigt ist.“

Den getroffenen Maßnahmen fehlte letztlich die Rechtfertigung. Der Lockdown im Frühjahr 2020 wurde erst angeordnet, als das Schlimmste schon vorbei war. Er war wahrscheinlich die katastrophalste politische Fehlentscheidung der deutschen Nachkriegsgeschichte, und wird nun, im November 2020, in Teilen neu aufgelegt.

Auch für die USA zieht Donald L. Luskin in seinem Beitrag „The Failed Experiment of Covid Lockdowns“ (Das gescheiterte Experiment der Covid-Lockdowns) im Wall Street Journal das Fazit: „Es liegen jetzt Beweise dafür vor, dass Lockdowns ein teures Medikament mit schwerwiegenden Nebenwirkungen waren, ohne Nutzen für die Gesellschaft… Theoretisch sollte die Ausbreitung einer Infektionskrankheit durch Quarantäne kontrollierbar sein. Offensichtlich nicht in der Praxis“ (WSJ 1.9.2020).

Anfang September 2020 räumte auch Gesundheitsminister Jens Spahn ein, dass der Lockdown eine falsche Entscheidung war, relativierte das jedoch mit der Aussage, man konnte es damals nicht besser wissen (Schupelius 3.9.2020). Die Frage, die sich stellt: Warum gibt es außer diesem Aufschimmern von Selbstkritik so wenig Selbstreflexion, nur immer weiter düstere Prognosen, Einschränkungen und Lockdown-Warnungen?

Der US-amerikanische Wirtschaftsforscher Jeffrey A. Tucker bietet folgende Erklärung: „… es ist kaum überraschend, dass beinahe täglich weitere Belege auftauchen, dass alle ihre Maßnahmen wirkungslos sind. Die politische Klasse hat begonnen, dies zu begreifen. Im tiefsten Inneren ihrer Herzen ahnen sie, dass sie etwas Schreckliches getan haben. Sie machen sich Sorgen, dass sich diese Erkenntnis verbreiten wird. Dann werden sie zur Rechenschaft gezogen, vielleicht nicht sofort, aber irgendwann. Und das ist für sie eine ziemlich erschreckende Vorstellung. So verbringen sie ihre Tage damit, diesen Moment der Wahrheit hinauszuzögern, in der Hoffnung, dass das Chaos, das sie angerichtet haben, irgendwann verschwindet und sie den Schuldzuweisungen entkommen. Das heißt: sie lügen…“ (Tucker 27.7.2020).

In den Medien wurde nicht nur die Entscheidung zum Lockdown als alternativlos bezeichnet, sondern es wurden auch Länder wie Schweden, die eine andere Entscheidung getroffen hatten, schlechtgemacht. So wurde immer wieder fälschlicherweise berichtet (z.B. Tagesschau 12.4.2020), dass die schwedische Regierung den Sonderweg aufgeben würde, mit weniger einschneidenden Maßnahmen durch die Krise zu kommen. Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verbreitete Fake News zur Situation in Schweden (Rosenbusch 30.10.2020).

Die Regierung in Stockholm blieb jedoch trotz aller Anfeindungen auf ihrem Kurs. Bis auf das Verbot von Großveranstaltungen gab es keine Vorschriften, sondern nur Appelle an die Verantwortung. Hotels, Restaurants und Kindertagesstätten blieben geöffnet, und Schüler bis zur 9. Klasse gingen weiter in die Schule, ohne dass es dort zu COVID-19-Ausbrüchen kam. Ein politischer Fehler war nur der inkonsequente Schutz der Pflegeheime, in denen prekär bezahlte Pfleger und Pflegerinnen durch das fehlende Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ständig wechselnde Einsatzorte das Virus schnell verbreitet haben (rbb 19.5.2020). In der Provinz Skåne um die Stadt Malmö, wo die Pflegeheime gezielt geschützt wurden, verlief die Pandemiewelle milder als im gegenüberliegenden Kopenhagen mit dem strengen Lockdown (Telegraph 14.6.2020).

Insgesamt gab es in Schweden weder Zehn- oder Hunderttausende von Todesfällen noch einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems mit Überlastung der Intensivstationen (ARTE 11.5.2020, Tagesschau 19.6.2020, n-tv 28.6.2020). Anders als in den Medien dargestellt ist inzwischen auch klar, dass Schweden wirtschaftlich deutlich weniger angeschlagen ist als andere EU-Länder (BBC 5.8.2020, Rosenbusch 30.10.2020).

Der schwedische Weg wurde sogar von der Weltgesundheitsorganisation geadelt. WHO-Exekutivdirektor Mike Ryan sagte: „Sie haben die öffentliche Politik durch eine Partnerschaft mit der Bevölkerung umgesetzt… Ich denke, wenn wir eine neue Normalität erreichen, ist Schweden ein Vorbild. Wie man zu einer Gesellschaft ohne Lockdown zurückkehrt.»“ (Nau 30.4.2020).

In Österreich wurden die Ausgangsbeschränkungen und die deswegen verhängten Strafen im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt (Kurier 22.7.2020). In Norwegen hat die Leiterin des Instituts für öffentliche Gesundheit Camilla Stoltenberg eingeräumt, dass der Lockdown nicht notwendig war. Sie sagte, das Virus sei bereits auf dem Rückzug gewesen, als der Lockdown angeordnet wurde. „Es sieht so aus, als ob die effektive Reproduktionszahl bereits zu einem Zeitpunkt auf etwa 1,1 gefallen war, als die umfassendsten Maßnahmen am 12. März ergriffen wurden, und es nicht viel gebraucht hat, den Wert unter 1,0 zu bringen“ (Spectator 27.5.2020). Derartig selbstkritische Äußerungen würden auch deutschen Politikern gut anstehen.

Der deutsche Ethikrat gab unmittelbar nach Anordnung des Lockdowns zu bedenken (Ethikrat 27.3.2020): „Die Rechtfertigung dieser Maßnahmen des Lockdowns bedarf von deren Einführung an und für jeden Zeitpunkt ihrer Dauer einer überaus komplexen Güterabwägung unter den Bedingungen von Unsicherheit… Auch der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw. untergeordnet werden. Ein allgemeines Lebensrisiko ist von jedem zu akzeptieren.

Am 7. April hieß es in einer Ad-hoc-Empfehlung des Ethikrats: „Es ist ja nicht nur die Wirtschaft, die unsere Lebensgrundlage sichert, die auf dem Spiel steht, wenn wir den Lockdown so fortführen. Nein: Auch wichtige Operationen, oft beschönigend als „elektiv“ bezeichnet, werden verschoben. Präventionsuntersuchungen werden abgesagt. Therapien zur Überwindung von psychischen Problemen, Alkoholsucht, Depression oder Gewalttendenz, werden trotz drohender hoher Rückfallquoten unterbrochen. Kranke und Sterbende werden nicht mehr so begleitet, wie es die Menschlichkeit erfordert. Beerdigungen, dieses wichtige Ritual der Trauerbewältigung, werden aufs oft als unmenschlich empfundene Minimum reduziert. Existenzen zerbrechen in Einsamkeit oder angesichts empfundener Ausweglosigkeit aus wirtschaftlichen und anderen Zwangslagen“ (Ethikrat 7.4.2020).

Im Grunde erweist sich jede „Lockerung“, auf die nicht innerhalb von zwei Wochen eine Zunahme von Krankheitsfällen folgt, im Nachhinein als unnötig. Besonders zu erwähnen sind hier die großen Demonstrationen in Stuttgart, Berlin, Hamburg und München, die zu keiner nachweisbaren Zunahme der Erkrankungszahlen geführt haben (DLR 18.7.2020).

 

Die Pandemie-Politik zerstört Lebensgrundlagen

„Kultur ist kein Luxus, den wir uns leisten oder auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere eigentliche innere Überlebensfähigkeit sichert.“ (Richard von Weizsäcker).

Die rigiden Hygienevorschriften setzen die wirtschaftliche Existenz unzähliger Menschen aufs Spiel und ruinieren immer weiter unsere reiche Kulturlandschaft (FAZ 10.5.2020, Tagesspiegel 16.4.2020, FazeMag 27.10.2020).

Die meisten Kulturveranstaltungen waren seit März 2020 verboten oder eingeschränkt und damit unrentabel. Das bedroht die Existenz von mehr als 100.000 Ensembles sowie von Kinos, Theatern, Regisseur*innen, Bühnenmitarbeiter*innen, Techniker*innen, Agenturen, Druckereien und Verlagen. Der Lockdown im November 2020 ist der Knockdown der Kulturbranche. Die Maßnahmen reißen Millionen Menschen, die im kulturellen Bereich tätig sind, in den finanziellen Abgrund, denn obwohl der Kultur- und Kreativbereich eine der größten Branchen in Deutschland ist, gibt es nur eine begrenzte staatliche Unterstützung (Reimkultur 12.8.2020, Cohrs 22.8.2020, mdr 26.8.2020). Gabriele Gysi spricht von einem „Auskippen der Kultur“ (Rubikon 29.8.2020).

Kulturschaffende haben sich organisiert in der Initiative AlarmstufeRot und protestieren in sozialen Netzwerk gegen die kulturfeindlichen Coronamaßnahmen (BZ 3.11.2020). #Kulturinteressierte können die Petition WIR SIND DAS PUBLIKUM unterstützen, die die Wiedereröffnung von Kulturstätten zum Ziel hat.

Nach einer Umfrage des ifo-Instituts vom Juli 2020 ist etwa ein Fünftel aller deutschen Unternehmen in seinem Bestand bedroht (SZ 8.7.2020). Experten befürchten, dass es im Jahr 2021 zu stark steigenden Überschuldungszahlen und zu mehr als 100’000 Privatinsolvenzen kommen wird (Tagesspiegel 10.11.2020). Im Gastgewerbe fiel der Umsatz im April 2020 gegenüber dem April des Vorjahres um 75 Prozent, und 70’000 Betrieben droht die Insolvenz (Destatis 19.6.2020, Focus 10.7.2020). Schlimmer noch sieht es in der Tourismus-Branche und Hotellerie aus. Die Geschäftszeilen der Innenstädte weisen zunehmend Lücken auf durch die um sich greifende Pleitewelle im Einzelhandel (AZ 7.10.2020). Der neuerliche Lockdown im November 2020 wird für weiteren Kahlschlag sorgen – dabei ist eine funktionierende Wirtschaft, die für die Finanzierung eines funktionierenden Gesundheitssystems sorgt (FAZ 28.10.2020, Merkur 28.10.2020). Auch der Münchner Viktualienmarkt stürzt in den wirtschaftlichen Lockdown (web.de 7.11.2020).

Viele der Maßnahmen, die die Grundrechte einschränken, sind nach Auffassung mancher Juristen rechtswidrig. Das betrifft etwa Lockdown-Maßnahmen wie die Schließung von Restaurants und das Beherbergungsverbot (Gössner 28.10.2020) sowie die Maskenpflicht für Schüler im Unterricht. Der nachträgliche Rechtfertigungsversuch mit der sehr allgemein gehaltenen dritten Fassung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit noch beschäftigen. Auch die Rechtmäßigkeit vieler Quarantäne-Anordnungen ist zweifelhaft.

Der durch die Coronapolitik herbeigeführte wirtschaftliche Abschwung reißt ein tiefes Loch in die Finanzen von Staat und Kommunen (SZ 2.11.2020), führt zu einem massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung, zu sinkenden Steuereinnahmen und steigender Arbeitslosigkeit – und zu einer absehbaren Unterfinanzierung des Gesundheitssystems. #Kanzlerin Angela Merkel warnte vor einer Überschuldung und stellte fest, „dass wir das nicht bis ultimo fortführen können, diese Art von Hilfen“ (SZ 26.11.2020). Fast 30 Prozent aller Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit oder arbeitslos. Die eigentliche Krise wird den Arbeitsmarkt erst dann erfassen, wenn kein Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird (Kreiß 13.7.2020).

Die soziale Ungleichheit wird durch die Corona-Maßnahmen verstärkt, denn besonders hart trifft es die Ärmsten der Armen: die Flüchtlinge, Obdachlosen, Alleinerziehenden, Transferleistungsbezieher (RND 31.3.2020) und die Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien und bildungsfernen Schichten (SZ 7.10.2020).

Der Epidemiologe Gérard Kraus gibt zu Bedenken: „Wir wissen, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Solche Folgen kann man nicht so einfach direkt ausrechnen, aber sie finden trotzdem statt und sie können möglicherweise schwerwiegender sein als die Folgen der Infektionen selbst“ (ZDF 29.3.2020). Gerd Antes, ehemaliges STIKO-Mitglied und einer der Wegbereiter der evidenzbasierten Medizin in Deutschland, sagt: „Wenn man … den gesamten gesellschaftlichen Bereich im Blick hat, dann richten wir damit über den langen Zeitraum wahrscheinlich horrende Schäden an… Wir müssen so wenig wie möglich machen, um die Kollateralschäden so gering zu halten wie möglich“ (SWR 20.10.2020).

Ein Kommentator der WELT stellt die Fragen: „Wo ist die ‚Ampel‘, die auf rot umspringt, wenn die Anzahl der drohenden Konkurse einen kritischen Wert überschreitet? Wo ist die Ampel für den bleibenden Schaden, den eine Generation von Kindern davonträgt, wenn man ihr ein weiteres verstümmeltes Schuljahr zumutet? Wo ist die Ampel für den gesamtgesellschaftlichen Stress, der angesichts der ständigen Drohung mit dem „zweiten Lockdown“, der doch angeblich „um jeden Preis vermieden“ werden muss, schnell in Verzweiflung umschlagen kann – mit fatalen Folgen für Gesundheit, Konjunktur und politische Tektonik? Warum gibt es keine Obergrenze für die weit überproportionale Belastung von Familien?“ (WELT 19.10.2020, mit Bezahlschranke).

Besonders schlimm von den Pandemiemaßnahmen betroffen sind die Menschen in Langzeitpflege, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen, Behinderte und Sterbende. Für sie müssen Lösungen gefunden werden, die ihre Situation erträglich machen und die Menschenwürde respektieren. Wie behutsam wir hier sein müssen, zeigt die Auseinandersetzung zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn („Wir werden die Älteren über mehrere Monate bitten müssen, im Zweifel zuhause zu bleiben“) und dem Altersmediziner und Psychiater Johannes Pantel („Da bleibt mir die Spucke weg… das ist verfassungswidrig!“) (ARD 6.4.2020). Mit den Pandemie-Maßnahmen wurden in den Alten- und Pflegeheimen Verhältnisse geschaffen, die denen in Gefängnissen ähneln. Manche Bewohner verzichten lieber auf Besuche als hinter einer Trennscheibe Platz nehmen zu müssen. Patientenschützer beklagen die „Freiheitsberaubung“ von Pflegeheimbewohnern und fordern ein menschliches Konzept für alle stationären Einrichtungen (Presseportal 30.5.2020). Mancherorts bleibt den Angehörigen nur eine Beschwerde bei der Heimaufsicht, um eine Besuchsgenehmigung zu bekommen.

Der Arzt und Gesundheitsökonom Matthias Schrappe stellt sich einen „wohlwollenden Schutz“ vor, der die Persönlichkeit und der Würde der Betroffenen respektiert: „Warum gibt es in Corona-Zeiten für ältere Menschen kein Taxi zum Preis eines ÖPNV-Tickets? Wo sind die Hilfsprogramme für ambulant zu pflegende Personen? Warum können denn Studenten, deren Kellnerjob weggebrochen ist, nicht für das gleiche Geld vor den Seniorenheimen stehen und Abstriche machen? Oder Einkaufsdienste für Senioren? Oder die ambulante Pflege entlasten? Man muss in dieser Zeit doch den Zusammenhalt wecken, die Fantasie anregen, wie man sich und die Mitmenschen schützt. Aber das ist eine Führungsaufgabe, dazu müsste die Bundesregierung bereit sein, mit Präventionsideen zu experimentieren, sie müsste es ausprobieren, und sie sollte vor allem auf diese permanenten Lockdown-Drohungen verzichten“ (WELT 19.11.2020).

 

Die globalen Folgen der Pandemiemaßnahmen

„Die nicht weinen, sehen es nicht“ (Victor Hugo)

Der weltweit führende Experte für Infektionskrankheiten, John Ioannidis, warnte seit März 2020 wiederholt vor den schrecklichen finanziellen und sozialen Folgen eines Lockdowns (Fee 2.7.2020). Er spricht sogar von möglichen Folgen wie Unruhen, Bürgerkrieg und dem Zusammenbruch des sozialen Gefüges. Vor allem in Ländern, in denen die Menschen von der Hand in den Mund leben, ist das ein realistisches Szenario. „Wenn wir uns entscheiden, von der Klippe zu springen, brauchen wir einige Daten, die uns über die Logik eines solchen Schrittes Auskunft geben und über die Chancen, irgendwo sicher zu landen“ (Statnews 17.3.2020).

Die Folgen des globalen Lockdowns und des Wirtschaftsabschwungs, der durch die Pandemie-Maßnahmen verursacht wird, sind gerade in den ärmeren Ländern der Welt unabsehbar. Weltweit sterben wesentlich mehr Menschen durch die Pandemie-Abwehr als durch das Coronavirus (Welt 9.4.2020). Nach Angaben der UN vernichtet die Corona-Krise 400 Millionen Jobs und bringt mehr als 250 Millionen Menschen an den Rand des Hungertods. „Vermutlich werden wir schon dieses Jahr mehrere Millionen zusätzliche Hungertote sehen, vor allem Kinder, vor allem Mädchen, vor allem Schwarze und Farbige“ (Kreiß 13.7.2020). Die WHO befürchtet, dass über die nächsten Jahre monatlich zusätzlich 10’000 Kinder verhungern und eine halbe Million Kinder mangelernährt werden – ein Anstieg um 20 Prozent, mit den entsprechenden Langzeitfolgen für die Entwicklung und Gesundheit der betroffenen Kinder (DLF 28.7.2020). Die Bank of India schätzt, dass die Wirtgschaftskrise bis zu zwanzigmal mehr Tote fordert als COVID-19 (Handelsblatt 21.8.2020).Die Berichte aus den Krisenregionen der Welt, die leider nur in englischsprachigen Zeitungen zu lesen sind, sind erschütternd: „Keiner kann sich erinnern, dass es jemals so schlimm war wie dieses Jahr“ (AP 28.7.2020).

Hunderttausende Menschen sterben außerdem durch die Verschlechterung der Gesundheitsversorgung: Kinder, die nicht mehr gegen Diphtherie, Tetanus oder Masern geimpft werden, oder Patienten mit HIV, Tuberkulose und Malaria, die nicht mehr ärztlich betreut werden oder keine Medikamente mehr bekommen (Afrika.info 15.5.2020, Tagesschau 14.10.2020). Von Schulschließungen sind weltweit 1,5 Milliarden Kinder betroffen, 500 Millionen bekommen keinen Ersatzunterricht, für 350 Millionen fällt die Schulspeisung weg (Bundestag 9.9.2020). Ein bedeutender Teil dieser Kinder wird für immer von der Schulbildung ausgeschlossen bleiben (dw 13.7.2020). Erstmals seit Jahrzehnten wird auch wieder die Kinderarbeit zunehmen (dw 7.7.2020, Zeit online 7.7.2020). „Jetzt stehen wir vor einer Katastrophe für eine ganze Generation, durch die unermessliches menschliches Potenzial verschwendet, jahrzehntelanger Fortschritt untergraben und tief verwurzelte Ungleichheiten verschärft werden könnten“ fürchtet UN-Generalsekretär António Guterres (tagesschau.de 04.08.2020).

Die Pandemiemaßnahmen mit den sich daraus ergebenden geopolitischen Verwerfungen, dem wirtschaftliche Schock und der weltweiten Versorgungskrise führen zu Instabilität, Massenprotesten und Unruhen, vor allem in den ärmeren Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas, aber auch in den USA (Guardian 17.7.2020). Auf den Philippinen kam es zu Aufständen wegen Lebensmittelknappheit, in Bangladesch wegen einbehaltener Löhne in der kriselnden Textilindustrie. In Indonesien, Thailand oder Südafrika sind durch den Einbruch des Tourismus Millionen ohne Einkommen und erhalten keinerlei staatliche Hilfe. In Indien wurden Millionen Tagelöhner in ihre Dörfer zurückgeschickt.

In vielen Ländern kam es zu einer Beschneidung der Menschenrechte, zu Verfolgungen und Morden aus rassistischen oder politischen Motiven und zu einer Welle sexueller Gewalttaten (Misereor 24.4.2020, Netzfrauen 26.6.20). Die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden könnte dadurch in den nächsten Monaten dramatisch steigen.Viele Länder haben andererseits die Coronakrise genutzt, um das Asylrecht faktisch abzuschaffen. Grenzen wurden geschlossen, Asylsuchende werden ohne Anhörung in Länder zurückgeschickt, in denen ihr Leben bedroht ist, Flüchtlingslager werden von der Versorgung mit Lebensmittel oder Wasser abgeschnitten (ai 13.5.2020, KU 29.6.2020).

In den USA übertraf die Übersterblichkeit im Frühjahr 2020 deutlich die gemeldeten COVID-19-Todesfälle. Viele Menschen starben durch andere Erkrankungen, etwa weil sie nicht die notwendige Behandlung erhalten haben oder nicht in die Notaufnahmen gingen. Arbeitslosigkeit und soziale Isolierung führen zu einer Zunahme von Selbsttötungen und Drogentoten (DÄ 3.7.2020). Aus Angaben der Schule für öffentliche Gesundheit in Yale/USA (Weinberger 1.7.2020) lässt sich errechnen, dass die Intensität der Pandemie-Maßnahmen im Vergleich zwischen verschiedenen Bundesstaaten der USA keinen signifikanten Einfluss auf die Todesfallzahlen hatte. Entscheidend war dagegen die Qualität der Gesundheitsversorgung (Walach 28.7.2020).

Eine englischsprachige Website, auf der die globalen Folgen der Pandemiepolitik dokumentiert werden, ist thepriceofpanic.

Es ist vor diesem Hintergrund schwer zu verstehen, warum gerade die LINKE und die GRÜNEN kritiklos die Aussetzung der Bürgerrechte hingenommen und die sozialen Folgen der Pandemie-Maßnahmen ignoriert haben. Von Beginn an riefen sie dazu auf, stillzuhalten und den Institutionen zu vertrauen. Sie stigmatisieren oppositionelle Bürgerrechtler als unverantwortlich, egoistisch und „rechtslastig“ und fordern massivere Polizeieinsätze bei Corona-Demonstrationen (GRÜNE 13.5.2020, LINKE 3.6.2020, Tagesspiegel 3.8.2020, LINKE 7.11.2020). Ein schlimmes Versagen der politischen Opposition, die damit das Feld der AfD überließ (Pauly 8.9.2020).Der US-amerikanische Kulturphilosoph Charles Eisenstein schreibt zu diesem Phänomen: „Warum ist es plötzlich die Linke, die jeden drängt, „dem starken Mann“ zu vertrauen – den Erklärungen der Pharmaunternehmen und pharmagesponserten Organisationen wie der US Gesundheitsbehörde und der WHO? Warum wird eine Skepsis gegenüber diesen Institutionen plötzlich als „rechtslastig“ stigmatisiert? Es ist ja nicht so, dass nur die Privilegierten vom Lockdown „belästigt“ würden. Er zerstört doch die Leben von zehn oder hunderten Millionen des globalen Prekariats. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen warnt davor, dass bis zum Ende des Jahres 260 Millionen Menschen der Hungertot droht. Die meisten davon sind Schwarze oder Menschen mit dunkler Haut in Afrika und Südasien. Daher könnte man sagen, dass die Beschränkung der Debatte auf epidemiologische Fragen der Sterblichkeit das Leid der am meisten Marginalisierten einfach ausblendet und somit selbst Ausdruck eines privilegierten Standpunktes ist.“ (Eisenstein Juli 2020).

 

Politik und Panik

Auf Grund dramatischer Presseberichte (Kritik daran z.B. bei Frank 22.3.2020) und aufgestört durch die „Bilder aus Bergamo“, die von den Medien ungeprüft verbreitet wurden (eine tiefgründige Kritik von Frank Fehrenbach finden Sie hier) wurden und werden viele Bürger von Panik vor einer möglicherweise für sie tödlichen Erkrankung erfasst. Ein erwünschter Effekt, wie dem Strategiepapier des Innenministeriums zur Coronakrise zu entnehmen ist: „Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden“ (BMI 28.4.2020). Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel übte sich in Kriegsrhetorik, als sie im April verkündete: „Wir dürfen uns keine Sekunde in Sicherheit wiegen“ (Tagesschau 20.4.2020). Was ist das für eine Botschaft? Wer will in einer solchen Gesellschaft leben? Will man uns suggerieren, dass absolute Sicherheit möglich ist, und dass eine Regierung dafür sorgen kann, wenn man ihr blind vertraut? Will man uns Angst machen, um uns leichter zu regieren (Gigerenzer 7.3.2020)?

Vom Robert-Koch-Institut (RKI), einer Behörde des Gesundheitsministeriums, kamen und kommen irreführende und potentiell ängstigende Informationen. Das Institut verbreitet Grafiken, bei denen alle neuen Fälle auf die Zahl der alten Fälle aufsummiert werden, so dass eine stetige Ausbreitung der Krankheit suggeriert wird. Es spricht von „Neuinfektionen“ oder „Neuerkrankungen“ anstelle von „positiv Getesteten“ und unterscheidet nicht zwischen leichten und schweren Erkrankungen. Es meldet alarmistisch steigende Ansteckungszahlen und relativiert dies nicht durch die steigenden Testzahlen. Die Anzahl der Gestorbenen wird nicht, wie es korrekt wäre, auf die Zahl der mutmaßlich Infizierten bezogen, sondern auf die Zahl der positiv Getesteten, und damit weit übertrieben (Schrappe 3.5.2020, ZDF 11.5.2020, Lindinger 15.7.2020). Der ganze irreführende Zahlenschrott wird von den Medien kritiklos weitergetragen (FR 16.5.2020, Merkur 3.8.2020).

Die angeblich steigende Ansteckungszahl während des Coronaausbruchs in einer Fleischfabrik war verursacht durch dieses rein lokale Ereignis und durch die verstärkten Testungen in der betroffenen Region – ohne Bedeutung für den Rest der Republik. Es bedurfte erst eines Gerichtsurteils, um das klarzustellen und den allgemeinen Lockdown im Kreis Gütersloh wieder zu beenden (Tagesschau 6.7.2020). RKI-Vizepräsident Lars Schaade raunte am 21.4., dass jeder schwer erkranken könne und keiner sich in Sicherheit wiegen könne. Am gleichen Tag betonte sein Chef Lothar Wieler: „Es ist kein Ende der Epidemie in Sicht, die Fallzahlen können wieder steigen“ und „selbst wenn es keine Fälle mehr gibt, müssen wir uns an Abstandsregeln halten“ (Wiehler 21.4.2020). Masken und Abstandsregeln forever?

Lothar Wieler erwähnt in einer Pressekonferenz am 28.7.2020 eine Studie der Universität Erfurt, mit der fortlaufend das Stimmungsbildung in der Bevölkerung untersucht wird, „um immer die entsprechenden Messages anzupassen“, also wohl das Angstniveau hoch zuhalten (Tagesschau 28.7.2020). Die ständig aufgewärmte Panik treibt wie ein Durchlauferhitzer die Politiker dazu an, sich in ihren Maßnahmen gegenseitig zu überbieten – eine Art „Schaulaufen“ (Schrappe 31.8.2020), befeuert durch den beginnenden Wahlkampf. Je drastischer die verordnete Kur, umso höher die Beliebtheit.

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, hat „wenig Verständnis für Politiker, die Panik verbreiten und jeden Anstieg der Infektionszahlen zum Anlass nehmen, sich in Szene zu setzen“ (Dtsch Ärztebl. 31.8.2020). Dr. Walter Plassmann, Chef der KV Hamburg, meint: „Wer die Gesellschaft mit immer neuen Hiobsbotschaften auf immer höhere Bäume treibt, der macht die Gesellschaft krank.“ Bei Corona sei „die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, sehr gering, die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, hoch gering und die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken oder gar zu sterben, äußerst gering (…) Es ist kein ,Killervirus‘, das uns zwingt, im aseptischen ,Panikraum‘ zu zittern, bis der Spuk vorbei ist.“ (Focus 14.9.2020).

Mäßigende Stimmen finden in dieser Aufwärtsspirale kein Gehör mehr. Schon frühzeitig mahnte der Psychologe und Philosoph Harald Walach dringend zum „Abstand zur Panik“ (Walach 22.3.2020). Klaus Püschel sagte: „Wenn wir diesem Virus, dieser Angst so viel Raum geben, dann hat das am Ende größere gesellschaftliche und medizinische Folgen, als die Krankheit selbst“ (Focus 24.4.2020).

Eltern werden in Panik versetzt durch Meldungen, Kinder könnten nach COVID-19 eine schwere Nacherkrankung erleiden, das Kawasaki-Syndrom. Dabei handelt es sich um eine Blutgefäßentzündung, die ein ähnliches Krankheitsbild verursacht wie eine Masernerkrankung und in seltenen Fällen auch das Herz befällt. In Deutschland erkranken daran jährlich 400 bis 500 Kinder; die Prognose ist sehr gut. Seit Jahren wird das Kawasaki-Syndrom in Verbindung mit Coronaviren gebracht, und diese Viren machen zwischen 5 und 35% aller Atemwegsinfekte aus (Esper 2005). Im Grunde also nichts Neues. In Deutschland gab es keine Häufung von Kawaski-Erkrankungen (Dtsch. Ärzteblatt 24.5.2020).

Ende Mai wurde dann berichtet, dass Coronaviren in der Muttermilch gefunden wurde – bei einer(!) von zwei stillenden Müttern (SWR 27.5.2020). Im Juli kam die Nachricht über ein Neugeborenes auf die Titelseiten, das mit SARS CoV2 infiziert war (BILD 15.7.2020). Mitte Juli meldeten dann die Medien unisono, dass nach COVID-19 mit Langzeitfolgen zu rechnen ist (SPIEGEL 13.7.2020: „Viele Covid-19-Patienten haben noch Wochen später Beschwerden“. BR 20.7.2020: „Corona-Spätfolgen: Neurologische Schäden auch bei mildem Verlauf“). Erst im Kleingedruckten wird dies relativiert, und man erfährt, dass das auch bei anderen Viruserkrankungen vorkommen kann.

#Im November 2020 tat sich Markus Söder mit der Nachricht hervor „Die Todeszahlen sind aktuell so hoch, als würde jeden Tag ein Flugzeug abstürzen“ (RND 25.11.2020). Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte am 6.12.2020, man müsse „deutschlandweit deutlich schärfere Beschränkungen beschließen, als wir sie momentan haben. Sonst haben wir Ende Januar noch einmal zusätzliche 25.000 Tote“ (Tagessspiegel 6.12.2020).

Welchen anderen Zweck haben derartige Äußerungen und Meldungen als das Panikniveau hochzuhalten?

Der Aichacher Amtsarzt Friedrich Pürner sagt in einem Interview: „Wir haben Panik-Stimmung. Ich arbeite an der Basis, wir erleben es, dass Bürger aus Angst betteln, in Quarantäne geschickt zu werden. Bei den Leuten entsteht – durch die ständige Überdramatisierung und den Alarmismus – ein Erschöpfungszustand. So verspielt man Vertrauen. Auch Kinder bleiben auf der Strecke“ (Merkur 21.10.2020).

Für jedermann greifbar sind inzwischen die Auswirkungen des hohen Panikniveaus und des „Social Distancing“ auf die Psyche der Menschen: Die Gereiztheit, wenn man jemandem aus Versehen zu nahe kommt; die Zerwürfnisse zwischen ehemals guten Freunden; die Denunziationen, zu denen teilweise von Gemeinden oder Ärztekammern aufgefordert wird (Bonelli 19.10.2020, WDR 20.10.2020, Dtsch. Ärztebl 16.11.2020); die aggressive Stimmung in den sozialen Medien, die Hexenjagd auf Andersdenkende (Bonelli 9.7.2020). Psychologen konstatieren eine Zunahme von Angststörungen, Depressionen, Misstrauen und Aggressivität (Sønderskov Apr 2020).

Der Wiener Psychiater Raphael Bonelli stellt fest: „Dieses Sicherheitsdenken macht Leben unmöglich, macht Beziehung unmöglich (…) Angst macht Vermeidungsverhalten. Vermeidungsverhalten wird im Moment hoch gelobt, ist moralisch hochstehend. Normalität, k e i n Vermeidungsverhalten, normales Leben wird pathologisiert, schlechtgeredet, wird in die Ecke des Unvernünftigen oder gar Rücksichtslosen gerückt, so dass die Bevölkerung langsam in ihrem neurotischen Kern, den wir jetzt schon haben, immer weiter in Richtung neurotischem Verhalten getrieben wird“ (Bonelli 15.9.2020).

Die Trauma-Therapeutin Michaela Huber spricht in einem Interview von „kollektiver Traumatisierung“ und sagt: „Wir müssen aufpassen, dass wir in unserer Gesellschaft nicht etwas re-inszenieren, was Faschismus heißt“ (FFCH Okt 2020).

Der Leipziger Kinder- und Jugendpsychologe Julian Schmitz sagt in einem Interview mit dem ZDF: „…man kann davon ausgehen, dass vielleicht fünf Prozent im Zuge von Corona eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung bekommen – alles neue Patienten in einem System, das schon vorher stark überlastet war“ (ZDF 14.4.2020). Sogar das Bundesinnenministerium selbst warnt in einem Strategiepapier vor den psychosozialen Effekten der Coronavirus-Krise: Aggressivität und Verrohung, Anstieg häuslicher Gewalt, Denunziantentum, posttraumatische Belastungsstörungen, steigender Alkoholkonsum sowie Zunahme von Selbstmorden (Tagesspiegel 10.4.2020).

Während des Lockdowns kam es tatsächlich zu einem markanten Anstieg häuslicher Gewalt. Nach Angaben der Gewaltschutzambulanz der Charité stieg die Zahl der dort registrierte Kindesmisshandlungen um 23 Prozent (rbb 2.7.2020). In den USA stieg die Rate der Angststörungen und Depressionen um 30%, der Gebrauch von Drogen und Absichten zur Selbsttötung nahmen um über 10% zu (MMRW 14.8.2020).

Auch die nach Ende des Lockdowns anhaltenden Pandemiemaßnahmen erzeugen Angst, Reizbarkeit und Schlafstörungen. Stressfaktoren sind, neben der befürchteten Ansteckung und Quarantäne, die Veränderungen am Arbeitsplatz, Kurzarbeit und drohender Arbeitsplatzverlust (BK 8.10.2020).

Die Frage ist: Wie kommen wir aus dieser chronischen Paniksituation wieder heraus? Wann werden sich die Menschen wieder unbefangen begegnen können, ohne den Hauch des Todes in der Atemluft des anderen zu vermuten?

 

Das Versagen der Medien

Die Medien als „vierte Gewalt“ im Staat haben während der Corona-Krise auf ganzer Linie versagt. Zumindest die öffentlich-rechtlichen Medien haben eigentlich einen Bildungsauftrag und sollen die freiheitlich demokratische Grundordnung garantieren, indem sie den Bürger mündig machen und ihm die Wirklichkeit möglichst wertfrei vermitteln. Die Mehrzahl der tonangebenden Medien – von ARD über ZDF bis hin zur Süddeutschen Zeitung – sieht sich jedoch ganz der Regierungslinie und dem Kampf gegen das Virus verpflichtet. Alles andere wird weitgehend ausgeblendet, Kritiker werden ignoriert oder verunglimpft, Schlagzeilen und Berichte sind ganz offensichtlich tendenziös.

Beispielhaft ist der diffamierende Bericht „Ein Kommissar verunsichert“ in der Süddeutschen Zeitung vom 13.8.2020, in dem ein Polizist, der auf einer Demonstration gesprochen hatte, nur auf Grund dieser Tatsache mit Antisemitismus in Verbindung gebracht wird (SZ 13.8.2020). Wenig später beleidigt dieselbe Zeitung Demonstranten mit den Worten: „Der Staat muss das perfide Treiben der Corona-Leugner aushalten“ (SZ 26.8.2020).

Bei der Berichterstattung von ARD und ZDF konstatieren Medienforscher ein „permanentes Krisen- und Bedrohungsszenario“, „Inszenierungsstrategien wie in Hollywood-Blockbustern“ und einen wenig differenzierten „Tunnelblick“ (PNP 18.8.2020, Hennig Aug. 2020)

Statt Argumente auszutauschen und als Forum einer durch Pluralität herzustellenden Lösungsoptimierung zu dienen, ergreifen die Medien selbst Partei, definieren die Wahrheit und das Vernünftige und gerieren sich als quasi regierungsamtliche Verkünder der richtigen Linie. Der Fakten-Check wird zur Selbstlegitimation – dass es zu zahlreichen Fragen durchaus berechtigte, differierende Gesichtspunkte gibt (mit erheblicher Lösungskompetenz) wird ausgeblendet“ (Schrappe 29.06.2020).

Eine Ausnahme war bisher die Neue Züricher Zeitung. Sie beleuchtete auch die dunklen Winkel der Corona-Politik, und es hieß dort in einer Kolumne am 1. September: „Mit einer abstrakten Gefahrenprognose, die sich auf einen grossen Konjunktiv stützt, darf man jedoch keine Freiheitsrechte beschneiden. Sonst müsste man den Strassenverkehr, fettreiche Ernährung und das Leben selbst verbieten… Die Statistik gibt gerade den «Covidioten» recht… Wer aufbauend auf diesen Zahlen jetzt eine Impfpflicht oder mögliche weitere Lockdowns diskutiert, ist, pardon, selbst nicht ganz bei Trost.“ (NZZ 1.9.2020)

 

Die Impfung gegen Coronavirus: Probleme und Risiken

Auf Drängen der Regierungen wird von mehr als 200 Herstellern fieberhaft an einem Impfstoff gegen SARS-CoV2 gearbeitet. Im Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket der Koalition von Anfang Juni 2020 heißt es: „Die Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht“ (BMF 3.6.2020).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Union und die Bill & Melinda Gates Stiftung haben eine Initiative zur „Anschubfinanzierung“ der Impfstoffentwicklung ins Leben gerufen. Kanzlerin Merkel sicherte im Mai 2020 bei einer Geberkonferenz einen Beitrag Deutschlands von 550 Millionen Euro zu mit der Begründung, die COVID-19-Pandemie sei „die größte Herausforderung seit Jahrzehnten“ (tagesschau 4.5.2020). Erstaunlich, wie schnell die globale Erwärmung auf die Plätze verwiesen ist.

Deutschland unterstützt das Mainzer Unternehmen BioNTech und die Tübinger Firma Curevac mit einem Sonderforschungsprogramm in Höhe von 750 Millionen Euro. Die Unterstützungen wurden ohne Bedingungen geleistet, etwa was die Kosten des Impfstoffs oder eine Rückzahlung bei hohen Gewinnmargen betrifft, oder auch etwa die Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, wie es die „Ärzte ohne Grenzen“ fordern (MSF 19.11.2020).

Die Bill & Melinda Gates Stiftung hatte ihre Duftmarken bereits durch hohe Zuwendungen an die WHO, das Robert-Koch-Institut, die Virologie der Charité Berlin und die John Hopkins University gesetzt. Auch das Helmholtz-Institut in Braunschweig, an der Michael Meyer-Hermann, der Coronaberater der Bundesregierung tätig ist, wurde im Rahmen einer Kooperation mit mehreren Millionen Euro bedacht (BMGF Abruf 17.10.2020). Öffentliche, steuerfinanzierte Institutionen sollten solche unanständigen Zuwendungen ablehnen, um nicht Verschwörungstheorien zu befeuern. Dasselbe gilt auch für Presseorgane wie SPIEGEL oder ZEIT, aber auch für die vielen anderen Medien und Organisationen, denen die Stiftung Hunderte von Millionen Dollar zukommen lässt (CJR 21.8.2020). Welches andere Ziel verfolgt eine Stiftung mit solchen Zuwendungen als eine Beeinflussung von Entscheidungen bzw. Berichterstattung in ihrem Sinn? „Die Welt kann nicht unkritisch auf die Stimme und die Ideen von Milliardären vertrauen, die ihr Vermögen mit geistigen Eigentumsrechten gemacht haben, wenn es darum geht, uns aus dieser Pandemie herauszuholen“ (HPW 31.10.2020).

Das Wettrennen um die Milliarden-Profite ist in vollem Gang (jeweils aktueller Stand s. vfa), und die Aktiengewinne der beteiligten Firmen sind beträchtlich (tagesschau 24.9.2020). Der weltgrößte Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline und das Emirat Katar sind beim deutschen Unternehmen CureVac eingestiegen, um an dessen zu erwartenden Gewinnen teilzuhaben (Handelsblatt 21.7.2020). Die Mainzer Firma BioNTech und der US-Pharmariese Pfizer forschen gemeinsam an zwei mRNA-Corona-Impfstoffen. Der Multi AstraZeneca entwickelt zusammen mit einem Spin-Off-Unternehmen der Universität Oxford einen Vektorimpfstoff. Die Bill & Melinda Gates Foundation hat 750 Millionen US-Dollar in diesen AstraZeneca-Impfstoff investiert und betreibt eine intensive Lobbyarbeit (futurezone 6.6.2020, Arvay 21.9.2020).

Der Impfstoff von AstraZeneca soll drei bis vier Dollar kosten, der von BioNTech/Pfizer 15 Euro und der von Moderna 25 bis 37 Dollar. Bereits in breiter Anwendung ist der russiche Impfstoff Sputnik, ein Impfstoff mit traditioneller Machart ohne Eingriff in den Zellstoffwechsel.

#Die angebliche Wirksamkeit der Impfstoffe von über 90 Prozent schrumpft auf unter ein Prozent, wenn man berechnet, wieviele Menschen geimpft werden müssen, um eine COVID-19-Erkrankung zu verhindern (Doshi 26.11.2020).

Der Großteil der Impfstudien schließen weder die gefährdeten Gruppen der immungeschwächten und älteren Menschen ein. Die Studien sind nicht groß und langdauernd genug, um die Verhinderung von schweren Verläufen oder Todesfällen zu belegen und die Dauer der Impfwirkung und die Notwendigkeit von Auffrischimpfungen zu untersuchen. Corona-Impfstoffe beanspruchen schon dann eine Wirksamkeit, wenn sie bei der Impfgruppe leichte Symptome wie Husten mit positivem SARS-CoV-2-PCR-Test verringern. Es wird auch nicht untersucht, ob die Impfungen die Ansteckungsfähigkeit mindern können, also zu einem Herdenschutz führen.

„Keiner der laufenden Versuche wird so durchgeführt, dass damit eine Verringerung von schweren Folgen wie Krankenhauseinlieferungen, Intensivbehandlungen oder Todesfällen entdeckt wird. Auch werden sie nicht so durchgeführt, dass man sehen kann, ob sie die Übertragung des Virus unterbrechen können“ (Doshi 21.10.2020).

Bei den Studien zum Impfstoff von AstraZeneca kam es zu mehreren Fehlern und Ungereimheiten (SPIEGEL 26.11.2020). Es macht auch misstrauisch, dass die beeiligten großen Impfstoffhersteller, etwa Pfizer, GSK, AstraZeneca oder Sanofi, in der Vergangenheit den USA zu Millionenstrafen wegen verschiedener illegaler Aktivitäten verurteilt wurden (Arnold 17.11.2020). Es macht auch misstrauisch, dass während der Schweinegrippe-Pandemie ein riskanter Impfstoff nach Einschätzung eines Experten empfohlen und geimpft wurde, nur weil man ihn schon gekauft hatte (SPIEGEL 21.9.2018).

Viele Wissenschaftler warnen vor der Vorstellung, dass die Pandemie vorbei ist, sobald es einen Impfstoff gibt. Selbst wenn es gelänge, einen sehr effektiven Impfstoff zu entwickeln, bedeute dies nicht, dass es schnell zu einer Herdenimmunität komme. Die Corona-Impfung könnte gerade in höheren Altersstufen weniger effektiv sein, so wie es auch von der Grippeimpfung her bekannt ist (SZ 12.7.2020).

Ebenso, wie es kein wirksames Medikament ohne Nebenwirkungen gibt, gibt es auch keinen risikofreien Impfstoff. Über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wird zum Zeitpunkt der Einführung der Corona-Impfstoffe allerdings so gut wie nichts bekannt sein (Telepolis 22.10.2020). Der Virologe Stephan Becker sagte im ZDF, das Impfstoff-Profil werde sehr genau beobachtet – allerdings erst, wenn die Impfungen bereits laufen. Auf die Frage des ZDF-Redakteurs: „Wir verabreichen die Impfung und gucken dann, während sie läuft, ob es noch weitere Nebenwirkungen geben könnte?” antwortete er: „Ganz genau, das ist der Sinn von so einer Notfallzulassung“ (ZDF 20.11.2020).

Bei den meisten SARS-CoV-2-Impfstoffkandidaten werden neuartige Technologien eingesetzt, mit denen es bisher keine klinische Erfahrungen am Menschen gibt: Impfstoffe mit DNA-Molekülen, Boten-RNA oder viralen Vektoren („Genfähren“), die in menschlichen Zellen eingeschleust werden, dort die Produktion von Impfantigen starten und damit die gewünschte Abwehrreaktion auslösen.

Durch das neuartige Wirkprinzip vieler Impfstoffkandidaten und die exzessiv hohe Zahl an Viruspartikeln, die injiziert werden, sind gravierende immunologische Nebenwirkungen möglich, auch etwa eine übermäßige Immunreaktion bei Kontakt mit dem natürlichen Erreger (SAEZ 1.7.2020, Arvay 3.5.2020). Auch die Ähnlichkeit von Virusproteinen mit menschlichen Proteinen und eine sogenannte Antikörper-abhängige Verstärkung kann zu schweren Autoimmunreaktionen führen (FAZ 9.9.2020). Die schon früher entwickelten SARS-Coronavirus-Impfstoffe hatten in Tierversuchen wenige Tage nach einer gezielten Infektion mit Coronaviren autoimmune Lungenerkrankungen hervorgerufen (Tseng 20.4.2012).

Untersuchungen zur Wirkung und zur Sicherheit von Impfstoffen dauern normalerweise mindestens fünf, eher acht bis zwölf Jahre. Obwohl die SARS-CoV-2-Impfstoffe auf neuartigen Wirkprinzipien beruhen, werden die Impfstudien auf wenige Monaten verkürzt (Arvay 21.9.2020). Praktisch alle Impfstoff-Kandidaten werden in beschleunigten, so genannten „teleksopierten“ Verfahren entwickelt. In den USA wurden Versuchspersonen ohne die üblicherweise vorhergehenden Tierversuche geimpft (SZ 13.7.2020). In Russland wurde am 11.8.2020 ein Impfstoff ohne die unerlässliche dritte Testphase zugelassen. Medizinisches Personal, Lehrer und andere Risikogruppen werden als erste geimpft. „Eine seiner beiden Töchter habe sich schon impfen lassen, sagte Putin“ (Merkur 11.8.2020). Da kann man nur Glück wünschen. Ein Duma-Abgeordneter wurde Ende Oktober trotz vorheriger Impfung Corona-positiv getestet (Handelsblatt 22.10.2020).

Die Corona-Pandemie ist ein Schlüsselereignis, bei dem ohne große Widerstände bzw. sogar mit erheblicher öffentlicher Unterstützung neuartige, riskante Impftechnologien entwickelt und massenhaft eingesetzt werden können.

Die großen Konzerne Pfizer, Moderna und AstraZeneca sind ständig mit Erfolgsmeldungen in der Weltpresse und haben in den USA und Europa „Notfallzulassungen“ beantragt, bei denen sie nur nachweisen müssen, dass ihr Wirkstoff „wirksam sein könnte“ (Business Insider 24.9.2020, ZEIT 20.11.2020). #In den USA warnen Verbraucherschützer vor dem Verlassen der bewährten Zulassungsstandards: „Es gibt nur e i n e Chance, es richtig zu machen, und wenn wir es falsch machen, dann sind wir erledigt… denn es gibt bereits ein ernstes Problem durch mangelndes Vertrauen, und das wird dann so groß werden, dass wir nicht mehr in der Lage sein werden, es zu beheben“ (Cohen 23.10.2020).

In der EU ist die Zulassung der Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (mRNA-Impfstoff) und AstraZeneca (Vektor-Impfstoff) im Dezember 2020 wahrscheinlich. Es werden nicht wie üblich erst alle Daten gesammelt und dann nach Ende der Zulassungsstudie bei den Behörden eingereicht. Diesmal geschieht das in „direktem Austausch“ mit der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA – eine so genannte „rollende Zulassung“ – das heißt, sobald statistisch eine Wirksamkeit nachweisbar ist, ist der Beobachtungszeitraum für die Zulassung zu Ende (ZDF 10.11.2020). Die beschleunigte Entwicklung und die zu erwartende Zulassung an den etablierten Sicherheitsstandards vorbei (fast-track“) sind ein unverantwortlicher Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip. Derartige Beschleunigungen vergrößern das Risiko, dass Nebenwirkungen übersehen werden. Das hat schon bei anderen Impfstoffen zu schweren Zwischenfällen geführt (MEZIS 28.4.2020, SAEZ 1.7.2020, SZ 18.5.2020).

In den USA, wo das Risiko hoher Strafzahlungen besteht, ließen sich die Impfstoffhersteller bereits vorsorglich von jeder Haftung befreien. #In Europa sehen die Vorkaufsvereinbarungen mit den Unternehmen vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Hersteller für bestimmte Haftungen entschädigen (APM 28.8.2020, Reuters 22.9.2020).

Die Deutschen Gesellschaften für Virologie und Immunologie fordern auch in der aktuellen Situation, „jeden neuen Impfstoff hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ausreichend und sorgfältig zu prüfen Schutzwirkung und Verträglichkeit der Impfstoffe müssen in kontrollierten, ausreichend umfangreichen Tierversuchen und klinischen Studien untersucht worden sein, bevor eine breite Anwendung in der Bevölkerung denkbar ist, wobei weitere Studien auch nach der Zulassung erforderlich sein werden“ (GFV 8.5.2020).

Der Pharmakologe Stefan Hockertz gibt zu bedenken: „Wir wissen nicht, in welche Zellen dieses genetische Material des Virus geht, wir wissen nicht, wie lange es abgelesen wird, wir haben keine Möglichkeit, die Ablesung zu stoppen. Wir wissen auch nicht, wo das genetische Material des Virus eingebaut wird. Und wir wissen insbesondere nicht, ob nicht auch in den Keimzellen… dieses genetische Material eingebaut und damit vererbt wird“ (Hockertz 11.7.2020).

Unabsehbar ist auch die zeitliche Dimension der beabsichtigten Impfprogramme, worauf Schrappe et al. hinweisen: „Selbst wenn man die Herkulesaufgabe schultern könnte, pro Arbeitstag 60.000 Impfdosen zu verabreichen, würde man 1000 Arbeitstage (ca. 4 Jahre) benötigen, um die Bevölkerung in Deutschland zu impfen. Dabei sind in einem solchen Szenario zahlreiche Dinge noch gar nicht berücksichtigt, z.B. die Gabe der zweiten Impfdosis, die Zahl der (behandlungsbedürftigen) Nebenreaktionen oder gar die internationale Konkurrenz um den Impfstoff“ (Schrappe 3.5.2020).

In der verkürzten Phase I-II-Studie des Impfstoff-Kandidaten des Pharma-Konzerns AstraZeneca traten in der Impfgruppe signifikant häufiger Nebenwirkungen auf als in der Kontrollgruppe, obwohl dort mit einem bekanntermaßen schlecht verträglichen Meningokokkenimpfstoff geimpft wurde: Müdigkeit (70%), Muskel- oder Gelenkschmerzen (60 – 70%), Kopfschmerzen (68%), Schüttelfrost (56%) und Fieber (18%). Bei 46% der Versuchspersonen kam es zu einem Absinken der weißen Blutkörperchen (Neutropenie) – alles Nebenwirkungen, die eine erhöhte Gefahr von Autoimmunreaktionen signalisieren (Lancet 20.7.2020, Arvay 21.9.2020). #In der Studie von BioNTech/Pfizer litt mehr als die Hälfte der geimpften Teilnehmer an Kopf- und Muskelschmerzen, in der Studie von Moderna kam es bei 9% zu schweren Muskelschmerzen und bei 10% zu Müdigkeit mit Einschränkung normaler Aktivitäten (Doshi 26.11.2020).

Dennoch bekam der Impfstoff noch vor Abschluss der Phase I-II-Studie die Lizenz für die dritte Studienphase. Hier trat dann Anfang September eine schwere neurologische Erkrankung bei einer Probandin der Impfgruppe auf. Die Versuchsreihe wurde vorübergehend gestoppt, und es wurde bekannt, dass es schon zwei Monate vorher zu einer ähnlichen Komplikation gekommen war (FR 10.9.2020). Wenige Tage später wurde die Impfstudie dennoch fortgesetzt mit der unbewiesenen Behauptung, die Erkrankungen stünden in keinem Zusammenhang mit der Impfung (FR 13.9.2020). Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde NIH äußerte sich hingegen „sehr besorgt“ und ließ sich Untersuchungsmaterial des Probanden schicken; die Klärung des Zwischenfalls könne einen oder zwei Monate dauern (SA 15.9.2020). Auch bei der Impfstudie des Konkurrenten Johnson & Johnson kam zu einem ungeklärten Zwischenfall, der zu einer Pausierung der Studie zwang (SPIEGEL 13.10.2020).

Die Corona-Impfstoffe sind im Grunde „too big to fail“, denn die Regierungen haben schon Millionen investiert. Das vergrößert die Gefahr, dass das Risiko von Nebenwirkungen heruntergespielt wird. Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande haben mit AstraZeneca einen Vertrag über den Kauf von mindestens 300 Millionen Impfdosen geschlossen, davon erhält Deutschland allein 54 Millionen Dosen (T-Online,de 12.8.2020, taz 21.6.2020). Die EU hat mit den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer und Sanofi/GSK Verträge über die Lieferung von je 300 Millionen Impfdosen geschlossen, die prozentual auf die Mitgliedsländer verteilt werden. Beim deutschen Hersteller CureVac wurden 405 Millionen Impfdosen bestellt, mit dem US-Hersteller Moderna wird verhandelt (DAZ 21.9.2020, ZDF 10.11.2020, RND 16.11.2020).

Politiker wie Robert Habeck oder Markus Söder haben schon sehr früh trotz aller Unsicherheiten eine Impfpflicht gefordert – in der medizinischen Fachsprache würde man das eine Ejaculatio praecox nennen. Nach Ansicht des Deutschen Ärzteblattes wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich (Dtsch Ärztebl 8.6.2020). Eine verpflichtende Impfung verbietet sich jedoch schon deshalb, weil ein großer Teil der Bevölkerung von vorneherein gegen SARS-CoV-2 immun ist. Man würde diese Menschen völlig unnötig dem Impfrisiko aussetzen.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich mehrfach gegen eine Impfpflicht ausgesprochen: „Überall da, wo wir durch Bereitschaft und gutes Argumentieren zum Ziel kommen, braucht es aus meiner Sicht keine Pflicht“ (Handelsblatt 29.4.2020). Das muss man sich jedoch auf der Zunge zergehen lassen, hat er doch die Masernimpfpflicht trotz 97% freiwilliger Impfbeteiligung für notwendig gehalten. Die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx meinte: „Impfungen setzen eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus. Deswegen ist eine allgemeine Impfpflicht auszuschließen“ (idowa 9.11.2020). In dem Experten-Papier vom November 2020 heißt es andererseits: „Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen. Dies beträfe insbesondere Mitarbeiter*innen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten“ (Ethikrat 9.11.2020).

Es gibt auch schon weitere Begehrlichkeiten, bestimmte Grundrechte von einer COVID-19-Impfung abhängig zu machen. Der CDU-Gesundheitspolitiker Peter Liese sprach sich für eine Corona-Schutzimpfung als Voraussetzung für den Besuch von Großveranstaltungen (SZ 23.11.2020). Auch Sportveranstalter und Clubbesitzer sind schon mit derartigen Überlegungen an die Öffentlichkeirt gegangen (OOZ 20.11.2020). Das Land Salzburg will ab Zulassung eines Covid-19-Impfstoffes nur noch geimpftes Personal in Spitälern und Altersheimen neu anstellen (Kurier 5.12.2020).

Es führt zu einer schwerwiegenden Beschädigung der Demokratie und des sozialen Gefüges, wenn die Inanspruchnahme der Grundrechte von einem in Eile entwickelten und riskanten Impfstoff abhängig gemacht wird.

#Ein logistisches Probleme ist die Lagerung und Verteilung der Impfstoffe (ZDF 23.11.2020). Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer bleibt nur bei -70°C stabil, was Ultra-Tiefkühlschränke erforderlich macht. Der Moderna-Impfstoff ist bei normaler Kühlschranktemperatur etwa einen Monat haltbar. Der AstraZeneca-Impfstoff kann wie jeder andere Impfstoff über Monate im Kühlschrank gelagert werden.

Geplant sind bundesweit Hunderte von Impfzentren, betrieben unter anderem von großen privaten Laboren und Dienstleistern. Außerdem soll es mobile Teams geben, die in Alten- und Pflegeheimen impfen. Die Impfaufklärung dürfte dabei Nebensache sein: In Niedersachsen ist beispielsweise vorgesehen, dass ein Arzt dafür pro Patient drei Minnuten Zeit hat (MS-Ns 17.11.2020). Langfristig sollen dann die niedergelassenen Hausärzte die Corona-Impfungen übernehmen.

Der angebliche Grund, das Impfen der individuellen ärztlichen Aufklärung und Handhabung zu entziehen, sind die erforderlichen Kühltemperaturen; dies triff jedoch nur für den Impfstoff von BioNTech zu. Den Behörden geht es wohl eher um mehr Kontrolle über die Daten (PZ 9.11.2020).

Mit zunehmendem Bekanntwerden der Umstände bei der Impfstoffentwicklung – überstürzte Entwicklung ohne Regularien und ausreichende Sicherheitsstandards, Gerangel um die Vermarktung – sinkt die Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Mitte Juli 2020 waren noch 61 Prozent der deutschen Bevölkerung bereit, sich impfen zu lassen (SZ 12.7.2020), im November waren es nur noch 34 Prozent (BR 12.11.2020).

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung hat Ende April 2020 ein inzwischen überarbeitetes Positionspapier zu Impfstoffentwicklung und Impfpflicht veröffentlicht, in dem er davor warnt, einen möglichen Impfstoff zum zentralen Lösungsansatz für die Pandemie-Eindämmung zu machen, die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse von der Verfügbarkeit eines solchen Impfstoffs abhängig zu machen und eine Impfpflicht zur Voraussetzung dafür zu machen, dass Grundrechte wieder gewährt werden. In Großbritannien fordern Ärzte von ihrer Regierung volle Transparenz in Bezug auf Nutzen und Risiken möglicher Impfstoffe, die Veröffentlichung der Rohdaten der Impfstudien, die Untersuchung der natürlichen Immunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung und einen demokratischen Prozess bei der Einführung der Impfung (ANH 29.4.2020).

Meine Stellungnahme zur Empfehlung, wegen der Corona-Krise die Influenzaimpfung vornehmen zu lassen, finden Sie hier.

 

Die Mund-Nasen-Bedeckung: Im nicht-professionellen Kontext fragwürdig

Nachdem es in den ersten Wochen der Pandemie hieß, Gesichtsmasken würden die Übertragung des Coronavirus nicht verhindern, wurde Ende April die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen, Schulen und an anderen Orten angeordnet. Erlaubt wurden auch selbstgenähte „Alltagsmasken“ oder die Bedeckung von Nase und Mund durch Tücher oder Schals. Bei den sogenannten „Alltagsmasken“ darf vom Hersteller oder Anbieter jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, es handle sich um ein Medizinprodukt oder um persönliche Schutzausrüstung, da eine Schutzwirkung nicht nachgewiesen ist (BfArm 26.6.2020).

Eine umfassende und deutliche Kritik an der Maskenpflicht und an den diesbezüglichen Positionen von RKI und WHO übt die Hygieneärztin Ines Kappstein. In ihrem für die ärztliche Fortbildung zertifizierten Beitrag „Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit“ schreibt sie: „Bei Auswertung der vom RKI für dessen ‚Neubewertung‘ von Masken im öffentlichen Raum angeführten Publikationen zeigt sich, dass es keine wissenschaftliche Grundlage gibt, mit der der Gebrauch von Masken (gleich welcher Art) in der Öffentlichkeit bei nahezu der gesamten Bevölkerung von Deutschland (abzüglich der Kinder bis 6 Jahre ca. 80 Mio.Menschen) gerechtfertigt werden kann, und aktuelle Untersuchungen zeigen das Gleiche. Im Gegenteil kann eine Maskenpflicht für viele Millionen Menschen im öffentlichen Raum sogar zu einem Infektionsrisiko werden, weil die erforderliche Händehygiene nicht eingehalten werden kann“. Ein Übertragungsrisiko von SARS-CoV2 bestehe nur bei engem („face-to-face“-)Kontakt von unter einem Meter Abstand über mehr als 15 Minuten (Kappstein Krankenhaushygiene up2date 18.8.2020, als Audio-Beitrag: Kappstein 30.9.2020)

Eine von der WHO unterstützte Übersichtsarbeit vom Mai 2020 kam zu demselben Ergebnis. Sie fasste vierzehn qualitativ hochwertige RCT-Studien (=kontrollierte Studien mit Zufallsverteilung der Versuchspersonen) zum Nutzen von Gesichtsmasken bei Influenza zusammen – einer Krankheit, die ebenso wie COVID-19 vorrangig eine Tröpfcheninfektion ist. Die Autoren fanden keinen „substantiellen Effekt auf die Übertragung“, weder wenn die Masken von Erkrankten noch von der Allgemeinheit getragen werden (Xiao, Mai 2020).

Eine weitere große Übersichtsarbeit stammt von der Gruppe um den Epidemiologen Tom Jefferson. Dort heißt es in der Zusammenfassung: „Verglichen mit dem Verzicht auf Masken gab es weder in der Allgemeinbevölkerung noch bei Beschäftigten im Gesundheitswesen eine Verringerung der Fälle von grippeähnlichen Erkrankungen oder Grippe“ (Jefferson 7.4.2020). Auch eine Folgestudie vom November 2020 findet keine Belege für die Wirksamkeit von Masken (Jefferson 20.11.2020).

Das bestätigt auch ein Praktiker, Franz Allerberger, Leiter des Amts für öffentliche Gesundheit (AGES) in Österreich: „Wir haben in Österreich bislang nicht nachweisen können, dass die Einführung der Maskenpflicht irgendeinen Effekt auf den Verlauf der Inzidenzen hat. Und wir haben auch nicht zeigen können, dass das Aufheben der Maskenpflicht irgendwie sichtbare Spuren gezeichnet hat“ (RPP 21.8.2020).

#Eine groß angelegte Studie aus Dänemark mit mehr als 3000 „Maskenträgern“ und einer ähnlich großen Gruppe von Menschen, die keine Masken trugen, fand keinen signifikanten Unterschied in der Infektionsrate mit SARS-CoV2 (Bundgaard 8.11.2020). Der Evidenzmediziner Tom Jefferson komentiert: „Nun, da wir uns auf eine wirklich strenge wissenschaftliche Forschung stützen können, zeigen die Belege, dass das Tragen von Masken in der Öffentichkeit die Infektionsraten nicht signifikant verringert“ (Spectator 19.11.2020).

Auf der Außenseite chirurgischer Masken lassen sich noch nach sieben Tagen infektiöse Coronaviren nachweisen – länger als auf den meisten anderen Oberflächen (Chin 1.5.2020). Interessant ist in diesem Zusammenhang die Studie von MacIntyre et al. (BMJ 2015), die einzige bisher durchgeführte randomisierte Studie zu „Alltagsmasken“: Die Gruppe mit diesen Masken erkrankte öfter an einer grippeartigen Erkrankung als die Kontrollgruppe ohne Masken. Die Autoren vermuten, dass die zunehmende Feuchtigkeitsansammlung bei längerer Verwendung der Masken sowie die Selbstansteckung durch Viren in der Maske dafür verantwortlich sind. Masken müssen daher „im öffentlichen Raum sogar als Infektionsrisiko betrachtet werden“ (Kappstein 30.9.2020). Tatsächlich kam es in Deutschland in den Wochen nach Einführung der Maskenpflicht (18. Kalenderwoche) zu einem steilen, bisher nie beobachteten Anstieg von Infektionen mit Rhinoviren, die ähnlich übertragen werden wie Influenzaviren oder Coronaviren. Auch sie lassen sich durch Masken offensichtlich nicht aufhalten (RKI 15.7.2020).

#Christian J. Kähler, Leiter des Institutes für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr in München, sieht in Masken ein Infektionsrisiko bei Menschen, die nebeneinander sitzen, weil sie die Atemluft direkt zum Nachbarn umleiten. Er hält deshalb nicht viel davon, in Klassenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Pflicht zu machen (Tagesspiegel 14.11.2020).

Eine ganze Reihe weiterer Studien, die den Nutzen von Masken in Frage stellen, sind auf der Website der Ärzte für Aufklärung aufgelistet.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, zweifelt am Nutzen von Alltagsmasken bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es gebe keine tatsächliche wissenschaftliche Evidenz, dass die tatsächlich hilfreich sind – „schon gar nicht im Selbstschutz und wahrscheinlich auch nur ganz wenig im Schutz, andere anzustecken“. Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht sprach er von einem „Vermummungsgebot“ (ZDF 21.10.2020). Wenige Tage ruderte er auf starken politischen und verbandspolitischen Druck hin zurück – ein Vorkommnis, das an die Selbstkritik-Rituale im maoistischen China erinnert (ZEIT 23.10.2020). Ehrlicher wäre ein Rücktritt gewesen mit der Erklärung, er habe seine Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum zur Verhinderung einer Coronavirus-Übertragung. Masken sind durch die häufige falsche Handhabung eher sogar kontraproduktiv, können also Infektionen begünstigen.

Eine Gruppe deutscher Gesundheitsexperten errechnete, dass selbst bei optimistischer Annahme einer Maskenwirkung 12’500 Menschen bei einem einstündigen Einkauf im Supermarkt eine Maske tragen müssen, um eine einzige SARS-CoV-2-Übertragung zu vermeiden (Schrappe 31.8.3020). In einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht errechnet ein klagender Richter für die Situation in Thüringen bei „weitreichenden Annahmen zugunsten des Antragsgegners“: „1.785.000 Menschen mussten also Masken tragen, um maximal 2,8 Infektionen pro Woche zu verhindern, die möglicherweise zu nicht einer einzigen ernsthaften Erkrankung geführt hätten. Wenn das nicht offensichtlich unverhältnismäßig ist, was dann?“ (cbk 17.8.2020). Mit einer ähnlichen Schätzung begründet das norwegische Gesundheitsministerium die Ablehnung einer Maskenpflicht (NIPH Juni 2020). In einem Diskussionspapier der Sächsischen Staatskanzlei vom 24. Oktober 2020 heißt es, „dass das Tragen oder nicht-Tragen von Masken an Stellen, an denen es überprüft werden könnte, aus medizinischer Sicht eher ein Zeichen der Solidarität und Wahrnehmung der Problematik ist. Die Infektionen finden an anderen Stellen statt, an denen keine Masken getragen werden“ (Winkler 13.11.2020).

Bei einer Expertenumfrage unter 178 deutschen Virologen, Mikrobiologen, Hygienikern, Immunologen und Internisten war die Haltung zu Masken sehr ambivalent, und sie wurden nur von wenigen als wichtig erachtet. Harte wissenschaftliche Belege für die Schutzwirkung von Masken waren den meisten Experten nicht bekannt. Über 70 Prozent sahen hingegen Risiken durch falsche Handhabung (Uni-Klinik Tübingen 14.8.2020).

In einem WHO-Report vom Oktober 2019 wurden die Belege für die Wirksamkeit vieler Pandemie-Maßnahmen als „niedrig“, „sehr niedrig“ oder „fehlend“ beurteilt: Grenzschließungen, Schulschließungen, Verbot von Großveranstaltungen und auch Gesichtsmasken: „Zehn RCTs wurden in die Meta-Analyse einbezogen, und es fand sich kein Beweis dafür, dass Gesichtsmasken die Übertragung einer im Labor bestätigten Grippe wirksam reduzieren“ (WHO Okt 2019).

Im Juni 2020 empfahl dann die WHO entgegen ihrer früheren Ablehnung plötzlich das Tragen von Gesichtsmasken in überfüllten öffentlichen Einrichtungen, vor allem in Regionen mit hoher Virusverbreitung. Paradoxer Weise war die Empfehlung jedoch von der Warnung begleitet, Masken könnten das Erkrankungsrisiko auch erhöhen: „Masken können auch ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln… Die allgemeine Verwendung von Masken durch gesunde Menschen in einer Gemeinschaft ist noch nicht durch qualitativ hochwertige oder direkte wissenschaftliche Beweise unterstützt, und es gibt potenzielle Vorteile und Nachteile zu berücksichtigen“ (WHO 5.6.2020).

Trotzdem kursiert die Behauptung, Masken seien eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Übertragung von SARS CoV-2, und sie wurden ein Pflichtbeitrag zur Pandemiebekämpfung, erzwungen durch Bußgelder in teilweise existenzbedrohender Höhe.

Keine Maskenpflicht gibt es beispielsweise in Norwegen, Schweden, Finnland und Estland.

Hier einige kritische Äußerungen zu Gesichtsmasken:

  • Tom Jefferson von der Cochrane Collaboration: „Masken fungieren als Symbol für die Gesellschaft: ‚Sie sind geschützt‘. Die wissenschaftlichen Belege sagen, dass Sie es vielleicht nicht sind“ (Jefferson 17.4.2020).
  • Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Die Wirkung einer generellen Maskenpflicht ist wissenschaftlich hoch fragwürdig – und, wenn Sie mich persönlich fragen, kulturell ist sie definitiv nicht wünschenswert… In der Summe richten sie womöglich mindestens so viel Schaden an, wie sie eventuell nutzen“ (BZ 10.5.2020).
  • Der Virologe Hendrik Streeck meint: „Am Anfang der Pandemie wurde ja dezidiert gewarnt vor Masken. Die Gründe dafür gelten immer noch, auch wenn sie merkwürdigerweise keine Rolle mehr zu spielen scheinen. Die Leute knüllen die Masken in die Hosentasche, fassen sie ständig an und schnallen sie sich zwei Wochen lang immer wieder vor den Mund, wahrscheinlich ungewaschen. Das ist ein wunderbarer Nährboden für Bakterien und Pilze“ (NOZ 10.6.2020).
  • Der Neurobiologe Gerald Hüther spricht im Zusammenhang mit der Maskenpflicht von einer „Instrumentalisierung der Angst“ und vom „Schüren von Angst zur Durchsetzung bestimmter Maßnahmen“ (Hüther 6.6.2020).
  • Anders Tegnell, schwedischer Staatsepidemiologe, sagt: „Das Resultat, das man durch die Masken erzeugen konnte, ist erstaunlich schwach, obwohl so viele Menschen sie weltweit tragen. Es überrascht mich, dass wir nicht mehr oder bessere Studien darüber haben, welche Effekte die Masken tatsächlich herbeiführen. Länder wie Spanien oder Belgien haben ihre Bevölkerung Masken tragen lassen – trotzdem gingen die Infektionszahlen hoch“ (Merkur 11.8.2020).
  • Das schweizerische Bundesamt für Bevölkerungsschutz kam nach vier Wochen Maskenpflicht zu dem Schluss: „Die eingeführte Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die Quarantäne für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko scheinen keinen oder nur einen kleinen Effekt auf den Anstieg zu haben“ (BAG 30.7.2020).
  • Markus Veit, Pharmazeut: „Vor einem Jahr wäre es ein Skandal gewesen, wenn Professionelle im Gesundheitsbereich – wie das Robert Koch-Institut (RKI) – zur Verwendung von Masken aufge­rufen hätten, die nicht ein Zertifizierungsverfahren für Medizinprodukte durchlaufen haben und kein CE-Signum tragen. Heute gilt das offenbar ­alles nicht mehr… Solange insbesondere die Risiken von Masken bei Kindern im dauernden Gebrauch und durch Auf- und Absetzen nicht eindeutig untersucht sind und dann eine Nutzen-Risiko-Bewertung positiv ausfällt, erachte ich den Einsatz von Masken bei Kindern als unethisch und möglicherweise gefährlich“ (DAZ 13.8.2020).
  • Der Journalist Stefan Aust in der WELT AM SONNTAG: „Die Maske muss der Maske wegen getragen werden. Als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber“ (WaS 9.9.2020).

Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist nicht vergleichbar mit der Anwendung in der Medizin. Chirurgen, die Masken tragen, arbeiten in sterilen Operationssälen, die mit Hochleistungsbelüftungssystemen ausgestattet sind. Diese erhalten einen Überdruck aufrecht, reinigen die Luft mit Hochleistungsfiltern und erhöhen den Sauerstoffgehalt der Raumluft. Durch diese Bedingungen werden die negativen Auswirkungen von Masken auf den Chirurgen und das OP-Personal abgemildert. Trotz dieser extremen Klimakontrolle zeigen klinische Studien immer noch negative Auswirkungen (Reduktion des arteriellen Sauerstoffs und Wiedereinatmung von CO2) von Operationsmasken auf die Physiologie und die Leistungsfähigkeit des Operateurs (Meehan 22.7.2020, M&K 21.12.2017).

Der Umweltschutzingenieur Dr. Helmut Traindl fand bei Messungen unter handelsüblichen Corona-Schutzmasken CO2-Werte, die die für Arbeitsplätze zulässigen Höchstwerte um ein Vielfaches überschreiten. Mögliche Folgen seien Unwohlsein, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, bei höheren CO2-Werten auch Bewusstseinsverlust (Wochenblick 9.9.2020).

Eine wegweisende wissenschaftliche Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Masken erschien am 6. Juli, zwei Monate nach Einführung der Maskenpflicht. Sie resümiert: „Lungenbelüftung, kardiopulmonale (=Herz-Lungen-)Belastungsfähigkeit und Wohlbefinden werden durch chirurgische Masken reduziert… Sie beeinträchtigen erheblich die Lebensqualität des Trägers“. Der vergrößerte Atemwiderstand, die vergrößerte Atemarbeit und die verringerte Sauerstoffaufnahme seien besonders problematisch bei körperlicher Arbeit und für Patienten mit Bronchialerkrankungen oder Herzproblemen (Fikenzer 6.7.2020). Eine andere Untersuchung an gesundem Krankenhauspersonal ergab, dass insbesondere weniger trainierte Personen unter allen Maskentypen schon bei mehrminütiger körperlicher Belastung Symptome wie Atemnot, Kopfschmerzen, Hitzegefühl oder Schwindel verspüren, einhergehend mit einem signifikanten Anstieg von CO2 im Blut (um ca. 10%) und einem Anstieg von Blutdruck, Herz- und Atemfrequenz (Dtsch Ärztebl 2.10.2020). In einer weiteren Untersuchung lösten chirurgische Masken bei gesunden Versuchspersonen schon bei einem sechsminütigen Spaziergang in signifikantem Ausmaß das Gefühl von Atemnot aus (Person E. 2018).

Häufige lokale Nebenwirkungen der Masken sind Hautprobleme – bei bis zu 35% der Maskenträger – und der „Maskenmund“ mit Paradontitis und Karies (Foo 6.10.2006, Kurier 7.8.2020).

Auch zu den psychischen Folgen des Maskenzwangs gibt es erste Einschätzungen (HNA 6.7.2020, Prousa 1.8.2020). Bei vielen Menschen erzeugen Masken massive psychische Stresssymptome und psychovegetative Reaktionen wie Atemstörungen, körperliche Missempfindungen, Ermüdung, Herz-Kreislauf-Reaktionen und Kopfschmerzen. Die Folgen sind Vermeidungsverhalten und dadurch geringere soziale Teilhabe und Einschränkung der gesundheitlichen Selbstfürsorge. Das Tragen von Masken verstärkt vorbestandene Probleme wie Isolationsgefühle und posttraumatische Belastungsstörungen. Krankschreibungen wegen Panikstörungen oder Schlafstörungen nehmen zu. Die unklare zeitliche Perspektive der Maskenpflicht wird von vielen als zusätzlicher Belastungsfaktor erlebt.

Nicht zu unterschätzen sind auch die sozialen Folgen der Masken: Sie erzeugen Missverständnisse, Gleichgültigkeit und Aggressivität. Verzerrte Stimmen und fehlende Mimik begünstigen Kommunikationsstörungen. Masken verhindern das „Lesen“ des Gesichtes: „Wie meint er das überhaupt?“ (Bonelli 21.7.2020). Sie erzeugen das Gefühl, der andere könnte eine Gefahr darstellen, um diese Gefahr gilt es zu vermeiden oder zu bekämpfen. Dies dürfte der Grund dafür sein, dass man derzeit beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders oft angerüpelt wird. Das Verdecken des Gesichts macht unsichtbar und verringert das Interesse an anderen Menschen – man sieht sich nicht mehr und sieht sich nicht mehr an. Gerald Hüther hält es für unvermeidlich, dass man anderen Menschen gegenüber gleichgültig wird, wenn man ihnen nicht mehr „leibhaftig“ begegnen kann (Hüther 6.6.2020).

Die kanadische Bürgerrechtsorganisation OCLA hat die WHO aufgefordert, die Maskenempfehlung zurückzunehmen. Sie schade der öffentlichen Gesundheit und untergrabe das Gefüge der Gesellschaft. Die Studien, auf die sich die WHO neuerdings stütze, hätten einen geringen wissenschaftlichen Standard und unterlägen einem hohen Risiko von Verzerrungen denn Wissenschaftler, die unter Pandemie-Bedingungen nicht die offizielle Lesart unterstützen, riskieren Ansehen, Forschungsgelder und Karriere. Das erzwungene Tragen von Masken führe zu Angst und Stress und vergrößere dadurch das Risiko für Depressionen, Immunschwäche und schwere körperliche Krankheiten. OCLA beklagt außerdem die „unmittelbaren schädlichen Verletzungen der Bürgerrechte und der persönlichen Würde“ durch den Maskenzwang und stellt die Frage nach möglichen Langzeitschäden für die Demokratie, wenn die Bürger an staatlich erzwungene Maßnahmen gewöhnt werden, die weder wissenschaftlich ausreichend begründet sind noch vom Parlament diskutiert wurden (OCLA 21.6.2020). Es werden auch Umfragen von fragwürdigen Instituten veröffentlicht, dass die Mehrheit der Menschen das verpflichtende Tragen einer Maske auch etwa auf öffentlichen Plätzen und in Innenstädten als „angemessen“ oder „eher angemessen“ empfinden – auch so kann Meinung beeinflusst werden (RTL 23.9.2020, Cicero 30.4.2019).

 

Masken bei Kindern: Unverantwortlich und zutiefst unethisch

Derzeit sind alle Kinder ab sechs Jahren in verschiedensten Situationen zum Tragen von Masken verpflichtet. Das steht in keinem Verhältnis zu ihrem geringen Erkrankungs- und Ansteckungsrisiko und ist für jeden, der ein Herz für Kinder hat, ein schwer zu ertragender Anblick.

In vielen Bundesländern gilt im Schuljahr 2020/21 eine Maskenpflicht für Schüler aller Klassen im Schulgebäude, im Pausehof und ab bestimmten „Inzidenzen“ auch während des Unterrichts. Abgesehen davon, dass unter solchen Umständen eine geregelte Kommunikation in einer Schulklasse nicht vorstellbar ist, dürfte der Schaden erheblich sein. Auf dem Rücken bzw. im Gesicht der Kinder findet hier auch eine politische Instrumentalisierung der Masken statt: je mehr, desto Kanzler (WDR 3.8.2020). Der Aichacher Amtsarzt Friedrich Pürner spricht von einem „Symbol mit angsterzeugender Wirkung. Eine andere Wirkung hat sie nicht“ (WB 9.10.2020). Pürner wurde auf Grund derartig „ketzerischer“ Äußerungen prompt strafversetzt (SZ 5.11.2020). Unser offener Protestbrief an die bayerische Staatsregierung wurde von über 300 Ärzten und Wissenschaftlern unterzeichnet.

Zu Masken im Unterricht raten auch Wissenschaftler der Leopoldina, u.a. der Charité-Virologe Christian Drosten und der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler (Tagesschau 5.8.2020). Die Empfehlung geht allerdings mit keinem Wort auf mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder ein. #Christof Kuhbandner, Professor für pädagogische Psychologie an der Universität Regensburg, hat dazu eine ausführliche Stellungnahme in Form einer „evidenzbasierten Prüfung“ veröffentlicht. Darin schreibt er, es gebe keine Belege dafür, dass die Maskenpflicht an Schulen das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung substantiell reduzieren kann. Außerdem könnten Masken das körperliche und seelische Wohlergehen der Kinder gravierend beeinträchtigen. Die Verhältnismäßigkeit sei daher nicht gewahrt (Kuhbandner 13.11.2020).

Für Wolfram Meyerhöfer, Didaktiker und Lehrer, ist die Maskenpflicht für Jugendliche „eine Maßnahme der kollektiven Bestrafung. Die Jugendlichen werden dafür bestraft, dass einige von ihnen in großen Gruppen an öffentlichen Plätzen herumgelungert haben und bei Erwachsenen dadurch ein Gefühl von Superspreader-Partys hervorgerufen haben. Nachgewiesen wurde nie, dass eine Gefahr besteht, es geht nur um das Bauchgefühl von Erwachsenen gegenüber jugendlichem Verhalten“ (Meyerhöfer 12.11.2020).

Betroffene Schüler tragen teilweise acht Stunden ohne Pause die Maske. WELT-Redakteur Klaus Geiger schreibt dazu in seinem Beitrag „Die Grenze zur Bevormundung und Erniedrigung ist überschritten“: „Es ist nur ein weiteres Beispiel, das die Gefahr zeigt, wie sich in der Corona-Krise schleichend die Grenze verschiebt. Von sinnvollem Infektionsschutz hin zur Fantasie absoluter Kontrolle der Pandemie… Wir nehmen den Kindern gerade die Würde – und die Luft zum Atmen“ (WELT 17.11.2020). In Bayern musste erst ein Gericht Tragepausen erzwingen, die im arbeitsmedizinischen Bereich schon längst Vorschrift sind, mit einer maximalen Tragedauer von zwei Stunden und anschließender 30minütiger „Erholungspause“ (KOBAS 7.10.2020).

Immer mehr Politiker befürworten eine Maskenpflicht auch für Grundschüler, unter anderem Bundesbildungsministerin Karliczek, Gesundheitsinister Jens Spahn und der bayerische Ministerpräsident Söder. Die SPD-Fraktionschefin im Münchner Rathaus bekam für ihren Tweet „Die Kinder halten das aus“ von der Süddeutschen Zeitung Ahnungslosigkeit und fehlendes Einfühlungsvermögen attestiert (SZ 19.10.2020). Zwei Tage nach Einführung der Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler nahm die Stadt München die Anordnung am 20.10.2020 zurück – gefolgt von zwei weiteren bayerischen Landkreisen – mit dem Argument, Grundschulklassen würden kaum zum Infektionsgeschehen beitragen (SZ 20.10.2020, BR 21.10.2020). Vorausgegangen waren massive Proteste betroffener Familien. Am 8. November wurde die Ausnahme vom bayerischen Gesundheitsministerium wieder „kassiert“; einige Tage später lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen ab, forderte aber Tragepausen (BR 8.11.2020, lto 10.11.2020). In einem ausführlich begründeten offenen Brief fordert Christof Kuhbandner vom bayerischen Kultusministerium, die Maskenpflicht in der Grundschule wieder abzuschaffen. Statistisch käme es nur an einer von 10 000 Grundschulen zur Ansteckung eines Lehres durch einen Schüler (Kuhbandner 26.10.2020).

Im Frühjahr 2020 hatten Kinderarztverbände noch einen Zwang zum Maskentragen für Kinder abgelehnt (BVKJ 28.4.2020), und vier große medizinische Fachverbände hattendie Öffnung von Kindergärten und Schulen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln gefordert (SPIEGEL 19.5.2020). Am 12.11. erschien dann eine Stellungnahme kinderärztlicher Fachverbände mit der Empfehlung zu einer Maskenpflicht ab 10 Jahren und einer „optionalen“ Maskenverwendung ab 6 Jahren (DGPI 12.11.2020).

Der Sachverständige für Medizinprodukte Markus Veit entgegnete in einem offenen Brief den Autoren dieser Stellungnahme, die Empfehlung sei unethisch, denn es lägen keine Nutzen-Risiko-Bewertungen für Gesichtsmasken bei Viruserkrankungen vor, weder für Kinder noch für Erwachsene; die Argumentation der Fachverbände mit Hilfe von „gänzlich unwissenschaftlichen Publikationen“ habe eine „haarsträubende Qualität und grenze an Täuschung. Die Behauptung der Autoren, unerwünschte Wirkungen seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, sei abenteuerlich, denn es läge eine ganze Reihe von Risiken durch Gesichtsmasken vor, die in der Stellungnahme nicht erwähnt werden. Es dränge sich die Frage auf, ob Masken nicht mehr ein politisches Instrument als eine sinnvolle medizinische Intervention darstellen (Veit 16.11.2020).

Es gibt keine Studien zu den gesundheitlichen und emotionalen Auswirkungen des Tragens von Gesichtsmasken bei Kindern.

Bei der Recherche in medizinischen Suchmaschinen findet man nur eine Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2011 (Roberge Sept. 2011). Es heißt darin: „Wie bei Erwachsenen kann die Toleranz von Kindern gegenüber schützenden Gesichtsmasken negativ beeinflusst werden durch eine Reihe psychophysischer Faktoren wie Atemwiderstand, Wärme- und Feuchtigkeitsansammlung, CO2-Rückhaltung, Druck auf das Gesicht, Klaustrophobie und Angstzustände (…) Es gibt keine Daten über die Höhe der CO2-Retention bei Kindern, die Masken tragen (…) …das Missverhältnis zwischen Leitlinien und verfügbaren Daten unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Forschung zum Thema Maskentragen bei Kindern (…). Physiologische und psychologische Forschung sind erforderlich, um die physischen und emotionalen Auswirkungen des Tragens von schützende Gesichtsmasken bei Kindern zu klären“.

Eine weitere wissenschaftliche Aufarbeitung des Tragens von Masken bei Kindern ist jedoch meines Erachtens unnötig. Umfragen unter Schülern oder Kinderärzten würden schnell klären, dass Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit häufige Nebenwirkungen sind (siehe auch die Remonstration des Lehrers Jörn Eysell: Eysell 27.9.2020).

Der Kinderarzt Eugen Janzen erläutert in einem Video, wie es zu diesen Nebenwirkungen kommt (Janzen 2.10.2020 – das Video wurde von Youtube mehrfach gelöscht, und der Kollege wurde mit Hassmails überschüttet, wie Raphael Bonelli in einem hörenswerten Beitrag schildert: Bonelli 7.10.2020): Wegen des geringen Atemvolumens eines Kindes wird – abhängig vom Material und der Form der Maske – verhältnismäßig viel Kohlendioxid aus dem „Totraum“ innerhalb der Maske zurückgeatmet. Dadurch steigt die CO2-Konzentration im Blut an (Hyperkapnie). Das kann zu Blutgefäßerweiterung und Blutdruckabfall führen, was der Körper mit Adrenalinausschüttung beantwortet. Die Symptome sind Schwitzen, Gesichtsrötung, Blutdruckschwankungen, beschleunigter Herzschlag, Schwindel, Unwohlsein und Kopfschmerzen – Beschwerden, die viele Schulkinder dem Kinderarzt auf Nachfrage schildern (Ärztebl 27.4.2020).

Säuglinge und Kleinkinder können unter Gesichtsmasken ersticken. Aus China werden Todesfälle bei Schulkindern gemeldet, die mit Maske Sport treiben mussten (World.kbs.co 5.6.2020). Die Weltgesundheitsorganisation warnt vor körperlicher Anstrengung mit Masken (WHO 16.6.2020). An vielen Schulen vor allem in Bayern wird seit Oktober 2020 Sportunterricht mit Masken durchgeführt – falls es überhaupt noch Sportunterricht gibt. Das ist lebensbedrohlich und eine klare Konstellation für eine anwaltliche Beratung.

Augenärzte berichten von Unfällen, weil die Masken das Sehfeld der Kinder einschränken oder bei Brillenträgern die Brillen beschlagen. Völlig ungeklärt ist die Frage, welche Auswirkungen das ständige Einatmen möglicher Schadstoffe aus dem Maskenmaterial hat (Mikrofasern, Waschmittelrückstände, Textilgifte etc.). Kinder fassen Kinder ihre Masken auch häufig an und müssten sich, wenn es nach den offiziellen Empfehlungen geht, alle paar Minuten die Hände waschen (Boston Herald 22.6.2020).

Masken sind bei Kindern potentiell schädlich und aus meiner kinderärztlichen Sicht kontraindiziert. Eine Maskenpflicht egal unter welchen Bedingungen ist ein Verstoß gegen die Kinderrechte und den dort formulierten Vorrang des Kindswohls. Es ist grotesk, dass Atteste zur Maskenbefreiung von Schülern als Gefälligkeitsatteste verunglimpft werden.

In einem offenen Brief haben sich über 100 Mediziner, Sozialarbeiter und Lehrer aus ganz Deutschland an die Bildungsministerin von NRW gewandt. Die Unterzeichner drücken darin ihre Sorge aus, dass sich die Maskenpflicht an den Schulen negativ auf die Entwicklung und Psyche der Kinder auswirken könnte. Für junge Schüler sei es sehr wichtig, Gesicht und Mimik ihres Gegenübers sehen zu können. Die Maskenpflicht könne Angststörungen, Waschzwang oder Schlafstörungen verstärken. Die Unterzeichner fordern eindeutige Nachweise für den Nutzen einer Maskenpflicht und wollen juristische Schritte prüfen (Offener Brief 4.8.2020).

Ein weiterer offener Brief wurde von Lehrer*innen und Erzieher*innen an Waldorfschulen verfasst. Darin wird beklagt, dass durch das Tragen von Masken die Beziehung zum anderen Menschen auf der emotionalen Ebene massiv gestört werde und damit ein wesentliches Element der Erziehung und der Sozialentwicklung beschnitten werde. Zudem werde signalisiert und sehr bald verinnerlicht, dass Schule eine Gefahrenzone darstelle. Unterricht sei kaum durchführbar, da die Verständigung erschwert werde und die Maske dem jungen Menschen signalisiere, dass er schweigen solle. Schulen sollten Orte gesunder Entwicklung im weitesten Sinne sein. Geborgenheit, Toleranz, offenes Gespräch, Positivität und freier Gestaltungswille seien unverzichtbare Bausteine einer tragfähigen Gesellschaft. Die Ministerin für Schule und Bildung NRW wird aufgefordert, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln sofort zurückzunehmen und stattdessen Aufklärungsarbeit zur Stärkung der Gesundheit der zukünftigen Generation zu leisten (Bek 26.8.2020).

Die deutschen Gerichte arbeiten daran, die Ausstellung ärztlicher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zu erschweren. Das Verwaltungsgericht Würzburg verlangt in einem Beschluss vom 16.9.2020, dass diese Atteste eine Diagnose enthalten müssten (BR 17.9.2020). Das ist nicht unproblematisch, weil die Atteste in der Schülerakte abgeheftet werden. Am 24.9. setzte das Oberverwaltungsgericht in Münster nach. Es verlangt, dass in Attesten relevante Vorerkrankungen erwähnt werden, also quasi die Krankengeschichte des betroffenen Schülers aufgeblättert wird. Es müsse deutlich werden, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Maskenpflicht in der Schule zu erwarten seien. Es müsse eine physische oder psychische Erkrankung vorliegen, die über die allgemeinen Beeinträchtigungen, die bei allen Schülern auftreten können, hinausgeht (lto 24.9.2020). Die Gerichte hebeln damit die ärztliche Schweigepflicht aus, einen „wichtigen, historisch über lange Zeit gewachsenen Pfeiler unserer Gesellschaft“ (Schrappe 7.9.2020). In Bayern sind inzwischen die Schulleitungen angehalten, in „freier Beweiswürdigung“ über mögliche Befreiungsgründe von der Maskepflicht zu entscheiden und gfls. unanfechtbar das Tragen einer Maske zu verordnen; wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, ist eine Teilnahme am Unterricht „grundsätzlich nicht möglich“. #Wie weit das in das psychische Wohlbefinden von Kindern eingreift, zeigt der Bericht über ein elfjähriges Mädchen, dessen Attest nicht anerkannt wurde, das von Mitschülern und Lehrern gemobbt wurde und schließlich in eine psychiatrische Klinik aufgenommen werden musste (Wahlig 3.12.2020).

Im bayerischen Rahmen-Hygieneplan für Schulen wird sogar eine Drohkulisse für Ärzte aufgebaut, die Maskenbefreiungen attestieren. Es heißt dort, wenn der Verdacht bestehe, dass es sich um eine „aus sachfremden Gründen ausgestellte Bescheinigung“ handelt, könne „die Schulleiterin bzw. der Schulleiter Kontakt mit dem Ärztlichen Kreisverband vor Ort aufnehmen (… ). Bei konkretem Anfangsverdacht auf das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse wider besseres Wissen kommt auch die Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei in Betracht“ (KM 13.11.2020). In Berlin geht die Ärztekammer juristisch gegen Ärzte vor, die „Gefälligkeitsatteste“ ausstellen oder ihre Patienten dazu auffordern, im Wartezimmer keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Berlin.de 11.11.2020). Es gab auch schon polizeiliche Durchsuchungen von Arztpraxen.

Wie absurd und kinderfeindlich die Gesichtsmasken für Kinder sind, zeigt exemplarisch auch eine Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (kindergesundheit-info.de). Unter „Mund-Nasenschutz für Kinder 0 – 6 Jahre“ heißt es dort:

  • üben Sie mit Ihrem Kind und auch mit der ganzen Familie vor einem Spiegel das Anziehen, Tragen und Ausziehen des Mund-Nasen-Schutzes,
  • gehen Sie mit ihm spazieren und probieren Sie das etwas längere Tragen aus, ohne sich ins Gesicht zu fassen.
  • Ihr Kind kann seinem Lieblingsstofftier oder Puppe eine selbst gestaltete Maske anziehen,
  • nähen oder basteln Sie zusammen mit Ihrem Kind Schutzmasken und dekorieren Sie sie nach seinem Geschmack – ohne die Funktion zu beeinträchtigen,
  • schauen Sie sich zusammen Bilder mit Kindern an, die einen Mundschutz tragen,
  • lassen Sie es Kinder, Puppen oder Tiere mit Mundschutz malen,
  • tragen Sie selbst auch mal zu Hause einen Mundschutz, damit sich Ihr Kind schneller daran gewöhnen kann.

Auf ähnlichem Niveau steht auch die Darstellung der „neuen Normalität“ von Kleinkindern in einem Playmobil-Video. Derartige Blüten treiben vielen Eltern die Tränen in die Augen.

Das Maskentragen von Erwachsenen hat Auswirkungen auf Kinder, denn sie empfinden Menschen mit verdecktem Gesicht als irritierend oder bedrohlich (STERN 14.3.2020). Das ist auch der Grund dafür, dass es bis 2020 den Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen verboten war, während der Besuchszeiten sowie bei Veranstaltungen der Einrichtung ihr Gesicht zu verhüllen (TPB 1.8.2017). Säuglinge und Kleinkinder können regelrecht traumatisiert werden, wenn sie die Mimik der Bezugspersonen nicht sehen und deuten können (ab Minute 19:00 bei Franz Ruppert 2020sonst nicht mein Stil, aber dieses interessante Video des renommierten Traumatherapeuten fiel der Facebook-Corona-Zensur zum Opfer, daher bleibt nur die leider reißerisch verpackte Facebook-Version). Die Maskenpflicht für das Personal in KiTas und Kindergärten ist ein Verstoß gegen die Kinderrechte.

#Für Jugendliche gibt es die InitiativeSchülerinnen und Schüler gegen Maskenpflicht„.

#Die Universität Witten/Herdecke führt ein Forschungsprojekt durch zu Auswirkungen der Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) bei Kindern, CoKi Register. Eltern, Pädagog*Innen und Ärzt*Innen sind aufgerufen zur Beteiligung.

Kinder: Opfer der Pandemie-Maßnahmen

Kinder gehörten und gehören zu den Hauptleidtragenden der Pandemie-Maßnahmen. Sie standen von Beginn an im Fokus bei der Strategie, eine Schockwirkung zu erzielen: „Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann“ (Abgeordnetenwatch 7.4.2020).

Der Magdeburger Kindheitswissenschaftler Michael Klundt beklagte am 9. September in einer öffentlichen Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, der Schutz des Kindeswohls sei zu einem „Schutz vor Kindern“ gemacht worden, denn sie seien als „Super-Spreader“ des Virus hingestellt worden. Die Regierungen von Bund und Ländern seien ihrer Verpflichtung zu Schutz und Fürsorge für 13 Millionen Kinder nicht nachgekommen, sondern hätten Kinder „wie Objekte behandelt“. Das sei an sich bereits eine „schwere Form der Kindeswohlgefährdung“. Handlungsleitend für die Politik müsse die Kinderrechtskonvention sein, wonach „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist“ (Bundestag 9.9.2020).

Der amerikanische Schriftsteller und politische Satiriker C.J. Hopkins erahnt schlimmste Auswirkungen der „neuen Normalität“ auf unsere Kinder: „Die Angst vor Krankheit, Infektion und Tod und die zwanghafte Beachtung von Gesundheitsangelegenheiten werden jeden Aspekt des Lebens beherrschen… Kinder werden, wie immer, am schlimmsten darunter leiden. Sie werden vom Augenblick ihrer Geburt an von ihren Eltern, ihren Lehrern und der ganzen Gesellschaft terrorisiert und verwirrt werden. Sie werden in jeder Phase ihrer Sozialisation ideologischen Konditionierungen und paranoiden Verhaltensänderungen unterworfen sein … mit phantasievollen, wiederverwendbaren, korporativen Pestmasken, die mit liebenswerten Zeichentrickfiguren gebrandet sind, Paranoia induzierenden Bilderbüchern für Kleinkinder und paranoiden Ritualen der ’sozialen Distanzierung‘, neben anderen Formen der psychologischen Folter“ (Hopkins 9.8.2020).

Diese Befürchtungen sind bereits Realität. Manche Gesundheitsämter ordnen im Rahmen einer Quarantäne die häusliche Isolation der betroffenen Kinder an – sie müssen zu Hause in einem gesonderten Raum untergebracht werden, Mahlzeiten alleine einnehmen und bei Kontakt Masken tragen. Zugleich wird angekündigt, dass die Wohnung zum Zwecke der Kontrolle auch ohne Zustimmung betreten werden kann. Bei Nichtbefolgung der Isolation werden die zwangsweise Absonderung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung und ein hohes Bußgeld angedroht (OP 30.7.2020, BILD 6.8.2020).

Dies ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und ein massiver Verstoß gegen die Kinderrechte der UN (BR 24 7.4.2020). Im Art. 16 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes heißt es: „Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen“ (UNICEF 1989). Der Kinderschutzbund forderte Gesundheitsminister Jens Spahn auf, er solle dafür Sorge tragen, „dass in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang eingeräumt wird“. Kinder von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, sei unverhältnismäßig (AA 7.11.2020).

Die herzzerreißenden Bilder aus Thailand zeugen davon, wie weit Hygienemaßnahmen in Kindergärten und Schulen getrieben werden können (Daily Mail 11.8.2020). Es ist nicht zu fassen, zu welchen Grausamkeiten das Diktat des Gesundheitsschutzes führt. Kinder werden durch derartige Vorgänge seelisch tief verletzt, mit unter Umständen lebenslangen Folgen.

Die kanadische Bürgerrechtsorganisation OCLA stellt fest: „Unsere Grundschulen sind zu Albträumen geworden. Die Propagierung von Distanz ist das soziale Experiment einer Dystopie auf globaler Ebene, kultur- und völkerübergreifend, das nun zur Routine werden soll“ (OCLA 21.6.2020). Der Augsburger Erziehungswissenschaftler Klaus Zierer schrieb in der Neuen Züricher Zeitung: „In kulturanthropologischen Studien wurde beispielsweise nachgewiesen, dass es so etwas wie einen kulturellen Abstand zwischen Menschen gibt, der signalisiert: Mindestens so nah und höchstens so weit entfernt, um miteinander arbeiten, spielen und lernen zu können. Für keine Kultur auf dieser Welt liegt dieser bei 1 Meter 50, wenn es um Freundschaft geht. Virologisch betrachtet mag der Abstand daher sinnvoll sein, aus pädagogischer Sicht ist er es nicht“ (NZZ 24.8.2020). Der Neurobiologe Gerald Hüther warnt davor, dass durch Kontaktverbote natürliche Bedürfnisse der Kinder „weggehemmt“ werden; die Kinder könnten schließlich gar kein Interesse mehr an ihren Großeltern haben (Hüther 6.6.2020).

Schulkinder werden zur Durchsetzung der Hygienepläne ständig gemaßregelt („Abstand halten!“) und mit Verweisen und Schulausschluss bedroht. Es gibt Schulen, in denen in jeder Klasse ein kleiner Hygiene-Wächter ernannt wird, der seine Klassenkameraden bei Verstößen gegen die Hygieneregeln denunzieren muss. In vielen Schulen stehen bei jedem Wetter ununterbrochen Fenster und Türen der Klassenräume offen, denn die Gesundheitsminister haben jetzt das Lüften als 4. Grundregel gegen den Coronavirus entdeckt: AHA+L (WDR 5.10.2020, ZDF 30.9.2020). Ein Grundschüler hat mir gegenüber geäußert, dass seiner Klasse sogar verboten wurde, trotz der kalten Zugluft Mäntel anzuziehen.

Nach einer Umfrage des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf sind mehr als 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen durch die Corona-Krise seelisch belastet. Das Risiko für psychische Auffälligkeiten wie Stress, Angst, Reizbarkeit und Depressionen hat sich fast verdoppelt. Viele Kinder leiden unter Einschlafproblemen oder klagen über Kopf- und Bauchschmerzen. Sie essen mehr Süßigkeiten und machen weniger Sport. Auch der Bielefelder Kinderpsychiater Michael Siniatchkin registriert in den Familien einen enormen Druck und eine große Unsicherheit, bei Kindern vermehrt Krankheitsbilder wie Ängste, Sozialphobien, Konzentrationsstörungen, Depressionen und Suizidgedanken, und als körperlichen Ausdruck nervöse Ticks, Zappeligkeit, Bauchschmerzen oder Bettnässen (HK 19.10.2020).

Durch Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und Homeschooling verbringen Kinder und Jugendliche deutlich mehr Zeit mit sozialen Medien und Online-Spielen. Die Zeit, die Schulkinder mit schulischen Aktivitäten verbracht haben, hat sich nach einer Studie des ifo-Instituts „von 7,4 auf 3,6 Stunden täglich halbiert. 38% der Schüler*innen haben höchstens zwei Stunden pro Tag gelernt, 74% höchstens vier Stunden. Dafür ist die mit Tätigkeiten wie Fernsehen, Computerspielen und Handy verbrachte Zeit von 4,0 auf 5,2 Stunden täglich gestiegen“ (ifo 2020, 73). Betroffen sind vor allem Kinder aus sozial schwächeren Familien (NDR 10.7.2020). Experten befürchten, dass durch die Pandemie die Computerspielsucht zunimmt (NZZ 29.7.2020).

Wenn man die Hygienepläne und die bis ins kleinste Detail ausgearbeiteten Regeln für das Schuljahr 2020/21 etwa vom bayerischen Kultusministerium (KM Bayern 6.11.2020) liest, die den Kindern jetzt in Herz und Seele gestanzt werden, kann einem Angst und Bange werden: „Mit der Umsetzung des Regelbetriebs in den Schulen ist weiterhin der Infektionsschutz für die gesamte Schulfamilie das oberste und dringlichste Ziel“ – dieser Satz aus der Version vom August 2020 wurde, möglicherweise als Reaktion auf unseren offenen Brief (s.u.) – aus der Version vom Oktober 2020 gestrichen. Die Hygieneregeln stehen in krassem Widerspruch zu den obersten Bildungszielen, die in §131 der bayerischen Verfassung formuliert sind. Allein schon das Verbot, andere Kinder zu berühren oder sich selber in Mund, Nase oder Augen zu fassen – eine unbewusste Handlung, die der Selbstregulation dient (Grunwald 24.3.2020) -, bringt Kinder in schwerste Seelennot, tut ihnen psychische Gewalt an (BMSG 2000) und dürfte den juristischen Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Zusammen mit meinem Kollegen Steffen Rabe habe ich am 4. September 2020 einen offenen Brief an die bayerische Staatsregierung gerichtet, in dem wir fordern, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln an Schulen abzuschaffen, von Quarantänemaßnahmen und Schließungen von Schulklassen oder Schulen abzusehen sowie den Rahmenhygieneplan komplett zu überarbeiten im Sinne der obersten Bildungsziele der Bayerischen Verfassung, der UN-Kinderrechte und der WHO-Forderung nach oberster Priorität schulischer Bildung. Am 5. Oktober erhielten wir eine inhaltlich völlig unbefriedigende Antwort der Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, und erwiderten darauf vier Tage später mit einem zweiten offenen Brief (Briefwechsel Bayr. Staatsregierung vs. Hirte/Rabe 9.9.2020). Der blieb unbeantwortet.

Die Fragwürdigkeit bzw. den totalitären Anspruch gegenwärtiger Hygienekonzepte an Schulen illustriert folgende Aussage eines Schuldirektors: „Bereits nach Schulende kann ich von meinem Büro aus beobachten, dass einige Schüler*innen schon auf dem Campusgelände das Abstandsgebot nicht mehr einhalten und Körperkontakt zwischen den Jugendlichen stattfindet… Das hebelt unser Konzept komplett aus“ (SZ 15.9.2020).

Die britischen Forscher Alasdair Munro und Saul Faust schreiben in Ergänzung zu ihrem Review „Children are not COVID-19 super spreaders: Time to go back to school“: „Institutionen und nationale Richtlinien sollten sich zurückhalten mit übermäßig aggressiven oder invasiven Maßnahmen der sozialen Distanzierung in Schulen, denn sie könnten Kinder psychisch isolieren oder schädigen und dürften angesichts des viel geringeren Übertragungsrisikos, das Kinder im Vergleich zu Erwachsenen haben, nicht erforderlich sein“ (Munro 2020).

Kindergarten- und Schulschließungen sowie Hygieneregeln und Quarantäne für Kinder gefährden die seelische Gesundheit einer ganzen Generation, mit ungeahnten Langzeitfolgen für das soziale Miteinander. Zu befürchten ist eine Pandemie von Angstkrankheiten, Kontaktstörungen, Zwangsstörungen, Depressionen, Mediensucht und Immunschwäche.

Dies ist umso bitterer, als Kinder für die Übertragung von SARS CoV2 kaum eine Rolle spielen (Heavey 28.5.2020, SWR 16.6.2020, Munro 2020). Die Preprint-Studie der Grupppe um Christian Drosten, in der das Gegenteil behauptet wurde und mit der die fortgesetzten Schulschließungen begründet wurde, enthielt gravierende Fehler. Die Autoren überarbeiteten ihre Veröffentlichung, nachdem ihnen von der Wissenschaftsgemeinde die Rücknahme nahegelegt wurde (Spiegelhalter 25.05.2020). Auch eine alarmistische südkoreanische Studie musste nachträglich korrigiert werden (Merkur 16.8.2020).

Kinder sind nicht Treiber der Pandemie, sondern eher Bremser (FAZ 13.07.2020, SZ 13.7.2020, 14.10.2020). Im Rahmen einer Studie in hessischen KiTas hatte keines der mehr als 800 untersuchten Kleinkinder innerhalb von zwölf Wochen Beobachtung einen positiven Coronatest (ZEIT 4.11.2020). Nach einer weiteren deutschen Studie gibt es auch bei Schulkindern keine Hinweise auf eine unentdeckte, hohe Dunkelziffer. „Wir schließen daraus auch, dass die Ansteckungsgefahr an Schulen eher überschätzt wird“, sagte einer der Autoren. Darauf deuteten zugleich Studienergebnisse aus anderen Ländern hin, die nahelegten, dass Lehrerinnen und Lehrer keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind (PNP 22.11.2020).

Nach einer Übersicht des RKI über Corona-Ausbrüche machten Schulen nur 48 (=0,58%) von über 61’000 Ausbruchsherden aus. Bei nur 27 (0,31%) Ausbrüchen waren Schüler u n d Lehrer betroffen, wobei unklar blieb, wer wen infiziert hatte (RKI 24.9.2020). Von Beginn der Epidemie bis Ende August gab es rechnerisch höchstens an einer von 10’000 Schulen (0,01%) eine Ansteckung von Lehrern durch Schulkinder (Kuhbandner 24.10.2020). Womöglich sind Schulen für Lehrer die Orte mit dem niedrigsten Infektionsrisiko.

Trotzdem besteht der erste Reflex bei lokalen Infektionsausbrüchen immer noch darin, Kindergärten und Schulen zu schließen, auch etwa bei den Lockdowns in bayerischen Landkreisen (Dlf 19.6.2020, Merkur 21.10.2020). Gerade Bayern liegt bei den Schulschließungen bundesweit mit Abstand in Führung (WaS 1.11.2020). Nach Einschätzung von Heribert Prantl sind die meisten Eltern zu erschöpft, um sich gegen solche Maßnahmen zu wehren (SZ 21.6.2020). In einer späteren Stellungnahme schreibt er: „Wenn es künftig bei jeder einzelnen Infektion einen Schul-Shutdown gibt – dann besteht das viel größere Risiko darin, dass eine ganze Generation massive und nicht heilbare Verletzungen erleidet. Es geht nichts über Lernen in Gemeinschaft unter Anleitung. Der Shutdown ist kein Heilmittel, er ist ein Elend“ (SZ 9.8.2020). Harald Matthes, Leiter des Krankenhauses Havelhöhe in Berlin, sagt in einem Interview: „Wenn ich zum Beispiel weiß, dass Kinder unter neun Jahren so gut wie nie einen schweren Verlauf haben und dass es auch keinen Beleg dafür gibt, dass sie ihre Lehrer anstecken – dann muss ich für diese Altersgruppe nicht die gleichen Maßnahmen ergreifen, als wenn ich im Altenheim einen Covid-19-Ausbruch verhindern will. Im Sozialen gibt es kein kategorisches Richtig oder Falsch, sondern hier gilt das Kriterium der Angemessenheit. Und das ist mittlerweile verletzt“ (info3 Okt 2020).

Bis zu 20 Prozent der LehrerInnen, und in manchen Regionen sogar noch mehr, stufen sich als Angehörige einer Risikogruppe ein, deutlich mehr als andere Berufsgruppen wie KrankenpflegerInnen oder PolizistInnen (BZ 20.6.2020). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft tut sich regelmäßig hervor durch Forderungen nach strengeren Hygienemaßnahmen an den Schulen sowie Wechsel- und Distanzunterricht. Für Prof. Hendrik Streeck ist virologisch zur Frage der Schulöffnung alles gesagt: „Lehrer jedenfalls haben kein höheres Infektionsrisiko als andere Berufsgruppen, die in vergleichbarer Weise mit Menschen arbeiten“ (NOZ 10.6.2020).

Es gibt keine rationale Begründung für Aussetzungen oder Kürzungen des Schulunterrichts etwa auf Grund fragwürdiger „Inzidenzen“. In den meisten nordeuropäischen Ländern, aber auch in Irland und der Schweiz fand bereits im April 2020 wieder ein geregelter Schulunterricht statt, ohne irgendwelche negative Folgen. Ein Vergleich zwischen den strengen Schulschließungen in Finnland und der liberalen Politik Schwedens lässt keinen Unterschied in den COVID-19-Erkrankungsraten bei Schülern oder Lehrern erkennen (PHA Sweden 2020). Auch in Belgien und Österreich führte die Öffnung der Schulen zu keinen COVID-19-Ausbrüchen (Science 7.7.2020). In mehreren asiatischen Ländern war kein Beitrag von Schulschließungen zur Kontrolle der Pandemie nachzuweisen (Viner 1.5.2020). Für Hendrik Streeck ist virologisch zur Frage der Schulöffnung alles gesagt: „Lehrer jedenfalls haben kein höheres Infektionsrisiko als andere Berufsgruppen, die in vergleichbarer Weise mit Menschen arbeiten“ (NOZ 10.6.2020).

Ein Review im Deutschen Ärzteblatt zieht die Bilanz: „In Settings, in denen die Schulen geöffnet blieben, oder bei der Verwendung von Daten, die vor den Schulschließungen erhoben wurden, finden sich kaum Hinweise auf Ausbrüche oder eine größere Übertragung in die Bevölkerung… Politische Entscheidungen wie beispielsweise die Wiederöffnung von Schulen betreffen mehr als die bloße Frage der Viruslast. Sie fußen vielmehr auf komplexen Überlegungen, um in einem von Angst und Unsicherheit geprägten weiten Kontext Risiken und Nutzen auszubalancieren. Schulschließungen wirken sich negativ auf die geistige, schulische, ernährungsbezogene und soziale Entwicklung aus und unterbrechen Beziehungen zwischen Kindern, Gleichaltrigen und Familien. Am stärksten treffen sie Kinder mit Behinderungen und aus marginalisierten Haushalten, wodurch sich Ungleichheiten weiter verschärfen(Merckx Dtsch Ärztebl Aug. 2020).

Medizinische Fachverbände, etwa die der Kinder- und Jugendärzte, forderten die uneingeschränkte Öffnung von Schulen und KiTas – ohne Kleingruppen, ohne Maskenpflicht, ohne Abstandsregeln -, denn die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Schließungen seien gravierend (SPIEGEL 19.5.2020). Zehn bis zwanzig Prozent der Kinder werden durch das „Lernen zu Hause“ nicht erreicht und fallen aus dem Bildungssystem (NDR 19.5.2020). Bei einer Umfrage unter Kinderärzten war die große Mehrheit gegen Schulschließungen. Der Tenor: Mit dem Infektionsrisiko durch Kinder müsse eine Gesellschaft leben (Dtsch Ärztebl 5.8.2020).

Mitte November 2020 waren über 3200 Schulen, etwa acht Prozent, nicht im Regelbetrieb, und die Hardliner Drosten und Lauterbach wiederholten ihr längst widerlegtes Credo von den Schulen als Pandemietreiber (tagesschau 11.11.2020, SZ 13.11.2020).

Kindergärten und Schulen müssen bedingungslos geöffnet bleiben ohne die psychologisch und pädagogisch verheerenden Auflagen zum Tragen von Masken, zum ständigem Händewaschen und Lüften und zu sozialer Distanz.

Schulschließungen und Quarantäne sind nicht nur ein Verstoß gegen die Kinderrechte und das Menschenrecht auf Bildung, sondern auch ein herber Rückschlag für die Emanzipation: Im Regelfall sind es die Mütter, die zu Hause bleiben und ihren Kindern das Online-Pflichtprogramm der Schulen vermitteln. Und wenn Kinder jetzt wegen irgendwelcher Beschwerden – und sei es, das Kind „wirkt etwas blass“ – von der KiTa oder der Schule wieder nach Hause geschickt werden, sind es ebenfalls meist wieder die Mütter, die den Arbeitgeber um unbezahlten Urlaub bitten müssen (Tagesspiegel 9.7.2020, SZ 10.7.2020). In einem Brandbrief forderte die bayerische Landeselternvereinigung vom Kultusministerium, den zunehmenden coronabedingten Stress in den Schulen abzubauen und die Familien zu entlasten (BEV 2.11.2020).

Unabschätzbar sind die ökonomischen Folgen von Schulschließungen, und sei es im „Stop and Go“ der jederzeit drohenden Quarantänemaßnahmen. Henrik Müller, Professor für Wirtschaftsjournalismus, bezeichnet Heimbeschulung als „Heimsuchung“ und schreibt im SPIEGEL: „So kann und darf es nicht weitergehen. Die Schulen – und Hochschulen – müssen auch unter Corona-Bedingungen funktionsfähig bleiben. Das ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Schülern und Eltern, die während der Shutdown-Phase weitgehend auf sich selbst zurückgeworfen waren. Das ist auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft: Die Kosten des School’s-out-Ansatzes sind auf Dauer gigantisch, nicht nur für die „Generation Lockdown“, sondern für die Gesellschaft insgesamt“ (SPIEGEL 9.8.2020).

#In Bayern wird derzeit eine Petition gegen Schulschließungen bei lokalen Lockdowns durchgeführt.

 

Unterwegs in eine Hygiene-Diktatur?

Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie gelten, weil sie auch in katastrophalen Fällen gelten“ (Heribert Prantl, ZDF 20.4.2020).

Mit deutscher Gründlichkeit und im Hauruck-Verfahren wurde Ende März 2020 das Infektionsschutzgesetz verschärft – wobei sich wohl viele gewundert haben, welche Einschränkungen schon nach der vorherigen Gesetzeslage möglich waren. Gemäß der Novelle vom 25.3.2020 haben wir nun während einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ eine neue Form des Ausnahmezustands, der dem Bundesgesundheitsminister zahlreiche Machtbefugnisse zusichert (SZ 25.3.2020).

Er bekam beispielsweise die Möglichkeit, unzureichend getestete Arzneimittel und Impfstoffe auf den Markt zu bringen oder ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen und MedizinstudentInnen zwangsweise zu rekrutieren. Er kann Vorschriften für den nationalen und internationalen Reiseverkehr erlassen und die Erfassung von Daten von Reisenden sowie Quarantänemaßnahmen anordnen. Auch die im März 2020 verhängten Ausgangssperren wurden in dem Gesetz nachträglich legalisiert (LTO 25.3.2020).

Neben der Selbstentmächtigung des Parlaments hat die Ermächtigung des Gesundheitsministers zur Folge, dass die übrigen Regierungsmitglieder, die für weitere Grundrechte zuständig sind, die Opposition und auch der Bundesrat von den politischen Entscheidungen ausgeschlossen sind (Thielbörger 30.3.2020). An ihre Stelle treten ausgesuchte Berater wie der Virologe Christian Drosten, der sich im Panikmodus befindet (in Google fast 400’000 Suchergebnisse unter „Drosten warnt“) und die Letalität von COVID-19 unverhältnismäßig aufbauscht (swp 30.9.2020), oder der Physiker Michael Meyer-Hermann, der im April die Lockerungen und Schulöffnungen nach dem Lockdown als voreilig kritisierte und beim Corona-Gipfel im Oktober dazu riet, durch strenge Maßnahmen wie Ausreiseverbote aus Risikogebieten und generelles Maskentragen „dieses Virus aus unserer Gesellschaft soweit entfernen, dass wir wieder normal leben können“ (Tagesschau 15.10.2020, Merkur 16.10.2020).

Das Selbstentmachtung des Parlaments veranlasste den Bundestagspräsidenten am 19.10.2020 zu der Mahnung: „Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip verpflichten den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Verwaltung zu überlassen“ (Bundestag 19.10.2020).

#Um der Kritik von Verfassungsrechtlern den Boden zu entziehen, hat der Bundestag am 18.11.2020 die dritte Fassung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (buzer 19.11.2020) im Eiltempo verabschiedet. Das Problem der Selbstentmachtung des Parlaments ändert sich jedoch durch diese Novelle nicht – der Gesundheitsminister bzw. die Exekutive kann nach der Ausrufung einer epidemischen Lage frei schalten und walten (Prantl 19.11.2020). Die Bundesregierung muss lediglich den Bundestag regelmäßig mündlich über die Entwicklung der Lage unterrichten.

Alle bisher verfügten Einschränkungen von Freiheiten und Bürgerrechten wurden als „besondere Schutzmaßnahmen“ im §28a in Gesetzesform gebracht, allerdings ohne nähere Bestimmung (LTO 18.11.2020). Die FDP spricht von „Freifahrtschein“. Alle Schutzmaßnahmen sind „grundsätzlich“ auf vier Wochen befristet, danach müssen sie jeweils neu beschlossen werden. Künftig sind „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“. Einzelne Personen oder Gruppen dürfen nicht mehr vollständig isoliert werden, sondern ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.

Als Maßstab für Pandemiemaßnahmen gelten weiterhin medizinisch und juristisch fragwürdige „Schwellenwerte“, die von der Zahl der SARS-CoV2-Testungen abhängen und damit beliebig und manipulierbar sind, und die durch die fehleranfälligen PCR-Tests definiert sind und nicht durch die Zahl der tatsächlich Erkrankten oder Intensivpatienten.

Besonders ausführlich behandelt die Gesetzesnovelle Einschränkungen der Reisefreiheit. Künftig können digitale Einreiseanmeldungen angeordnet werden. Reiseunternehmen können verpflichtet werden, Daten von Reisenden an die Gesundheitsämter zu übermitteln und sich ärztliche Zeugnisse, Testergebnisse oder Impfdokumentationen vorlegen zu lassen – eine Art Impfpflicht durch die Hintertür, obwohl der Schutz der SARS-CoV2-Impfung vor Infektiosität nicht einmal nachgewiesen ist. Auch die Bundespolizei hat das Recht auf Einsicht dieser Dokumente. Wer aus einem Risikogebiet kommt, ist verpflichtet, eine Untersuchung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 „zu dulden“. Reiseunternehmen müssen „die Beförderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen … melden“. Sollen Busfahrer künftig medinische Diagnosen stellen?

Alle Länderbehörden müssen ab 1. Januar 2021 das neuartige elektronische Melde- und Informationssystem DEMIS nutzen, mit dem medizinische Labore, Gesundheitsämter und das Robert-Koch-Institut (RKI) verknüpft werden. Kontaktdaten von Reisenden, Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern werden künftig digital verarbeitet, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen. Beim RKI werden neben den üblichen Patienten- und Kontaktdaten auch Daten zur Corona-Impfung und zu Reisebewegungen sowie die lebenslange Arztnummer (LANR) des behandelnden Arztes und die Betriebsstättennummer (BSNR) gespeichert.

Der Aufbau des Meldesystems wird unterstützt von der gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), Jens Spahns Partner bei der Einführung der zentral verwalteten elektronischen Patientenakte, mit der er in Ärztekreisen auf große datenschutzrechtliche Bedenken stößt (BZ 5.8.2020). Betreiber der gematik ist Arvato, ein Tochterunternehmen des Bertelsmann-Konzerns.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes kritisierte die extrem kurzen Fristen bei der Gesetzesbearbeitung und den laxen Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten, etwa die Ermächtigung der Bundespolizei zur Überprüfung von Impf- und Gesundheitsdaten sowie die Kontrolle von Gesundheitsdaten durch private Beförderer (BfDI 9.11.2020). Der Gesundheitsökonom Matthias Schrappe befürchtet eine zunehmende Kontrollmacht des Staates und die Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht: „Wir gefährden einen wichtigen, historisch bewährten Grundwert unserer Gesellschaft“ (WELT 19.11.2020).

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans Jürgen Papier nennt Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen „schwerwiegende Grundrechtseingriffe. Seiner Ansicht nach rechtfertigen Notlagenmaßnahmen nicht die „Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaate“ (Focus 30.3.2020). Im SPIEGEL betonte er, in der Krise seien nicht die Maßnahmen der Lockerung rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung von Beschränkungen der Grundrechte (SPIEGEL 1.5.2020).

Der Göttinger Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig warnt davor, „dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandeln könnte (Focus 30.3.2020). Eine Gesellschaft, in der viele Bürger aus Angst vor Strafe Verordnungen befolgen, hinter denen sie nicht stehen oder die sie nicht verstehen; eine kranke, gespaltene Gesellschaft, in jeder dem anderen mistraut, in der jeder den anderen anpöbelt oder sogar körperlich attackiert, etwa weil er zu nahe kommt oder die Maske nicht richtig aufgesetzt hat (Arvay 30.8.2020).

Die Juristin Jessica Hamed zählte in der Frankfurter Rundschau die zahlreichen Freiheitsgrundrechte auf, die verletzt wurden und werden (FR 26.3.2020). Das betrifft in erster Linie die Grundrechte der Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs 2 S.2 Grundgesetz), der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 S.1 GG), der Religionsfreiheit (Art. 4 Absatz 1, 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Eingeschränkt ist auch das Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG), denn schriftliche Mitteilungen von infizierten Personen können durch Behörden oder medizinischen Stellen gelesen und ausgewertet werden. Eingeschränkt ist weiter die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 GG), denn ein Arzt darf einen Infizierten, der sich in Quarantäne befindet, zwangsweise in dessen Wohnung aufsuchen und behandeln, und die Polizei darf eine Wohnung stürmen, wenn sie darin unerlaubte Besucher vermutet (Focus 26.10.2020).

Wie Jessica Hamed bei ihrer Klage gegen der Freistaat Bayern feststellen musste, hat die Regierung von Bayern nahezu alle Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen aufgehoben, „ohne diese Vorgänge, die Entscheidungsgrundlage, die Prognosen, die Abwägungsprozesse (Stichwort: Kollateralschäden) etc. in einer Behördenakte zu dokumentieren“ (ckb 17.8.2020, SZ 10.9.2020). Das Demokratieverständnis von Ministerpräsident Markus Söder drückt sich auch aus in Äußerungen wie: „…deswegen habe ich für Bayern entschieden, voranzugehen“ oder „Wir dürfen nicht nur debattieren, wir müssen entscheiden, wir müssen handeln“ (ARD 19.8.2020).

In Bayern wurden während des Lockdowns 171 Personen in „Präventivhaft“ genommen, teilweise Jugendliche, und teilweise zwei Wochen und länger (Merkur 28.8.2020). Chefredakteur Ulf Poschart diagnostizierte in der WELT: „Die stoische Hinnahme der Einschränkung fundamentaler Freiheitsrechte hat ein Ausmaß angenommen, das schockierend ist“ (WELT 9.10.2020).

Für polizeiliche Ermittlungen wurden auch schon Corona-Gästelisten von Restaurants beschlagnahmt, mancherorts werden sie auch zur Verfolgung von Kleindelikten verwendet (OVB 21.7.2020, SZ 2.9.2020). Durch ein Daten-Leck waren zehntausende Corona-Kontaktlisten eines Restaurant-Dienstleisters zeitweise im Internet einsehbar (rtl.de 28.8.2020). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hält Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung für einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Freiwilligkeit sei eine elementare Voraussetzung der Einwilligung, und sie sei nicht gegeben, wenn die Verweigerung der Zustimmung nur für den Preis des weitgehenden Verzichts an der Teilnahme am sozialen Leben möglich sei. Durch die Erfassung, Speicherung und ggf. auch Weitergabe von Adress- und Kontaktdaten könnten Bürger davon abgehalten werden, bestimmte Veranstaltungen bzw. Orte zu besuchen (dr datenschutz 2.9.2020).

Dessen ungeachtet beschloss die Bundesregierung am 29.9.2020 ohne Parlamentsbeteiligung sogar noch eine Verschärfung der Mitteilungspflicht durch Bußgelder bei Falschangaben und eine Verpflichtung der Wirte, die Angaben der Gäste zu kontrollieren (Merkur 30.9.2020). Gastronomen sind allerdings nicht befugt, sich Ausweisdokumente oder ähnliches vorlegen zu lassen (FR 30.9.2020).

Das Recht auf Freizügigkeit ist eingeschränkt, indem auf Grund willkürlich festgesetzter Kriterien zu Risikogebieten erklärt werden, mit dramatischen Konsequenzen für den Tourismussektor und erheblicher Einschränkung für Menschen, die dort ihre Familie besuchen wollen. Es ergibt sich hier die absurde Situation, dass Deutschland, derzeit komplett ein Risikogebiet, die Einreise aus Ländern sanktioniert, die ein ähnlich hohes Risiko aufweisen (ECDC 7.11.2020). In Nordrhein-Westfalen wurde die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer gerichtlich gekippt mit der Begründung, dass sie unter Umständen in Deutschland einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind, die Quarantäne somit kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie sei (Merkur 21.11.2020).

Ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit ist die Anordnung einer Quarantäne. Sie betrifft in der Regel gesunde Menschen allein auf Verdacht oder auf Grund eines positiven PCR-Tests – der kein Beweis für Infektiosität ist – und bedeutet 10 bis 14 Tage Verbot, die Wohnung zu verlassen (SZ 3.12.2020). Im Krankheitsfall wird Isolation innerhalb der Familie verlangt, sogar bei Kindern (NDR 7.8.2020). Die psychologischen Auswirkungen der Quarantäne – Angst, Aggressivität, Stress – können gravierend sein und viele Monate anhalten; Bewegungsmangel und verändertes Essverhalten vergrößern das Risiko für Übergewicht und Herzkreislauf-Erkrankungen (Brooks 14.3.2020, Mattioli 5.5.2020).

Während des Coronaausbruchs im Großschlachthof Tönnies wurden Tausende Arbeiter aus Südosteuropa über vier Wochen in Quarantäne gehalten. Bei mehreren Hundert von ihnen wurden anschließend noch ein drittes Mal eine 14tägige Quarantäne verordnet, obwohl es weder positive Tests noch Krankheitssymptome gab. Hier zeigt der Hygienestaat sein unmaskiertes Gesicht. Der offensichtliche Akt von Freiheitsberaubung wurde ausgerechnet an Menschen begangen, die für die Produktion billiger Lebensmittel ausgebeutet werden, und die in ihren Herkunftsländern Opfer rassistischer Diskriminierung sind (Merkur 24.6.2020, Tagesschau 30.7.2020).

Bereits Mitte Juni war es in Berlin zu einem ähnlichen Fall schikanöser, gegen eine europäische Minderheit gerichteter Quarantäne gekommen (taz 18.6.2020). Kinder sind ebenfalls Opfer von Quarantänemaßnahmen, die den Charakter von Willkür und Kindswohlgefährdung haben (SK 27.7.2020, OP 30.7.2020).

Selbst das Demonstrationsrecht wird teilweise außer Kraft gesetzt – der letzte Hebel, den die Bürger noch haben, um ihre Meinung öffentlich auszudrücken. Währd des ersten Lockdowns hatte schon der Aufruf zu Demonstrationen Verhaftungen und Hausdurchsuchungen zur Folge (Focus 4.4.2020). Am 16. April 2020 wurde ein generelles Demonstrationsverbot vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt (dw 16.4.2020). Trotzdem werden Demonstrationen gegen die Pandemie-Politik und die Aussetzung der Grundrechte immer öfter von der Polizei aufgelöst #oder von vorneherein verboten, etwa wegen einer „hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl“ oder „Gefährdung für die Öffentlichkeit“ (t-online 2.8.2020, RND 5.12.2020).

Die Großdemonstration gegen die Coronamaßnahmen am 29. August in Berlin wurde zunächst von den Behörden verboten, weil es „bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird“. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) wartete gleich noch mit der Diffamierung auf: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird“ (Tagesschau 26.8.2020). Weiter sagte er: „Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden“ (SPIEGEL 26.8.2020). Mit einem solchen Argument lässt sich jederzeit und überall die Außerkraftsetzung von Grundrechten begründen.

#Der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius wendet sich vehement gegen das Verbot von Demonstrationen, weil sie gegen Hygieneauflagen verstoßen (könnten): „Muss, wer die Versammlungsfreiheit betätigt, immer auch zugleich eine staatliche Schutzpflicht erfüllen? Verfassungsrechtlich eindeutig nein. Im Rechtsstaat ist es als Teil des Kundgabezwecks einer Versammlung grundsätzlich erlaubt, gegen Hygieneauflagen zu demonstrieren, indem man gegen sie verstößt… Beim Demonstrieren geht es nicht um Individualismus oder Irrationalismus auf Kosten der Gemeinschaft, sondern um politischen Meinungspluralismus in einer offenen Gesellschaft“ (Lepsius 7.12.2020).

Viele Politiker verweigern sich einem konstruktiven Dialog mit Menschen, die sich Sorgen um ihre Bürgerrechte machen und auf die Straße gehen. Sie verunglimpfen sie als „Impfgegner“, „Corona-Leugner“, „Verschwörungstheoretiker“ oder „Extremisten“ und ordnen sie pauschal dem rechten Spektrum zu. Die Skala der Diffamierungen ist offensichtlich nach unten offen: Die Bundesvorsitzende der SPD Saskia Esken beleidigte Demonstranten als „Covidioten“, die Berliner SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci sprach von „Irren“ (BZ 2.8.2020). Die Medien liefern entsprechende Bilder und eine Berichterstattung, die an die russischen Staatsmedien bei Anti-Putin-Demonstrationen erinnert (Nachdenkseiten 20.5.2020, Tagesschau 1.8.2020).

Man fragt sich, wo Studien sind, die solche Etikettierungen belegen. Vielleicht gehören ja viele dieser Menschen dem Prekariat an, das wir gerade vergrößern: zu den 4 Millionen Langzeitarbeitslosen, Mini-Jobbern und Hartz-IV-Empfängern, zu den Selbstständigen, die Konkurs anmelden müssen oder zu den Alleinerziehenden, die alleingelassen werden – Menschen, die verständlicher Maßen verzweifelt sind, und die wütend sind auf den obszönen Reichtum, mit dem manche meinen, die Wissenschaft, die Medien und die Weltpolitik beeinflussen zu dürfen.

Agnes Imhof schrieb in der Neuen Züricher Zeitung über die Verunglimpfungen von Demonstranten: „Wer demonstriert noch, wenn er Angst haben muss, als Rechter diffamiert zu werden, nur weil die Falschen mitgelaufen sind? Übrig bleiben dann die tatsächlichen Rechten… Es ist befremdend, dass Demonstrationen nicht als positives Signal einer funktionierenden Demokratie wahrgenommen werden“ (NZZ 4.6.2020).

Mehrheitlich gehen Menschen zu den Demonstrationen, die aus dem „grünen“ Spektrum kommen, von den GRÜNEN enttäuscht sind und sich als politisch heimatlos betrachten. Dies hat jedenfalls die Publizistin Gaby Weber beobachtet und in zahlreichen Interviews am 1.8.2020 in Berlin dokumentiert (Weber 8.8.2020).

Eine schlimme Folgen der „Coronakrise“ ist der Vertrauensverlust, den Staat und Staatsorgane durch die immer weiter zunehmenden Verbote und Zwangsmaßnahmen verursachen, die teils mit absurd hohen Bußgeldern, teils mit Polizeigewalt durchgesetzt werden. Bei vielen Betroffenen, zum Großteil junge und engagierte Erwachsene, ist dieser Schaden so schnell nicht wieder gut zu machen.

Wolfram Klinger, Publizist und Finanzunternehmer, malt in der Neuen Zürcher Zeitung folgendes Worstcase-Szenario an die Wand: „ …dass wir über die nächsten drei bis fünf Jahre gezwungen sein werden, in einem Korsett von Bestimmungen zu leben, die unsere wirtschaftliche Lebensgrundlage nachhaltig zerstören und das Vertrauen in Staat und Politik untergraben. Das soziale Zusammenleben wird beeinträchtigt, eine ganze Generation von Kindern wird in ihrer Entwicklung gestört, und weil die Massnahmen menschlichen Grundbedürfnissen diametral zuwiderlaufen bei gleichzeitig gesunkener Gesundheitsgefahr, wird für die Durchsetzung immer mehr auf repressive und polizeistaatliche Methoden gesetzt werden müssen….Wenn wir solche oder ähnliche Szenarien verhindern wollen, müssen wir jetzt die Strategie in Bezug auf Corona zur Diskussion stellen.“ (NZZ 5.9.2020).

Die Maskenpflicht ist zur gesellschaftlichen Bruchlinie geworden – auf der einen Seite die „Maskenverweigerer“ und Kritiker, die von Geßlerhut sprechen (Rubikon 18.4.2020), auf der anderen Seite die Behörden, die die Maskenpflicht mit Polizeikontrollen und immer horrenderen Strafen durchsetzen wollen. Der Schriftsteller und Philosoph Gunnar Kaiser konstatiert in einem Videobeitrag: „Das Problem ist, dass die Maske ein Symbol geworden ist. Die Maske ist ein Symbol für kritiklosen Gehorsam, das Denunzieren von Andersdenkenden, des fraglosen Mitmachens, und damit des gesellschaftlichen Immundefekts… Wären wir eine Gesellschaft, die ihre Galileis und Giordano Brunos und Sokratesse achtet und ehrt, und einen offenen herrschaftsfreien Diskurs ohne Feindschaft, Verleumdung und Moralisierung als unantastbar betrachtet, dann würde ich diese Maske mit Stolz tragen, weil sie für ein Land steht, das sich tatsächlich um die Wahrheit bemüht und ein starkes Freiheits-Immunsystem hat“ (Kaiser 24.7.2020).

Juristen rufen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf. Die Beschimpfung von Personen, die in Ausübung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte ihre Meinung öffentlich kundtun, trage ebenso wenig zur Versachlichung der Debatte bei wie die Forderung nach einer flächendeckenden drakonischen Sanktionierung schon bei kleinsten Verstößen. Der Staat solle in seinem humanen Umgang mit Abweichung der Gesellschaft ein Vorbild sein, sodass diese Form des Umgangs auf die Gesellschaft und den gesellschaftlichen Diskurs ausstrahlt. Diskurs statt Konfrontationskurs, Inklusion statt Exklusion sei erforderlich, um sinnvoll durch diese „besonderen Zeiten“ zu kommen (FAZ 14.8.2020).

Es gab und gibt zahlreiche Versuche, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit zur Disposition zu stellen, etwa mit der Forderung, es müsse verboten werden, öffentlich unwahre Behauptungen über Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und Therapie der Erkrankung COVID-19 zu verbreiten (siehe z.B. SPIEGEL Online 17.3.2020). Es gab schon Hausdurchsuchungen und Kündigungen auf Grund der Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen (StZ 5.8.2020, NDR 11.8.2020, WELT 11.8.2020). Ärzte, die sich öffentlich kritisch zu bestimmten Maßnahmen äußern, wurden strafversetzt oder gekündigt (PNP 30.10.2020, Impf-Info Nov 2020, PNP 9.11.2020). Ärztekammern rufen zur Denunziation von Ärzten auf, die das Coronavirus „leugnen“ oder verharmlosen (ZEIT 21.11.2020, Apotheke Adhoc 24.11.2020).

Die mit dem Bundesverdienstkreuz dekorierte Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim fordert, die Meinungsvielfalt in der Wissenschaftskommunikation einzuschränken (Mai 8.10.2020, Kaiser 14.10.2020). Bei einer Umfrage unter 178 deutschen Virologen, Mikrobiologen, Hygienikern, Immunologen und Internisten äußert ein Drittel, die freie Meinungsäußerung in der Wissenschaft sei bedroht (Uni-Klinik Tübingen 14.8.2020). Das British Medical Journal schreibt, „dass die Unterdrückung der Wissenschaft, sei es durch die Verzögerung von Veröffentlichungen, durch das Herauspicken günstiger Forschungsergebnisse oder durch das Knebeln von Wissenschaftlern, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, die zu Todesfällen führt, indem sie Menschen unsicheren oder unwirksamen Interventionen aussetzt und sie daran hindert, von besseren Interventionen zu profitieren“ (BMJ 13.11.2020).

Auf Initiative von WHO und EU gehen soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube, Twitter oder Tiktok gegen „Falschinformationen“ zur Corona-Pandemie vor und lassen „Faktenprüfer“ nicht genehme Inhalte löschen, etwa Interviews mit dem renommierten, aber kritischen Virologen Sucharit Bhakdi (Presse Online 30.45.2020) oder mit dem weltweit führenden Epidemiologen John Ioannidis (Medium.com Juni 2020). „Vertrauenswürdige“ Informationen werden dagegen bevorzugt behandelt (NZZ 26.3.2020). Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat Facebook zwischen April und Juni rund sieben Millionen Beiträge gelöscht, die „gefährliche Fehlinformationen“ über das Virus verbreiteten. Mehr als zwei Milliarden Menschen seien auf Informationen seriöser Gesundheitsorganisationen wie der WHO umgeleitet worden (SZ 19.8.2020).

Bei Wikipedia werden Artikel über Wissenschaftler, die sich kritisch zur überstürzten Entwicklung der SARS-CoV-2-Impfung äußern, wie etwa der Neurowissenschaftler Clemens Arvay, von anonymen „Faktencheckern“ auf rufschädigende Weise umgeschrieben (Bonelli/Arvay 25.9.2020).

Bei Google werden kritische Fachbücher zum Thema Corona als „sensibles Ereignis“ eingestuft und mit Werbeverbot belegt (Rubikon 13.8.2020). Die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellt fest: „Konzerne wie Google, Youtube oder Facebook uploadfiltern, dass es nur so kracht“ (FAZ 12.11.2020). Nach einem Deal zwischen Jens Spahn und Google bringt die Suchmaschine bevorzugt „verlässliche Informationen“ seines Ministeriums zu Gesundheitsthemen und erst nachrangig Informationen unabhängiger Medien (Dtsch Ärztebl 10.11.2020). Dies wird als Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit kritisiert (Focus 13.11.2020). „Jens Spahn untergräbt die Staatsfreiheit der Medien, legt Feuer an die freiheitliche Grundordnung insbesondere mit Blick auf die Presse- und Meinungsfreiheit und strebt nach der politisch motivierten Deutungshoheit bei Gesundheitsthemen. Jens Spahn setzt auf das Format Volksempfänger… Lassen wir dem Gesundheitsinisterium und seinem Minister Jens Spahn diesen massiven Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit durchgehen, dann wird es ein Meinungsmonopol geben bei Gesundheitsthemen, dann ist Schluss mit Diskurs und Debatte, dann bestimmt das Ministerium dank Google & Co. in nicht ferner Zukunft, wo es lang geht“ (Bellartz 13.11.2020). Der nächste Schritt könnte die Einrichtung eines Orwell’schen Wahrheitsministeriums sein.

In Gefahr ist auch die informationelle Selbstbestimmung. Gesundheitsminister Spahn wollte die Mobilfunkanbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten, mit denen „mögliche Kontaktpersonen von erkrankten Personen“ ermittelt werden können (ZEIT 30.3.2020). In einem offenen Brief warnten daraufhin 300 Wissenschaftler vor einer „beispiellosen Überwachung der Gesellschaft“ (SZ 20.4.2020). Das Ministerium beerdigte seinen Plan letztlich auf öffentlichen Druck und Widerstand von Google und Apple (SZ 26.4.2020).

Die nächste glorreiche Idee war der Immunitätsausweis mit Sonderrechten für die, die geimpft sind oder eine Coronainfektion überstanden haben – eine Impfpflicht durch die Hintertür und der Eintritt in eine gesundheitliche Zweiklassengesellschaft. Dieser Ausweis hätte laut Spahn die Dinge „an vielerlei Stellen“ erleichtern können (SZ 30.4.2020). Wer genug Phantasie hat, sich diese vielerlei Stellen auszumalen, wird sich gesagt haben: Auf zur Corona-Party! Auf starken politischen Gegenwind hin bat Jens Spahn den Ethikrat um eine Stellungnahme (Handelsblatt 4.5.2020). Dieser lehnte – ebenso wie die SPD – einen Immunitätsausweis ab (Tagesschau 25.6.2020, SPIEGEL 22.9.2020).

Nun ging es aber immer so weiter: Die namentliche COVID-19-Meldepflicht wurde auf „Verdachtsfälle“ ausgeweitet. Sogar negative Testungen müssen namentlich gemeldet werden – so landet früher oder später jeder in der behördlichen Kartei. Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz „tragen die vorgesehenen Regelungen der Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nicht gebührend Rechnung“ (BFDI 30.3.2020).

Zur Erleichterung von Kontrollen verfügte das Bundesinnenministerium ab 9.11.2020 die digitale Erfassung von Reisenden bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten. Sie ist in der dritten Fassung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgeschrieben.

Auf EU-Ebene ist ein elektronischer EU-Immunitätsausweis in der Pipeline, zusammen mit einem umfassenden elektronischen Impf-Informationssystem. Darin soll für alle Bürger gespeichert werden, wer wann welche Impfung bekommen hat. In der Datenbank kann dann jederzeit der individuellen Impfbedarf festgestellt werden. Die Gesundheitsbehörden bekommen dadurch umfassende und verlässliche Daten über den Impfstand jedes EU-Bürgers, die sie auch mit anderen elektronischen Gesundheitsdaten verknüpfen können (Häring 9.5.2020; Handbuch der EU-Kommission: ECDC Nov 2018).

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz und die Bürgerrechtsorganisation Freedom House warnen eindringlich vor den Gefahren für Bürgerrechte und Datenschutz durch die Coronakrise (EAID 26.3.2020, SZ 14.10.2020). Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte in der ZEIT: „Es ist beklemmend, was im Augenblick passiert. Wir werden eine massive elektronische Überwachung bekommen“ (ZEIT 30.3.2020). Im Windschatten der Coronakrise werden neue Überwachungsgesetze beschlossen (ZEIT 6.11.2020) und wird der Zugriff der Strafverfolger und Geheimdienste auf Messenger wie WhatsApp vorbereitet (Handelsblatt 23.10.2020, ZEIT 10.10.2020). In China wurde die Corona-Pandemie genutzt, um durch Tracing-Apps die Digitaldiktatur noch weiter voranzutreiben. „Ziel ist der vorauseilende Gehorsam der Bürger, die Internalisierung der Kontrolle, die Selbstzensur“ (SZ 15.5.2020).

Der Historiker Yuval Noah Harari äußerte in einem Interview: „Das ist die eigentliche Gefahr, die die aktuelle Krise mit sich bringt: Dass die digitale Überwachungstechnologie durch die Gesundheitskrise weltweit legitimiert wird – auch in demokratischen Gesellschaften, die sich zuvor der Überwachung widersetzt haben“ (T-Online 23.10.2020).

Die bisherigen Aktivitäten des Bundesgesundheitsministers – Organspendepflicht, Masernimpfpflicht, Abbau von Patietendatenschutz (Wurzbacher 20.8.2020), Corona-App, Immunitätsausweis – lassen tief in die Seele eines autoritären Politikers blicken, der auf Paternalismus, Überwachung und Strafen setzt anstatt auf Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Bürger. Gunnar Kaiser analysiert in seinem Video „Warum rebelliert ihr nicht“ sehr klug die Psychostruktur von Politikern und Untertanen in der Coronakrise. Er spricht über den sadistisch-masochistischen Charakter der autoritären Persönlichkeit, über das Herrschen durch Unterdrückung spontaner Lebensfreude und über den affektiven Sinn des Strafens: „Wenn ihr euch unterwerft, dann dürft ihr vielleicht Weihnachten feiern….“ (Kaiser 14.11.2020).

Von einem der bekanntesten Philosophen der Gegenwart, der Italiener Giorgio Agamben, stammt der lesenswerte Aufsatz mit dem Titel „Biosicherheit und Politik“. Darin heißt es: „Es ist offensichtlich — und die Regierungsvertreter selbst erinnern uns unaufhörlich daran —, dass das so genannte ‚Social Distancing‘ das Modell der künftigen Politik wird, und dass man (…) diese Distanzierung nutzen wird, um überall menschliche Beziehungen in ihrer Körperlichkeit, die unter Infektionsverdacht geraten ist (politischer Infektion, versteht sich), durch digitale Technologie zu ersetzen. Die universitären Vorlesungen werden (…) permanent online stattfinden, man wird sich nicht mehr am Gesicht wiedererkennen, welches durch einen Mundschutz verdeckt wird, sondern mittels digitaler Geräte, die obligatorisch gespeicherte biologische Daten abrufen, und jede ‚Versammlung‘, ob sie nun politisch motiviert ist oder einfach aus Freundschaft geschieht, wird verboten bleiben. (…) Die Frage ist berechtigt, ob eine solche Gesellschaft noch als menschlich definiert werden kann oder ob der Verlust von echten Beziehungen, von Gesichtern, von Freundschaft, von Liebe wirklich durch eine abstrakte und vermutlich völlig fiktive Sicherung der Gesundheit kompensiert werden kann“ (Agamben 25.5.2020).

Wir werden tagtäglich aufgefordert, uns vom menschlichen Menschen zum „Homo hygienicus“ (Matthias Burchardt) zu verwandeln: „Am besten wäre es, wir täten alle so, als wären wir infiziert und wollten andere vor Ansteckung schützen“, schlägt Christian Drosten vor (Stern 1.11.2020). Gleichzeitig solle man so tun, als sei „der andere infiziert und wir wollten uns selbst schützen. Daraus ergibt sich unser Verhalten“. Oder, wie der Monitor-Moderator Georg Restle twittert: Pandemischer Imperativ: Handle stets so, als seist Du #Corona-positiv und als gehöre Dein Gegenüber einer Risikogruppe an.“

In seiner klugen Replik „Die große Umkehr“ sagt Gunnar Kaiser: „Wir leben in einem neuen Naturzustand als Kriegszustand: Die Ansteckung eines jeden durch jeden. Nicht mehr der einzelne ist jetzt für seine Gesundheit verantwortlich und für die seiner Nächsten, sondern der Staat. Nicht mehr der Einzelne muss sich schonen und schützen, wenn er krank ist oder zur Risikogruppe gehört, sondern alle anderen müssen ihn schützen. Die ganze Gesellschaft muss erst stillgelegt und dann umgekremptelt werden, damit der Einzelne geschützt ist. Auf einmal soll der Einzelne einen moralischen Anspruch darauf haben, nicht von anderen angesteckt zu werden… Wir sind vorläufig Test-negativ, und dieser Status bestimmt unsere ganze Identität“ (Kaiser 12.11.2020).

Überzeugte Demokraten widersprechen, wenn zur Abwehr einer Krankheit die Einschränkung unserer Grundrechte endlos fortgeschrieben wird und mit Verordnungen eine „neue Normalität“ geschaffen wird (FAZ 18.4.2020). „Das Grundgesetz mutet uns allen zu, die Verwirklichung solcher Risiken (er meint hier: gesundheitliche Risiken) als Kollateralschäden des Freiheitsgebrauchs grundsätzlich hinzunehmen“, schreibt Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und -richterinnen (SZ 1.8.2020). Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wies im April darauf hin, dass das Grundgesetz nicht die Gesundheit oder das Leben an die erste Stelle stellt, sondern die Würde des Menschen (Tagesspiegel 26.4.2020).

Andreas Rosenfelder stellt in der WELT die Fragen: „Wollen wir uns daran gewöhnen, dass fundamentale Freiheitsrechte immer nur dann gelten, wenn bestimmte Verdopplungszeiten, Reproduktionsfaktoren oder Sieben-Tage-Inzidenzen nicht unter- oder überschritten werden? … Wie lange kann eine Demokratie demokratische Rechte aussetzen, ohne ihren Charakter als Demokratie zu verlieren? Wollen wir uns mit einer rudimentären Notausgabe der Gesellschaft anfreunden, solange das Coronavirus im Umlauf ist – und folglich, das wäre nur konsequent, auch dann, wenn uns künftig vergleichbare Viren begegnen?“ (WELT 19.10.2020, mit Bezahlschranke). In diesen Kontext passt, dass sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schon Gedanken darüber gemacht hat, wie sich ein Verschieben der Bundestagswahl rechtfertigen ließe (‏WD 31.7.2020).

„Totalitäre Herrschaft wird nicht offiziell ausgerufen. Sie schleicht sich ein. Ihre Mittel sind Verwirrung der Sprache, Unklarheit über Zuständigkeiten, Isolierung und Entzweiung von Menschen, die Erzeugung von Angst… Macht wird heute nicht einfach ergriffen, sie wird Stück für Stück übergeben, quasi freiwillig. Und zwar von uns, von jedem Einzelnen“, schreibt der ehemalige NZZ-Kolumnist Milosz Matuschek (Matuschek 25.10.2020).

Wir sind eine lebendige Demokratie, und wollen das auch in Zukunft bleiben. Wir wollen nicht zu einer Technokratie verkommen, in der uns ausgewählte Experten Verordnungen („virologischer Imperativ“) diktieren und uns damit die Würde nehmen: „So groß kann eine Gefahr gar nicht sein, dass wir alle unsere Freiheiten dafür aufgeben sollen“ (Kaiser 13.7.2020).

In Österreich startete im Oktober ein Volksbegehren gegen die Coronapolitik der Regierung (MeinBezirk 8.10.2020).

Die Corona-Warn-App

Mitte Juni 2020 startete in Deutschland die „Corona-Warn-App“. Download und Nutzung sind freiwillig. Es ist jedoch auch weiterhin zu befürchten, dass bei ungenügender Akzeptanz eine Pflichtbeteiligung kommt – so wie von der Bremer CDU Ende Oktober gefordert (BuB 31.10.2020) – oder eine Bevorzugung im öffentlichen Raum von denjenigen Personen, die eine solche App auf ihrem Smartphone installiert haben (Prantl 11.6.2020).

Auch Firmen sind auf die Idee gekommen, ihre Mitarbeiter oder Kunden zur Nutzung der Corona-App zu verpflichten (Schwenke 17.6.2020). Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, durch die die Freiwilligkeit der Corona-App garantiert wird (NZZ 16.6.2020). Es ist unverständlich und macht misstrauisch, dass sich die Regierung dem verweigert.

Ein grundsätzliches und unlösbares Problem stellt die Wirksamkeit der Warn-App in Frage: Sie warnt auch vor Personen, deren Test falschen Alarm gibt oder positiv ausfällt, weil sie inaktive Virusreste im Rachen haben. Das dürften weitaus mehr Menschen sein als tatsächlich infektiöse Virusträger. Und die App warnt selbstverständlich nicht vor Infizierten, die nicht oder falsch negativ getestet wurden.

IT-Experten mehrerer deutscher Universitäten haben bei der Warn-App Sicherheitslücken entdeckt, durch die sich sensible persönliche Daten einsehen und verändern lassen (FAZ 13.6.2020). Auch für eine Gruppe prominenter Gesundheitsexperten wirft die Corona-Warn-App „beunruhigende Fragen“ auf: „Anonymität, Standortbestimmung, Freiwilligkeit, Verhaltensmodifikation, Wirksamkeit und Effizienz – zu allen diesen Aspekten (und weiteren) sind erhebliche Zweifel angebracht“ (Schrappe 29.06.2020). Beim Stichwort Verhaltensmodifikation zählen die Autoren auf: den Zwang zur Registrierung bei Apple bzw. Google, zum Nicht-Ausschalten des Smartphones sowie zur anhaltenden Aktivierung von Kamera, Bluetooth und (Android) Standortfunktionen.

Die NGO digitalcourage und die Ärzteorganisation MEZIS (MEZIS 24.6.2020) raten von der Nutzung der App ab wegen Sicherheitslücken, unzureichendem Patientendatenschutz und fehlendem Begleitgesetz. Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow konstatiert ein „Organisationsversagen, was zu einem Datenschutzverstoß führt und damit zu einem weiteren Vertrauensverlust“. Viele positiv Getestete müssten die Hotline des RKI anrufen und ihren Namen und die Telefonnummer durchgeben, damit das Ergebnis in der App berücksichtigt werden könne (ZEIT online 5.8.2020).

Wegen Sicherheitsbedenken und technischen Probleme der App bleibt die Beteiligung weit unter den Erwartungen. Die Effektivität ist noch Monate nach der Einführung unklar. Amtsärzte sehen nur einen sehr geringen Nutzen (Tagesschau 24.9.2020). Im Grunde ist die Warn-App ein sündteurer Fehlschlag. Es war zu erwarten, dass Forderungen laut werden, den Datenschutz der App aufzuweichen und die Benutzung verpflichtend zu machen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat dem eine deutliche Absage erteilt.(Handelsblatt 29.10.2020, BuB 29.10.2020, RP 20.11.2020).

 

Wie kann es weitergehen?

Wir brauchen Politiker, die sich für eine Beendigung des Ausnahmezustands einsetzen, und Menschen, die mit dieser Forderung auf die Straßen gehen.

Es müssen kreative Konzepte zu gezielten Präventionsmaßnahmen besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen entwickelt werden, unter Wahrung von Autonomie und Würde der Menschen und ohne den Beigeschmack von Isolation, Zwang oder Strafe (Schrappe 3.5.2020).

Wir brauchen dringend politische Beiräte und Kontrollgremien, bestehend aus gesellschaftlich relevanten und betroffenen Gruppen: Psychologen, Pädagogen, Soziologen, Allgemeinmedizinern, Elternverbänden, Gewerkschaftlern, Unternehmern, kulturellen Organisationen, Ethikern, Religionsgruppen etc.

Die unabhängige Stiftung Corona Ausschuss untersucht, warum und mit welchem Recht die Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben, und welche Folgen dies für die Menschen hatte und hat.

Herdenschutz ist im Zusammenhang mit der Corona-Krise ein treffendes Wort: Die Aussetzung der Grundrechte und die paternalistische Kommunikation der verantwortlichen Politiker haben uns auf die „nackte physische Existenz“ reduziert (Lepsius 6.4.2020). Wie immer stellt sich jedoch ein kleiner Teil der Herde Fragen und sagt nicht von vornherein: die da oben werden schon wissen, was gut ist für uns. Sie beugen sich weder sozialem Druck noch der Androhung von Strafen, sondern sind der Sauerteig, der dafür sorgt, dass die Demokratie lebendig bleibt.

 

Was einstweilen tun?

Einfach das, was für alle Atemwegsinfekte gilt:

  • Gehen Sie nicht wegen jedem Schnupfen oder Fieber zum Arzt. Bleiben Sie zuhause und rufen Sie erst mal an. Das schützt andere vor Ansteckung, egal mit welchem Virus. In keiner Arztpraxis gibt es genug Räume, um alle Erkrankten zu isolieren. Gehen Sie vor allem bei COVID-19-Verdacht nicht in eine Arztpraxis – sie wird bei einem positiven Virustest für mindestens zwei Wochen geschlossen.
  • Machen Sie möglichst, wenn Sie „erkältet“ sind, keine Besuche – vor allem wenn dort auch alte Menschen oder Säuglinge sind.
  • Waschen Sie sich nach einem Kontakt mit einem Kranken die Hände mit Seife, vor allem bevor Sie sich ins Gesicht (Auge, Mund, Nase) fassen.
  • Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch oder zur Not in die Ellenbeuge. Verzichten Sie auf Händeschütteln.
  • Verzichten Sie bei Fieber auf fiebersenkende Mittel – das schwächt die Abwehr.
  • Bei „epidemischen Lagen“ ist es hilfreich, größere Veranstaltungen zu meiden, bei denen sich die Menschen freude- oder alkoholtrunken in den Armen liegen.

Speziell zu „Corona“ ein paar Tipps:

  • Wenn Großeltern ihre Kinder oder Enkelkinder sehen wollen, dann sollten Sie ihnen das ermöglichen. Es ist ihre Entscheidung, und es ist verständlich. Wie viel Zeit bleibt ihnen denn noch? Zudem ist es extrem unwahrscheinlich, sich von Gesunden anzustecken: Die Wahrscheinlichkeit ist schon mal gering, dass ein Gesunder zufällig gerade infektiös ist, und selbst Erkrankte stecken meist (zu 85%) nicht einmal ihre Partner nicht an, obwohl sie ständig mit ihm zusammenleben (SZ 21.4.2020). Kinder sind überdies nur wenig ansteckend (Focus 22.4.2020, ZEIT 4.11.2020). Um das Ansteckungsrisiko auf null zu bringen, können Sie sich mit den Großeltern im Freien treffen. Keine Regierung, keine Maßnahme darf Familien auseinanderreißen.
  • Schützen Sie Ihre Kinder vor Traumatisierung. Beruhigen Sie sie und sagen Sie ihnen beispielsweise, dass es die anderen Leute sind, die Angst haben, sich anzustecken.
  • #Treten Sie ein für den Erhalt von Bürgerrechten und Demokratie, wo immer Sie sich analog oder virtuell aufhalten. Schreiben Sie ihre Meinung auch an Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten. Beteiligen Sie sich an Demonstrationen für Demokratie und Bürgerrechte (auch wenn die Gefahr besteht, dass dort auch Menschen mit rechtslastiger Gesinnung mitlaufen, oder dass sie von der Presse als Versammlung von Verschwörungstheoretikern, Corona-Leugnern, Irren und Impfgegnern dargestellt werden). Es gibt auch Veranstaltungen, die sich explizit von rechten Organisationen abgrenzen – etwa in München die Freiheitsversammlung.
  • #Engagieren Sie sich in Initiativen wie Eltern in der Krise oder Schulen stehen auf. Beteiligen Sie sich an deren Petitionen und Umfragen, z.B. an der Petition für eine verlässliche Bildungs- und Betreuungssituation.
  • #Beteiligen Sich sich am CoKi Register zur Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) bei Kindern, einem „Mit-Mach-Forschungsprojekt“ der Universität Witten/Herdecke für Eltern, Pädagog*Innen und Ärzt*Innen.
  • Seien Sie kritisch bei Maßnahmen zur elektronischen Überwachung.
  • Ergreifen Sie Partei gegen das um sich greifende Denunziantentum.
  • Ein Tipp an alle Raucher: Wieder mal eine gute Gelegenheit, aufzuhören.

Wer mehr wissen will:

Mein Kollege Steffen Rabe führt einen ständig upgedateten Blog zu den Ereignissen und den wissenschaftlichen Diskussionen um SARS CoV-2: Coronoia-Der Blog. Auch der Historiker Artur Aschmoneit ist mit seinem Blog Corodok ständig auf dem Laufenden.

Bei Verdacht auf COVID-19-Erkrankung stehen weiterhin folgende Adressen zur Verfügung:

  • Bundesweit die Notfallnummer 116 117. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon eingerichtet: Tel. 030 346 465 100 (Montag bis Donnerstag 8 -18 Uhr und Freitag 8 -12 Uhr).
  • In Bayern: Landesamt für Gesundheit Bayern: Tel. 09131/6808-5101
  • In München werden Testtermine vereinbart über die Websites https://www.corona-testung.de und https://www.corona-teststelle.de, Corona Teststelle am Isartor oder beim Gesundheitsamt München Tel. 089/233 47 819 (8:30 – 15:00 Uhr).
  • Auf der Theresienwiese in München, neben der Corona-Teststelle, gibt es eine Bereitschaftspraxis für Atemwegsinfekte (geöffnet täglich 10-21 Uhr).

Denken Sie daran: Bei positivem Testausfall droht eine 14tägige Quarantäne, auch für Kontaktpersonen.

Share This Story, Choose Your Platform!

Menü